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IGNORED

Schießstand schießt zurück


Angel

Empfohlene Beiträge

Als Kurzwaffenschütze (BDS) ohne eigenen Stand sind wir unterschiedlichst eingemietet. Gestern hatten wir wieder einen Trainingsabend BDS Mehrdistanz und da kam mir bei der Position 7 (10 Meter, stehend, beidhändig) irgendetwas entgegen, was meine Brille beschädigte (Glück gehabt). Ich habe 200 gr Pb-SWC aus meiner 1911er verschossen.

Nu stellt sich für mich die Frage nach der Sicherheit dieser Schießstätte sowie nach einem Versicherungsschutz bei Unfällen. Wer haftet in solchen Fällen (hätte ja auch ins Auge gehen können)? Die verantwortliche Aufsicht meinte, dass wir laut Mietvertrag die Anlage für die Disziplinen nach dem BDS-Sporthandbuch nutzen dürfen und dass wir dementsprechend bei Körperverletzungen über den BDS versichert seien.

Stimmt das?

Wie kann ich feststellen, ob die Schießbahn sicher ist?

Angel

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Stimmt das?

Ja, der Betreiber einer Schiesstätte MUSS versichert sein.

Wie kann ich feststellen, ob die Schießbahn sicher ist?

Gar nicht da Sicherheit ein "relativer" Begriff ist der sich immer wieder ändert was duch neue Auflagen konkretisiert wird.

Wenn Dir wohler ist kannst schauen wann der Stand das letzte Mal ABGENOMMEN wurde und ob ggf. geforderte Veränderungen durchgeführt wurden.

Wenn ja und Dir ist immer noch nicht wohl.....ne, das mit dem Synchronschwimmen lass ich doch lieber. Wenn da nämlich zu viel Chlor im Becken ist .............

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Ein Stand auf dem von vielleicht 100.000 Schussim Jahr einer zurückkommt ist nicht unsicherer als einer bei dem das nicht passiert.

Absolute Sicherheit gibt es nicht... auch von schrägen Prallflächen oder aus einem Sandhaufen KANN etwas zurückkommen.

Zum Glück gehörst Du nicht zu den Leuten, die Augenschutz für unnötig halten. :)

Was für eine Brille war es denn und wie sieht sie jetzt aus?

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Als Kurzwaffenschütze (BDS) ohne eigenen Stand sind wir unterschiedlichst eingemietet. Gestern hatten wir wieder einen Trainingsabend BDS Mehrdistanz und da kam mir bei der Position 7 (10 Meter, stehend, beidhändig) irgendetwas entgegen, was meine Brille beschädigte (Glück gehabt). Ich habe 200 gr Pb-SWC aus meiner 1911er verschossen.

Nu stellt sich für mich die Frage nach der Sicherheit dieser Schießstätte sowie nach einem Versicherungsschutz bei Unfällen. Wer haftet in solchen Fällen (hätte ja auch ins Auge gehen können)? Die verantwortliche Aufsicht meinte, dass wir laut Mietvertrag die Anlage für die Disziplinen nach dem BDS-Sporthandbuch nutzen dürfen und dass wir dementsprechend bei Körperverletzungen über den BDS versichert seien.

Stimmt das?

Wie kann ich feststellen, ob die Schießbahn sicher ist?

Angel

Tolle Anfrage, ganz nach meinem Geschmack. Da rollt es mir die Zehennägel auf, auch wenn Smithy meint, dass Du etwas übersensibel bist.

Über den Versicherungsschutz beis BDS im Falle einer Körperverletzung (bin auch BDS-ler) weiss ich leider nichts.

Aber: das Statement Deiner Aufsicht, dass die Anlage entsprechend des Mietvertrages für BDS-Disziplinen laut Sporthandbuch genutzt werden dürfe kann man so nicht stehen lassen.

Erstmals stellt sich die Frage, für welche Art der Nutzung die Schießanlage als solche überhaupt zugelassen ist (da gehört in ein ordentliches Gutachten und den anschließenden Verwaltungsakt zwingend auch eine Aussage über zulässige Energie, zulässige Anschlagsarten, zulässige Schießentfernungen). Also nicht was im Mietvertrag steht, stellt das maximal Machbare dar - sondern der Inhalt der waffenrechtlichen Erlaubnis zum Betreiben einer Schießstätte bestimmt das maximal Zulässige* (schaust Du nach §27 WaffG und §§9-12 AWaffV).

* Der Vermieter kann selbstverständlich im Innenverhältnis seinen Mitgliedern und Mietern weniger erlauben als die waffenrechtliche Erlaubnis der Behörde - aber nicht mehr!

