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IGNORED

Import von Waffen (Formblatt EU Anlage 19) als Download?


Hamster

Empfohlene Beiträge

Hallo allerseits,

weiß vielleicht jemand von Euch, ob man diese "EU-Anlage 19" irgendwo zum Runterladen bekommen kann?

Ich habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden. :confused:

Auch die Suche hier in WO brachte kein Ergebnis.

Danke & Gruß

Michael

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Hallo, nochmal.

bin kein Kenner des deutschen Waffengesetzes aber laut meinem Wissen ist besagtes Formular ein reines Exportformular d.h. der Verkäufer im resp.EU Land füllt das Ding aus, der Käufer im anderen EU Land meldet die Waffe laut den dortigen Regeln an wie bei einem Inlandskauf an.

So ist der Vorgang bei uns ohne Gewàhr für DE.

Claude

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So sehe ich das auch. Dieses Formblatt benötigt man nicht in Deutschland für die Antragstellung. Der Download bezieht sich im übrigen auf den umgekehrten Weg, also die Verbringung einer Waffe aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat gemäß § 31 Abs. 1 WaffG.

Es geht hier aber um die vorherige Einwilligung zum Erwerb einer Waffe in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Die Waffenbehörde des Überlassers genehmigt zunächst die "Ausfuhr". Erst mit dieser ist die deutsche Waffenbehörde des Erwerbers in der Lage, den Erlaubnisschein nach § 29 Abs. 2 WaffG auszustellen.

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Hmm ... also möchte gerne von einem Holländer eine Waffe auf meine rote WBK kaufen und importieren.

Sehe ich das nun richtig, daß der Verkäufer von seinem Amt eine Ausfuhrgenehmigung holen muß, diese dann per Post an mich weiterschickt, und ich damit zu meinem Sachbearbeiter gehe und die Importerlaubnis nach § 29 Abs. 2 WaffG hole ?

Und dann schicke ich meine Erlaubnis wieder per Post zurück, damit sie der Verkäufer ins Paket legen kann ?

:confused:

Gruß

Michael

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Hmm ... also möchte gerne von einem Holländer eine Waffe auf meine rote WBK kaufen und importieren.

Sehe ich das nun richtig, daß der Verkäufer von seinem Amt eine Ausfuhrgenehmigung holen muß, diese dann per Post an mich weiterschickt, und ich damit zu meinem Sachbearbeiter gehe und die Importerlaubnis nach § 29 Abs. 2 WaffG hole ?

Und dann schicke ich meine Erlaubnis wieder per Post zurück, damit sie der Verkäufer ins Paket legen kann ?

:confused:

Gruß

Michael

Ich würde nicht das Orginal deiner §29 verschicken, der Verkäufer braucht die ja eigentlich nicht. Er hat ja die Exporterlaubnis.

Die §29 für den Zoll brauchst du ja auch nicht, ist ja EU!

@SB:

Wozu brauch er in diesem Fall die §29( außer das sie dem Staat Geld bringt)??

Wenn ich außerhalb der EU kaufe, brauche ich die §29 fürn Zoll, aber wozu innerhalb????

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Hallo,

ich habe jetzt ein zwei-seitiges Formular bekommen. War als Download auf einer Amtsseite.

Jetzt rätsle ich nur noch über das genaue Vorgehen.

Werde dann halt morgen mal in die Stadt fahren und meinen SB befragen. Irgendwie ist das etwas verwirrend, denn jeder sagt was anderes :confused: .

Braucht mein SB zum Ausstellen der Importbewilligung erstmal die Exportbewilligung aus Holland?

Fällt denn beim Import aus Holland auch Zoll an ????

Gruß

Michael

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@der_sammler: lies mal § 29 Abs. 2 WaffG. Diesen Schein brauchst Du innerhalb der EU. Für Erwerb aus Drittstaaten dafür den Erlaubnisschein nach § 29 Abs. 1 WaffG.

Hallo SB, bin ich ehrlich gesagt zu faul!

Ich hab nen SUPER-SB!! Ich schick ne Mail, was ich von wem erwerben will( also Hersteller /Land und Waffentyp+ Waffennummer), er schreibt mir den Wisch ( will eh nur der Zöllner kurz sehen), kassuiert 10,23 € und gut ist. Wenn die Teile da sind, neue Email, Waffendaten und bitte um ne grüne WBK! paar Tage dahin und WBK abgeholt..... :gutidee:

------------> Also ist es mir Schnuppe ob Abs.1 oder Abs.2! Von mir aus kann er das Teil in Arabisch auf buntem Karton schreiben, solange der Zöllner zufrieden ist, why not? :s75:

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Ja genau, das ist der richtige Antrag. :icon14: Die Fa. Form Solutions hat alles im Programm und entwickelt diese Formulare stetig weiter. Auf vielen Homepages können diese heruntergeladen werden.

