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IGNORED

wo ist eigentlich der finale gesetzestext?


isegrim 7,62

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was mich wundert - wo ist der text der änderung - finale version? das empfehlungsschreiben des innenausschuß an den bundestag vom 20.feb ist bekannt - wurde das ohne änderung beschlossen? auf der seite des bundestages wird immer noch geschrieben, es wäre beschlossen und dahinter ist die version vom 11.jan. - wo ist die aktuell beschlossene variante? das fwr hat sie auch noch nicht vorliegen

- das ganze ist schon ein witz, letztenendes weiss aus meiner sicht keiner der abgeordneten, was er wirklich beschlossen hat - es gab ja gar keine vorlage. so feinheiten wie geschlossen oder verschlossen sind da etwas schwierig nachzuvollziehen...

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Das würde mich auch interessieren.

Zumal erwähnt wurde, dass "über Nacht" noch einige Veränderungen mit eingeflossen waren und der Entwurf des Bundesregierung in Verbindung mit den Zusätzen des Ausschusses sehr schwer zu lesen ist. (Ständige Blätterei...)

Auf den beschlossenen Gesetzestext in fertiger Form, warte ich schon begierig.

Nachtrag: ... zumal in anderen Foren und teilweise auch hier noch von vorgeschlagenen Änderungen gesprochen wird, die deffinitiv nicht mehr in der Schlussfassung des Ausschusses waren.

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Die finale Zusammenfassung der Änderungen findet sich als Gesetzesbeschluss Drucksache 129/08. So muss man nicht mehr in mehreren Entwürfen suchen und blättern.

edit: Habe es jetzt erst gesehen, es handelt sich nur um die finalen Änderungen zum Entwurf 16/7717. Das heißt das die Beschlussempfehlung 16/8224 jetzt hinfällig ist, ebenso der Gesetzentwurf vom November (838/07)

Bitte korrigieren falls ich das auch jetzt noch nicht verstanden habe.

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Ich möchte dich ja nicht enttäuschen, aber das sehe ich anders. Die Sache mit umgebauten Feuerwaffen findet sich in der Drucksache 16/7717 auf der Seite 28 ab mitte. In diesem PDF kann man nicht suchen, auch kann man keinen Text entnehmen (copy/paste). Deshalb findet man auch nichts.

Nur das Wort "Absätze" wurde hier zu "Sätze" verändert. Der Inhalt bleibt, leider.

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Die Armatix-Dinger sind ja laut VISER ein Witz !

Mal sehen, was bis zu meinem Ableben diesbezüglich noch passiert, ich möchte meinen Erben jedoch dieses Armatix-Waffenkaputtmachungs-Theater ersparen. Mal sehen, auf welch legalem Wege sich das bewerkstelligen ließe !

In meine Waffen kommt jedenfalls NIEMALS (!) so ein Sperrelement ! Im Leben nicht !

Die Mädels auf dem Amt heute Morgen (habe zwei Waffe abgemeldet...) waren auf meine Frage nach dem Befinden hinsichtlich des anstehenden, neuen WaffG. sichtlich (...und gelinde formuliert...) extrem angenervt !

Das wird ja lustig in der Zukunft !

Nur gut, das ich bereits meinen Bestand/Besitz an Waffen deutlichst reduziert habe, sodaß ich nur noch Jagdwaffen und keine sportlichen Waffen besitze.

Auf das ganze Theater hinsichtlich sportlicher Nutzung und Verwendbarkeit habe ich schon gar keine Lust mehr, bei gelöstem Jagdschein gibts Gott-sei-Dank keine dummen Fragen auf dem Amt !

Hat eigentlich einer von Euch an den Horst Köhler geschrieben, mit der Bitte um Unterschriftsverweigerung in der o.g. Angelegenheit ?

Ich glaube, das mache ich jeute Abend mal...

Govt

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Die LEP-Vetreibungsregelung ist futsch....post-17224-1204044061.gif

Und ich schreib mir die Finger wund.

Was passiert mit Leuten, die garkeine WBK erhalten KÖNNEN??

Es soll auch Luftgewehr und SRS-Waffenbesitzer geben, die wegen irgendwelcher Delikte (bei Waffendelikten wärs mir noch recht) gar keine WBK bekommen können...Was passiert mit deren Waffen?

Unter welchen Umständen WIRD ÜBERHAUPT eine solche WBK erteilt?

Die Leute können ja praktisch (falls angemeldet) NICHT MEHR verkaufen...denn wer bekommt danach noch eine WBK für solche Waffen, da faktisch kein Bedürfnis gegeben ist. Es gibt keine sportlichen Disziplinen etc...

Wenn sie denn wenigstens die Aufnahme in die "F"-Kategorie mit Freistellung des Bedürfnisses schaffen würden, wäre ja schon was geholfen.. Sie sollen aber expressis verbis in ihrer Herkunftskategorie (also scharfe Waffe) verbleiben...und demzufolge auch deren Bedürfniserfordernisse erfüllen müssen...

Faktisch für manche eine Kaltenteignung...und Einschränkung des Eigentums/Besitzes..

Warum dort die Unterschiede zu den (auch stärkeren)= DDR-Luftgewehren, oder LGs vor 1970 gemacht werden, ist unverständlich. Die Begründung dazu nahezu haarsträubend. Man könnte nachher nicht feststellen, wann verkauft...

Hätte man die Regelung der DDR-LGs oder LGs vor 1970 übernommen, käme es garnicht darauf an, wann verkauft oder weiterveräussert. Fakt ist doch, das ab 1.4. keine mehr (mit Freistellung) hergestellt werden können, was sich ja anhand der Handelsbücher der Hersteller/Händler leicht feststellen liesse. Schliesslich MUSS ja der Name des Herstellers/Veränderers auf der (umgeänderten) DL-Waffe sein.

Verkauft demzufolge ein Hersteller NACH diesem Zeitpunkt eines solche DL-Waffe, (wäre) ist dafür eine WBK erforderlich, die es aber mangels Bedürfnisses nicht mehr gäbe..

Aber alle vorher verkauften Waffen könnten erlaubnisfrei besessen (und auch wieder verkauft) werden...

Wo läge das Problem??

Das mögen mir schlaue Abgeordnete mal erklären, aber wahrscheinlich wäre das zu einfach...

Rechtsbrecher wird es davor oder danach geben, so wie es bestechliche Politiker, mordende Polizisten und andere gibt...aber wohl kaum einer käme auf die Idee, diese Spezien (Politiker, Polizisten etc) pauschal zu verurteilen oder zu verbieten, wie es bei den Legalwaffenbesitzern geschieht...

Naja, Heinrich Heine hats wohl vorgesungen: Ein jeder liefere seine Waffen aus....

damit die Oberen sich nicht fürchten müssen...war wohl damals so und hat sich seit der letzten deutschen Revolution nicht geändert....Und jetzt kann meckern wer will, dies ist auch meine Meinung als Mod...auch der darf eine Meinung haben und sich ab und an von der political correctness verabschieden....

GF

PePe

Edit Rechtschreibfehler

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