Ob die Anlage sicher ist, gehen wir mal von Deiner Disziplin aus BDS-Mehrdistanz:

(ich unterstelle mal, es handelt sich um eine Raumschießanlage und dass Ihr in die Bahn reinlauft)?

- Steinboden?

- Kugelfang: über die gesamte Rückwand oder auch senkrechte Stahlplatten sichtbar?

- Kann Pulver in den Kugelfang eingetragen werden?

- Die Wände und Decke irgendwo zwischen 25 und 0 Metern: Mauerwerk sichtbar

Also, wenn Du auch nur eine dieser Fragen mit JA beantworten mußt, dann kann die Anlage korrekterweise nicht für das Mehrdistanzschießen oder das Schießen auf Zwischenentfernungen zugelassen werden/sein.

Und dann würde eine unzulässige Nutzung stattfinden.

Und dann greift sicher kein Versicherungsschutz.

Und dann hat man nebenbei auch eine Ordnungswidrigkeit begangen (Aufsicht, Schütze, Betreiber)

Gar nicht so ohne.

Gut Schuß,

hoffentlich in ordentlich abgenommenen Anlagen

BSE1911

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Tolle Anfrage, ganz nach meinem Geschmack. Da rollt es mir die Zehennägel auf, auch wenn Smithy meint, dass Du etwas übersensibel bist.

:D:D:D

Smithy "meint" das deshalb weil Smithy von einem abgenommenen Stand ausgeht. Und da ist es -zumindest im DSB Bereich- so dass die von Dir aufgestellten Forderungen selbstverständlich ERFÜLLT sind und z.B. die erlaubten Kaliber, Distanzen ect. ÖFFENTLICH AUSGEHÄNGT sind. (zumindest bei denen die ich kenne; steht das nicht auch in der Standordnung so? )

Deshlab sind wir von dem

Und dann greift sicher kein Versicherungsschutz.

Und dann hat man nebenbei auch eine Ordnungswidrigkeit begangen (Aufsicht, Schütze, Betreiber)

MEILENWEIT weg.

Aber der Thread wird sicher noch lustig. :)

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Smithy "meint" das deshalb weil Smithy von einem abgenommenen Stand ausgeht. Und da ist es -zumindest im DSB Bereich- so dass die von Dir aufgestellten Forderungen selbstverständlich ERFÜLLT sind und z.B. die erlaubten Kaliber, Distanzen ect. ÖFFENTLICH AUSGEHÄNGT sind. (zumindest bei denen die ich kenne; steht das nicht auch in der Standordnung so? )

Selbstverständlich gehen wir alle von einem abgenommenen Stand aus. Es stellen sich wohl eher die Fragen, ob der Stand ordentlich abgenommen wurde und ob der Stand korrekt entsprechend der Erlaubnis genutzt wird.

Dass Du für den DSB-Bereich so sicher bist, ist patriotisch. Der DSB hat kaum eigene Schießstände (ok, Wiesbaden, und selbst da war nicht immer alles Schießstandrichtlinien-konform), es handelt sich meistens um Anlagen, die Vereinen gehören, welche mittelbare DSB-Mitglieder sind.

Angel redet ja auch von einem gemieteten Stand, gehen wir davon aus, dass es sich hier um einen DSB-nahen Stand handelt.

Hand aufs Herz, Smithy, wie viele Stände kennst Du, bei denen die Aushänge über die zugelassenen Waffen- und Munitionsarten korrekt und vollumfänglich sind? Ich bin ja nur ein kleiner Schießstandsachverständiger (SSV) mit einem entsprechend kleinen Erfahrungsschatz. Und trotzdem liegen genug Kalauer in meiner Sammlung an Absurditäten, eben z.B. dass SSV-ler widersprüchliche Zettel produzieren, keine Entfernungsangaben und keine Anschlagsarten benennen oder aber allen Ernstes behaupten, dass selbstverständlich alles geschossen werden dürfe, was nicht ausdrücklich untersagt sei. Diese Zitate stammen von zwei SSV-lern, die sogar DSB-Funktionäre (Landesreferent Schießstandbau) sind.

Ich hatte das Vergnügen plötzlich 60 DSB-Vereins-Anlagen anschauen zu sollen. Alle Luftdruck und KK, die meisten davon geschlossene 10 Meter und offene 50 Meter. Bei über 60 Prozent der Anlagen wäre es zwingend erforderlich gewesen, der Behörde zu raten, den Schießbetrieb zu untersagen. Trotz Aushänge, trotz DSB... Ich zog es vor, keine Zeit zu haben. Ein >>Kollege-SSV<< hat die Krücken dann abgenickt.