Vorliegen muss die vorherige Zustimmung der österreichischen Bezirkshauptmannschaft. Mit dieser kann die deutsche Waffenbehörde des Erwerbers den Erlaubnisschein nach § 29 Abs. 2 WaffG ausstellen, den "der Sammler" hier lapidar als Wisch bezeichnet. :)

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.....

Braucht mein SB zum Ausstellen der Importbewilligung erstmal die Exportbewilligung aus Holland?

.......

....

Vorliegen muss die vorherige Zustimmung der österreichischen Bezirkshauptmannschaft. Mit dieser kann die deutsche Waffenbehörde des Erwerbers den Erlaubnisschein nach § 29 Abs. 2 WaffG ausstellen, den "der Sammler" hier lapidar als Wisch bezeichnet. :)

äh, jetzt bin ich etwas verwirrt.... ;)

Grüße

Peter

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  • 10 Monate später...

Hallo,

sehe ich das richtig ?

Dieses formular hier :

Verbringerlaubnis

ausfüllen und an die Behörde, die erteilte Erlaubnis der Behörde, geht dann dem Verkäufer in Holland, Östereich, oder wo auch immer mit zu

- Dann geht die Waffe vom Verkäufer auf die Reise zum Zoll / weiter an mich, via Post (?) oder selber abholen am Zoll ?

- Muss da dann noch mal der Zoll-Zahlemann gemacht werden ?

- Beschuss in D (meinetwegen Waffe aus Östereich) noch mal erforderlich ?

- dann WBK an Behörde zum Abstempeln

so = ?

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  • 1 Monat später...
Hallo SB, bin ich ehrlich gesagt zu faul!

Ich hab nen SUPER-SB!! Ich schick ne Mail, was ich von wem erwerben will( also Hersteller /Land und Waffentyp+ Waffennummer), er schreibt mir den Wisch ( will eh nur der Zöllner kurz sehen), kassuiert 10,23 € und gut ist. Wenn die Teile da sind, neue Email, Waffendaten und bitte um ne grüne WBK! paar Tage dahin und WBK abgeholt..... :gutidee:

------------> Also ist es mir Schnuppe ob Abs.1 oder Abs.2! Von mir aus kann er das Teil in Arabisch auf buntem Karton schreiben, solange der Zöllner zufrieden ist, why not? :s75:

Moin Sammler,

Wenn ich Dein Beitrag lese kommen folgende Fragen auf:

Könntest Du mir helfen bei einem Waffen Import aus der USA?

Kommt da noch Zoll oder MwSt. drauf?

Wie hoch sind ungefähr die Transportkosten?

Was ist sonst noch zu beachten?

Ich möchte ne FN BAR II aus den staaten (oder sonst wo es vielleicht noch billiger ist) importieren.

Als Greenhorn währe ich sehr Dankbar für Deine Tipps und Erfahrungen.

Gruß

Grimwald

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Moin Sammler,

Wenn ich Dein Beitrag lese kommen folgende Fragen auf:

Könntest Du mir helfen bei einem Waffen Import aus der USA?

Kommt da noch Zoll oder MwSt. drauf?

Wie hoch sind ungefähr die Transportkosten?

Was ist sonst noch zu beachten?

Ich möchte ne FN BAR II aus den staaten (oder sonst wo es vielleicht noch billiger ist) importieren.

Als Greenhorn währe ich sehr Dankbar für Deine Tipps und Erfahrungen.

Gruß

Grimwald

FN BAR II ----> Selbstlader, schonmal ganz schlecht für den Export aus den Staaten.

Transportkosten + das was der US-Partner mit Exporterlaubnis will-----> min. 200 $

Dann kommen zum Waffenpreis+ "Handling + Shipping" nochmal der Zoll ( ca. 3% auf alles) und dann nochmal 19% Mwst.

Dann muss das Teil noch zum Beschuss UND bestehen........auch da happerts grad mit den US-Waffen etwas---> macht auch nochmal ca.25€

Ergo--------> kauf das Ding in Deutschland wird billiger und du hast kein Stress!!!!! Schreib mir ne Email, Adresse in meinem Profil!

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