Da war häufig der nicht vorhandene ausreichende Rückprallschutz das Übel. Es wurden ganz einfach die zwingenden Forderungen der Schießstandrichtlinie in ihrer gültigen Fassung herausgegeben vom Deutschenschützenbund ignoriert bzw nicht vollumfänglich erfüllt.

Gut Schuß,

BSE1911

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@ Smithy:

Ich bin kein Regenschirmdauermitführer. Hatte doch auch voll Glück, da ich eine Brille trug. Wiley X, Splitter, hätte Jochbein erwischt, wenn ich oben ohne geschossen hätte. Meine Frage geht in die allgemeine Situation des Versicherungsschutzes bei Körperverletzungen, ich wollte nicht wissen, wer mir meine Brille ersetzt und ich erwarte auch nicht, dass alles für mich geregelt wird und alles idiotensicher ist. Sehe meine Eigenverantwortung, daher trage ich ja auch eine Schutzbrille beim schießen.

@BSE1911

Danke soweit. Um Deine Fragen zu beantworten:

Es handelt sich hier um eine geschlossene Raumschießanlage eines DSB-Vereins.

Es hängt ein Zettel aus über die zugelassene Waffen- und Munitionsarten. Dort steht was von Kurzwaffen, 1.500 Joule, zugelassene Kaliber laut Tabelle 3 und 4 der Meßtafeln sowie das Verbot von Hartkern-, Leuchtspur und sonstiger pyrotechnischer Munition. Es steht da nichts von zulässigen oder unzulässigen Entfernungen oder Anschlagsarten.

Der Stand hat einen durchgängigen Betonboden.

Der Stand hat einen Sandkugelfang über einen Teil der Abschlußwand, darüber sieht man eine senkrechte Stahlplatte, dahinter ist eine Betonwand.

Wenn Du mit dem Pulvereintrag meinst, dass da keine Folien runterhängen, die den Pulvereintrag verhindern würden, dann kann ich sagen, dass da über die Hälfte von oben eine Folie runterhängt, quasi im Bereich der Stahlplatten, im Bereich des Sandes gibts nichts. Ja, aus der Erfahrung vom kehren, wie weit das Pulver fliegt, wird sicher Pulver in den Sand getragen.

Teile der Wand sind mit Holz verkleidet, einige Bereiche Richtung Kugelfang aber nicht. So verhält es sich auch mit der Decke. Teilweise verkleidet mit Holzplatten, teilweise Beton sichtbar.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du ein zugelassener Schießstandsachverständiger und bist der Meinung, dass wir auf der Anlage eigentlich garnicht Mehrdistanz schießen dürfen.

Korrekt?

Dann hat sich zumindest meine Frage in dem konkreten Fall nach dem Versicherungsschutz beantwortet: wenn wir die Anlage rechtlich gesehen missbräuchlich nutzen, dann riskieren wir ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und geniessen keinen Versicherungsschutz, wenn denn etwas passieren sollte. Wie meine Rechtsschutzversicherung mir im Falle einer vorsätzlichen Straftat auch keinen Strafverteidiger bezahlt.

Dann stellt sich für mich die Frage, wer denn dann in einem Schadenfalle haften würde? Wenn erstmals ein Auge raushängt, ist es sicher auch mit der Schützenbrüderschaft vorbei und jeder Beteiligte und deren Haftpflichtversicherungen gehen erstmal auf Tauchstation.

Nur wo bleibt dann der Schwarze Peter? Abgesehen von dem, der mit dem Augenverlust leben muß. Der pekuniäre also?

Angel

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Hand aufs Herz, Smithy, wie viele Stände kennst Du, bei denen die Aushänge über die zugelassenen Waffen- und Munitionsarten korrekt und vollumfänglich sind?

13, 14 !!?

Ich hab ja auch schon mal einen Querschläger an die Schuhspitze bekommen. Aber nur weil der Idiot neben mir beim Hochheben der Waffe sofort in den Boden geknallt hat.

Ich glaube kaum dass man sowas durch Massnahmen AM SCHIESSSTAND verhindern kann.

Da wär wohl eher Sachkunde gefragt die der gute Mann aber auch hat. Seitdem geh ich raus wenn der kommt (er kommt eher selten).

Zum Rest. DU bist Standsachverständiger!?. Gut! Ich nicht und ich verlasse mich drauf dass auf ABGENOMMENEN Ständen alle Forderungen erfüllt sind. Was dann noch passiert ist ein UNFALL die man nie restlos vermeiden kann.

Dass ich als SChütze bei einem zugelassenen Stand im Falle eines Unfalles in die Röhre gucke möchte ich bezweifeln.

Übrigens kenn ich auch einen Fall mit einer Brille: Bei einer Meisterschaft hat am STand was geklemmt. DEr Funktionär ist nach vorne und hat nachgesehen. In dem Moment wo er den Kopf hebt kommt das Zugseil mit der Scheibe dahergeschossen. Es hat zum Glück nur die Brille und nicht den ganzen Kopf erwischt.

WIE willst einen ähnlichen Vorfall in Zukunft durch bauliche Auflagen verhindern?

Der STand ist abgenommen. Die Anlage ist "Stand der Technik", hat TÜV, Brief und Siegel. Und nu?

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Ach übrigens

, gehen wir davon aus, dass es sich hier um einen DSB-nahen Stand handelt.

Gestern hatten wir wieder einen Trainingsabend BDS Mehrdistanz

.................Es handelt sich hier um eine geschlossene Raumschießanlage eines DSB-Vereins.

ist auf meinen beiden "Heimat-DSB-Ständen" das Mehrdistanzschiessen VERBOTEN.

Nicht ohne Grund. Beim ersten sind die Scheibenanlagen fest und da kann nicht einer VOR den Schützen herumlaufen und am zweiten kann man zwar die Scheiben herfahren aber dann stimmt eben der Winkel zum Kugelfang nicht mehr.

Deshalb ist es eben wichtig ob der Stand FÜR BDS zugelassen ist.

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Angel schrieb wie folgt:

Es hängt ein Zettel aus über die zugelassene Waffen- und Munitionsarten. Es steht da nichts von zulässigen oder unzulässigen Entfernungen oder Anschlagsarten.

Der Stand hat einen durchgängigen Betonboden.

Der Stand hat einen Sandkugelfang über einen Teil der Abschlußwand, darüber sieht man eine senkrechte Stahlplatte, dahinter ist eine Betonwand.

Ja, aus der Erfahrung vom kehren, wie weit das Pulver fliegt, wird sicher Pulver in den Sand getragen.

Einige Bereiche der Wand Richtung Kugelfang sind nicht verkleidet. So verhält es sich auch mit der Decke. Teilweise Beton sichtbar.

Hier ist eine Ferndiagnose absolut möglich: Auf dieser Anlage darf kein Mehrdistanzschießen betrieben werden, weder formal (siehe Aushang) noch objektiv (kein ausreichender Rückprallschutz), selbst wenn Gutachten dies nicht ausdrücklich untersagen oder es gar fälschlicherweise befürworten sollten.

Siehe hierzu 5.5.3.3. Schießen auf Zwischenentfernungen in den Schießstand-Richtlinien.

Im günstigsten Fall ist die Anlage für 25 Meter stehender Anschlag nutzbar. Aber auch das muß erstmals hinterfragt werden. Ich zitiere hierzu Smithy:

Ich hab ja auch schon mal einen Querschläger an die Schuhspitze bekommen. Aber nur weil der Idiot neben mir beim Hochheben der Waffe sofort in den Boden geknallt hat.

Ich glaube kaum dass man sowas durch Massnahmen AM SCHIESSSTAND verhindern kann.

Niemand fordert eine 100%-ige Garantie gegen alle möglichen Unbillen des Lebens und auch keine 100%-ige Sicherheit gegen jedes nur denkbaren Fehlverhalten eines Mitnutzers.

Schauen wir mal, was die RiLi hierzu sagt: 5.5.3.2. 1. Abs.: Bei der Auswahl von Materialien und ihrer Verarbeitung beim Ausbau von Raumschießanlagen ist Voraussetzung, daß Gefahren durch Rückpraller und Querschläger mit größtmöglicher Sicherheit verhindert werden.

Da Smithy schon einen an die Schuhspitze gekriegt hat, darf man erstmals davon ausgehen, dass eine Forderung nach einem rückprallsicheren Boden im Bereich 90 – 25 Grad nicht erfüllt wurde. Es könnte aber auch sein, dass der Boden regelkonform ist und der Spritzer nur ein sehr seltener Zufall war, so wie der Treffer durch einen Blitz (wobei ich mir andere Zufälle wie 6-Richtige lieber vorstellen würde).

Hier eine kleine Anekdote aus dem täglichen Leben in Sachen Rückpraller, Sachverständige, der DSB und die Behörden:

An die

Staatsanwaltschaft

A.D. 2005

Anzeige gegen

Herrn

XX

wegen

Verstoß gegen das Waffengesetz

Nichterfüllung und Nichtbeachtung von gutachterlichen Forderungen und amtlichen Auflagen

Gefährdung von Leib und Leben von Schutzbefohlenen

Herr XX leitet und beaufsichtigt das Schießtraining der Kinder und Jugendlichen des Schützenverein YY e.V. in seiner Funktion als Jugendsportleiter in der Luftdruckanlage dieses Vereines.

Die Anlage entspricht in sicherheitsrelevanten Bereichen nicht den Schießstandrichtlinien, ebensowenig wurden zwingende Forderungen eines Gutachters in diesen Bereichen, welche seit über drei Jahren bestehen, erfüllt.

==> Akte des Schützenverein YY e.V. bei der Stadt ZZ, Amt für öffentliche Ordnung

Herr XX setzt sich permanent über bestehende Gesetze und Vorschriften hinweg und gefährdet dadurch Leib und Leben seiner Schutzbefohlenen, indem er in der ungeeigneten Schießstätte das Schießtraining der YY Jugend zulässt, betreibt und beaufsichtigt.

==> §11 AWaffV

Wegen dieses Verhaltens sollte des weiteren geprüft werden, ob ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden muß . Des weiteren sollte geprüft werden, ob er trotz seines an den Tag gelegten Verhaltens über die weiterführende Eignung zur Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche verfügt.

==> §27 (3) 2 WaffG, §10 (4) AWaffV

Die Hinweise auf entsprechende Rechtsvorschriften sind nicht abschließend.

MfG

BSE1911

Hierzu stand im Gutachten eines SSV (DSB-Funktionär auf Landesebene ist der auch noch) wie folgt:

LG-Stand: Der Teppichboden der Rückwand ist im Bereich von der Holzbrüstung unterhalb des Geschossfanges bis 50 cm oberhalb der Scheibenmitte zu entfernen und durch Weichfaserplatten von ca. 2 cm Stärke zu ersetzen (vor Einbau Schussprobe auf das Material durchführen, um sicherzustellen, dass es rückprallsicher ist).

Das ist wieder mal sehr verquast und unklar formuliert. Da die Schießstand-Richtlinien aber zwingender formuliert sind, erübrigt sich eine Exegese. Hier drängt sich dann auch der Verdacht auf, dass der resultierende Verwaltungsakt (die Erlaubnis zum Betreiben der Anlage) unbestimmt und nichtig sein könnte.

Korrekter wäre gewesen:

LG-Stand: Der Teppichboden der Rückwand ist im Bereich von der Holzbrüstung unterhalb des Geschossfanges bis 50 cm oberhalb der Scheibenmitte zu entfernen und durch Weichfaserplatten von ca. 2 cm Stärke zu ersetzen (vor Einbau Schussprobe auf das Material durchführen, um sicherzustellen, dass es rückprallsicher ist).

In dem konkreten Fall kann man nicht mal sagen, dass der arme Verein ein Opfer des unfähigen SSV-lers wurde, denn dieser Verein hat ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied, welches ebenfalls SSV-ler und DSB-Funktionär auf Landesebene ist.

Prost Mahlzeit.

BSE1911

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@BSE1911

Geil. Ohne Scheiß, hast Du den Jugendsportleiter tatsächlich angezeigt? Waren das Klienten von Dir, im Sinne von Mandantenverrat und was war Dein Beweggrund hierfür?

Angel

Angel,

ja, ich habe den Jugendsportleiter entsprechend angezeigt. Es war kein Mandantenverrat, um Deine Wortwahl zu gebrauchen.

Wenn ein TÜV-Prüfer so durch die Gegend läuft und zufällig auf dem Parkplatz vor dem Aldi eine Karre sieht, die erhebliche Mängel hat und über eine TÜV-Plakette verfügt und gerade parkt und die Nutzung dieses Kfz bei einer allfälligen Prüfung nicht mal mehr vom Hofe des TÜV fahren dürfte, muss dieser TÜV-Prüfer tätig werden und z.B. die Kfz-Zulassungsstelle über dieses Auto informieren.

Für einen Schießstand-Sachverständigen gilt das in ähnlicher Weise. Wenn ich z.B. im Rahmen eines Rundenwettkampfes auf einen Stand komme und dort gravierende Mängel die zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen können feststelle, habe ich die Behörde zu informieren.

Sofern ein gravierende Mangel nicht durch Verschulden des Betreibers vorliegt (erlaubt unzugelassenes, beselt nicht richtig), sondern offensichtliche objektive Mängel vorliegen, wäre ggf. zu prüfen, ob diese Mängel von dem zuletzt abnehmenden Sachverständigen nicht erkannt wurden oder aber von diesem der Mangel zwar beanstandet, dann aber von dem Betreiber nicht beseitigt wurde (wie im Falle der Anzeige, der eine SSV hat einen Mangel festgestellt, der Betreiber hat den Mangel nicht behoben, der Betreiber-SSV hat wieder schiessen lassen, obwohl er es hätte besser wissen müssen).

Korrekt ist es, die Behörde schriftlich über die eigenen Feststellungen zu informieren und fair wäre es, dem Betreiber eine Kopie des Schreibens zukommen zu lassen. Damit müsste ausreichend Sorge getragen worden sein, dass der Mangel beseitigt wird. Ist dies nicht der Fall, so liegt die Verantwortlichkeit sicherlich bei beiden - Betreiber und Behörde.

Anordnungen bzw. Auflagen können nur von der zuständigen Behörde getroffen werden. Bei gravierenden Mängel wird die Behörde eine Nutzungsuntersagung nach §12 Abs. 2 AWaffV aussprechen müssen.

Im konkreten Fall habe ich Abstand davon genommen, wiederholt mit den Sachverständigen und dem Betreiber zu reden. Ich habe in diesem Fall auch nicht die Untere Waffenbehörde angeschrieben. Dies liegt an einem Interessenskonflikt der Beteiligten: Eigentümer der Anlage ist die Stadt, der Betreiber der Anlage (Vereins-Präsi) ist ein Ratsherr der Stadt, einer der Sachverständigen ist auch im Vorstand des Betreiber-Vereins sowie als DSB-Funktionär tätig, der andere beteiligte SSV ist sein DSB-Funktionärs-Kollege und die Stadt ist Hauptzahler...

Gut Schuß,

BSE1911

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Die Sache mit Rückprallern ist nicht neu. Bei uns kam es auch schon zu einem solchen Zwischenfall. Der Schütze ist ein erfolgreicher Sportler und die Disziplin wird bei uns regelmäßig und sehr häufig geschoßen.

Was wahr pasiert?

Nun der besagte Schütze bevorzugt auch bei Großkaliebrigen Waffen sehr schwache Ladungen, eine Sitte die bei uns sehr weit verbreitet ist. In diesem Fall eine .32WC. Dazu kam das der Gummi der bei uns vor dem Kugelfang gespannt ist noch neu wahr .

Das Geschoß prallte am Gummi ab und schlug hinter den Schützen in die Wand - 2X25Meter.

Verletzte gab es keine und das wir wissen wer der "Übeltäter" wahr liegt daran das der Schütze nach dem ersten Schuß zwei Löcher in der Scheibe hatte.

Mfg Weini

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Wenn ein TÜV-Prüfer so durch die Gegend läuft und zufällig auf dem Parkplatz vor dem Aldi eine Karre sieht, die erhebliche Mängel hat und über eine TÜV-Plakette verfügt und gerade parkt und die Nutzung dieses Kfz bei einer allfälligen Prüfung nicht mal mehr vom Hofe des TÜV fahren dürfte, muss dieser TÜV-Prüfer tätig werden und z.B. die Kfz-Zulassungsstelle über dieses Auto informieren.

Für einen Schießstand-Sachverständigen gilt das in ähnlicher Weise. Wenn ich z.B. im Rahmen eines Rundenwettkampfes auf einen Stand komme und dort gravierende Mängel die zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen können feststelle, habe ich die Behörde zu informieren.

Also nix mit örtlicher Zuständigkeit?

Manche haben´s schwer, sind IMMER im Dienst :traurig_16: , so wie unser Dorfscherriff der am Tisch mit eine Halbe trinkt und beim gehen so nebenbei "euch erwisch ich auch noch" in die Runde wirft.

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Also nix mit örtlicher Zuständigkeit?

Manche haben´s schwer, sind IMMER im Dienst :traurig_16: , so wie unser Dorfscherriff der am Tisch mit eine Halbe trinkt und beim gehen so nebenbei "euch erwisch ich auch noch" in die Runde wirft.

Smithy,

komm wieder runter, das ist es nicht wert.

Allein die Äußerung, es gibt fast keine DSB-eigenen Schießstände disqualifiziert die restlichen Beiträge von BSE1911. Er kann eben den den DSB nicht leiden und muß das raushängen lassen. Wo dabei der Sachverstand des sog. "Sachverständigen" bleibt, sei dahingestellt, ich hoffe, niemals direkt mit ihm zu tun zu haben.

mfg

Ralf

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Wenn ein TÜV-Prüfer so durch die Gegend läuft und zufällig auf dem Parkplatz vor dem Aldi eine Karre sieht, die erhebliche Mängel hat und über eine TÜV-Plakette verfügt und gerade parkt und die Nutzung dieses Kfz bei einer allfälligen Prüfung nicht mal mehr vom Hofe des TÜV fahren dürfte, muss dieser TÜV-Prüfer tätig werden und z.B. die Kfz-Zulassungsstelle über dieses Auto informieren.

In welchen Gesetz kann man das nachlesen?

Karl

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Für einen Schießstand-Sachverständigen gilt das in ähnlicher Weise. Wenn ich z.B. im Rahmen eines Rundenwettkampfes auf einen Stand komme und dort gravierende Mängel die zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen können feststelle, habe ich die Behörde zu informieren.

So ein Quark. Du bist doch keine Amtsperson.

Der direkte Weg über die Strafanzeige und vor allem der Passus mit der Zuverlässigkeit in der Anzeige zeigen ausserdem, dass es dabei wohl kaum nur um Pflichterfüllung ging.

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Smithy,

komm wieder runter, das ist es nicht wert.

Danke, hast recht :s75:

So ein Quark. Du bist doch keine Amtsperson

Und selbst DIE "muss" nicht.

Und sogar unser Dorfpolizist nimmt am Netto-Einkaufsmarkt einfach nur sein Wägelchen und macht das was ALLE machen :rotfl2:

Im übrigen dürfte ich z.B auch Busse anhalten und kontrollieren. Das wär was für ihn. 30 bis 60 Zeugen wo man´s mal richtig knallen lassen kann.

Fragt sich nur wie oft. :rotfl2::rotfl2:

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Allein die Äußerung, es gibt fast keine DSB-eigenen Schießstände disqualifiziert die restlichen Beiträge von BSE1911.

Ralf

Ralf, hier irrst Du, denn liste mir mal die vielen Stände des DSB auf. Jeder Verein, der aktuell dem DSB angeschlossen ist und über eine vereinseigene Anlage verfügt, kann innerhalb kürzester Zeit aus dem DSB austreten und z.B. in den BDS eintreten. Wem gehört dann der Stand - selbstverständlich nach wie vor dem Verein und eben nicht dem DSB.

Zudem: in welchem Fall hat z.B. ein dem DSB angeschlossener Verein Fördermittel aus dem DSB-Haushalt für Bau oder Sanierung einer Schießanlage erhalten. Wohl auch ein seltenster Vorgang. Warum? Sicher nicht, weil es sich dabei um DSB-Anlagen handelt.

Da hat der BSE1911 voll und ganz Recht.

Dr. Hotel

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Die Frage nach der Pflichterfüllung oder ob dass der Sachverständige keine Amtsperson ist, stellt sich doch garnicht. Wir schauen doch hoffentlich auch nicht weg, wenn die Nachbarin nebenan verdroschen wird, obwohl wir keine Polizisten oder Polizisten in der Freizeit sind.

Wenn jemand einen Fehler aufgrund seiner Ausbildung hätte erkennen müssen, diesen aber nicht moniert, sondern die Laien blind in die Gefährdung hineinlaufen läßt (ich habe Feierabend, geht mich nichts an, handeln ohne Auftrag, ...) macht sich solch eine Person im Falle eines Falles nicht auch zumindest moralisch schuldig, von irgendwelchen Haftungen nocht nicht mal gesprochen?

Und wer kann im Ernst wollen, dass sich unsere Kinder beim schießen verletzen, nur weil irgendwelche Ignoranten ihren job nicht richtig gemacht haben. Abgesehen davon, dass es wehtut, zudem wer arbeitet dann für meine Rente, wäre es auch dem Schießsport im Allgemeinen nicht dienlich.

Hotel

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Der Vergleich mit dem TÜV Onkel hinkt aber schon.

An einem parkenden Auto kann man relativ schlecht Mägel erkennen, die bei einer Untersuchung des Ergebnis "verkehrsunsicher" ergeben würden und somit der Prüfer VERPFLICHTET ist, die noch vorhandenen Plaketten zu entfernen und Meldung bei der Zulassungsstelle zu machen, sowie den Halter auf diesen Umstand hinzuweisen.

Der Prüfer hat aber keineswegs das Recht, den Halter mit Gewalt daran zu hindern, dass er mit dem Fahrzeug die Prüfstelle verlässt, das darf nur die Polizei. Alles andere hätte rechtliche Konsquenzen für den Prüfer, dessen Betraung oder amtliche Anerkennung an genau die geliche Zuverlässigkeit wie bei und Schützen, Jägern oder Sammlen gebunden ist.

Um nochmal auf das parkende Auto zurückzukommen, hier wäre die Benachrichtigung der Polizei die einzig richtige Lösung, die können dann weitere Schritte in form eine technishcn Untersuchung anweisen.

Sollte der zufällig anwesende TÜV Onkel dann auch noch für das Bundesland betraut oder amtlich anerkannt sein, dann kanner dann sehr wohl die Plakennten runterkratzen, nun hat er ja einen Prüfauftrag.

MfG

AWO425

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Die Frage nach der Pflichterfüllung oder ob dass der Sachverständige keine Amtsperson ist, stellt sich doch garnicht. Wir schauen doch hoffentlich auch nicht weg, wenn die Nachbarin nebenan verdroschen wird, obwohl wir keine Polizisten oder Polizisten in der Freizeit sind.

Die Grenze zwischen "Zivilcourage" und Denunziantentum KANN fliessend sein, das stimmt.

Ich mache da einen Unterschied, ob jemand den Verein anschreibt, und ihn zur Beseitigung der Mängel auffordert, oder ob jemand die Staatsanwaltschaft auffordert, jemandem die Zuverlässigkeit abzuerkennen.

Man kann bei diesen beiden Möglichkeiten schon auf verschiedene Beweggründe spekulieren, oder?

Ganz zu schweigen davon, dass es Sache der Staatsanwaltschaft ist, wie sie Verstösse ahndet... es ist wohl kaum die Aufgabe eines Sachverständigen, Anklage zu erheben und ein Strafmass zu fordern.

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Der Vergleich mit dem TÜV Onkel hinkt aber schon.

Aber nicht wirklich.

An einem parkenden Auto kann man relativ schlecht Mägel erkennen, die bei einer Untersuchung des Ergebnis "verkehrsunsicher" ergeben würden und somit der Prüfer VERPFLICHTET ist, die noch vorhandenen Plaketten zu entfernen und Meldung bei der Zulassungsstelle zu machen, sowie den Halter auf diesen Umstand hinzuweisen.

Hier zweifelst Du die Fähigkeiten des TÜV-lers an, aber der SSV kann die Mängel auf dem Stand während des Schießens feststellen. Du räumst dem TÜV-ler Rechte ein, Du nennst es VERPFLICHTET. Also wo ist da der Unterschied.

Der Prüfer hat aber keineswegs das Recht, den Halter mit Gewalt daran zu hindern, dass er mit dem Fahrzeug die Prüfstelle verlässt, das darf nur die Polizei. Alles andere hätte rechtliche Konsquenzen für den Prüfer, dessen Betraung oder amtliche Anerkennung an genau die geliche Zuverlässigkeit wie bei und Schützen, Jägern oder Sammlen gebunden ist.

Auch unser BSE1911 hat keine Gewalt ausgeübt. Er hat den Stand auch nicht geschlossen.

Um nochmal auf das parkende Auto zurückzukommen, hier wäre die Benachrichtigung der Polizei die einzig richtige Lösung, die können dann weitere Schritte in form eine technishcn Untersuchung anweisen.

Sollte der zufällig anwesende TÜV Onkel dann auch noch für das Bundesland betraut oder amtlich anerkannt sein, dann kanner dann sehr wohl die Plakennten runterkratzen, nun hat er ja einen Prüfauftrag.

Und eine Mitteilung an die Polizei im Falle des Schießstandes nennt man doch wohl eine Anzeige. Und wenn die Anzeige an die Polizei geht, dann wird da das eine oder andere abgeklopft und sie geht dann an die StA, da diese Herrin solcher Verfahren ist und nicht die Polizei.

Also wo ist der Unterschied zwischen dem TÜV-Onkel (der auf dem Parkplatz sieht, dass da ein Auto ohne Scheinwerfer rumsteht) und unserem SSV-Onkel?

Wo leitet sich die Pflicht des TÜV-lers ab, die Polizei zu informieren?

Gilt diese Pflicht nicht auch für den SSV-ler?

Nur so, unter uns Schützen.

A. Hotel

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Bei den TÜVler geht es schlicht und ergreifend um den Prüfauftrag, ohne den is der auch nix besseres.

Er kann nur innerhalb seines Prüfauftrages tätig werden.

Zudem NUR in dem Gebiet wo sien Bertrauung under Anerkennung gilt.

Außerhalb dessen hat er keinerlei Befugnisse und kann eben nur die Polizei benachrichtigen, wie jeder andere auch.

Und ein Auto ohne Scheinwerfer ist nicht verkehrsunsicher, dazu bedarf es schon etwas mehr.

Bei Interesse kann ich Dir gern die Mängelrichtlinie zukommen lassen, is aber wirklich nich viel bei, was man so im Vorbeigehen definitiv feststellen kann.

Klar ist, dass offensichtliche Misstände den zuständingen Leuten gezeigt werden sollten, nun nicht aber gleich den Nachbarn wegen ne kaputten Rücklichtbirne bein Staatsnwalt anscheißen, oder?

MfG

AWO425

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