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IGNORED

Was beachten bei Reise mit Waffen nach Frakreich?


Iggy

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ein paar von uns werden morgen auf ein IPSC-Match nach Frankreich fahren.

Gibt´s da was besonderes zu beachten, wenn man "bewaffnet" anreist?

- Europ. Feuerwaffenpaß ist eh klar!

- Braucht man eine Einladung zum Match wie z.B. bei einer Fahrt in die Tschechei?

- Einfach über die Grenze brettern, wenn man nicht gefragt wird oder wie nach CZ bei der Grenzpolizei unaufgefordert die Eisen + Europ. Feuerwaffenpaß vorzeigen?

Ich weiß, das fällt uns seeehr frühzeitig ein, hat aber bisher jeder vergessen.

Grüße

Iggy

edit: Wir haben KURZwaffen dabei, Kaliber 9 Para, .44 Magnum und .40 S&W.

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also mal so einfach "durchbrettern" würde ich nicht !

äääh..das könnte ärger geben !

und vor allem bei langwaffen darauf achten, das ihr KEINE

militärkaliber dabei habt !

das gibt dann noch mal ärger !

das mögen die franzmänner schon mal gar nicht !

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Es besteht sicher wie auch in der Schweiz eine Art "Meldepflicht" für Waffen und Munition bei der Grenzüberquerung.

Was sonst noch für Formulare usw. verlangt werden, keine Ahnung.

Mein Tipp: frag mal im Internationalen IPSC-Forum nach.

Vielleicht kann Dir der Eric weiterhelfen... ;)

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Also, wenn es einen interessiert, ich fahre seit über 10 Jahren nach Frankreich zum schiessen. Ich bin sogar in einem Verein Mitglied.

Ich habe noch nie an einer Grenze angehalten um was anzumelden. Eine Einladung oder die Anmeldung reicht in Europa neben dem EFwP und WBK völlig aus. Auf dem Match in Cheval Blanc habe ich einige Freunde, die bei der Polizei sind, die geben mir recht und haben mir sogar abgeraten, da gewisse Sprachbarrieren nur Unruhe bringen. Waffen und Munition wie in Deutschland getrennt transportieren. Wer sich vernünftig benimmt (in der Kneipe und im Verkehr) fällt auch nicht auf, außerdem sind Sportler keine Verbrecher, das ist bekannt. Sogar in Monaco habe ich schon geschossen, alles locker dort. In der Provence habe ich mit der Polizei von St. Tropez und Draguignnan geschossen, ich hatte die Ideen und sie den Wein :P , also Ruhe bewahren und Pokale einsacken. Schöne Grüße an den RM von mir.

DVC Werner Dahmen

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Frankreich ist ganz einfach:

EFWP, in dem die Waffe eingetragen sein muss und eine Einladung zu dem Wettkampf. Damit darf man 3 großkalibrige und zusätzlich 3 kleinkalibrige Waffen ohne weiteres mitnehmen. Bei internationalen Wettkämpfen verdoppelt sich die Zahl noch mal.

Wer so ohne Einladung als Sportschütze nach Fr will, braucht eine Verbringungsgenehmigung in seinem FWP. Diese wird von einer Präfektur für ein Jahr ausgestellt und ist kostenlos.

Melden muss man an der Grenze nichts und sollte es auch tunlichst bei der Einreise aus einem EU Land nicht machen. Sonst hat man nur Probleme. Wenn man kontrolliert wird, kann das zwischen kein Interesse an der ganzen Sache, bis zu einem Tag im Knast ablaufen. Das letzte habe ich aber noch nicht erlebt, dass erste ist mir aber sehr wohl bekannt. Die Beamten kennen sich hier nur grob bis kaum mit der Sache aus. Also können die Reaktionen entsprechend sein. Überhaupt habe ich bei Reisen in EU Ländern noch nie Waffen an der Grenze gemeldet. In die Schweiz aber schon, nur auch dort war das Interesse für so was eher gering.

Wichtig, bei Selbstladewaffen, Pumpguns, Kurzwaffen und allen Waffen in Militärkalibern nach Frankreich:

Abzugschloss oder ein wichtiges Teil aus der Waffe zum Transport entfernen. Wobei das auch nicht so richtig kontrolliert werden würde, nur sicher ist sicher. Der Rest wie in D geregeln, wobei man manche Waffen auch so in Auto legen dürfte, nur es würde zu kompliziert werden.

Die obigen Aussagen, besonders von Cop entsprechen zum Teil den deutschen Fantasien.

Und noch mal und ganz klar, weil das die meisten überhaupt nicht begreifen:

Waffen in Militärkalibern sind in Frankreich NICHT VERBOTEN! Sie sind erwerbscheinpflichtig! Verboten sind sie zur Jagdausübung und nur da.

Gruß

Makalu

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Ich habe auch schon in Frankreich geschossen. Wir benoetigten auch nur eine Einladung und den EFP.

An der Grenze konnten wir uns, abgesehen davon dass es nicht noetig ist, nicht Melden da die meisten Graenzuebergaenge in meiner Gegend nicht mehr besetzt sind(wuerde warscheinlich sonst immer noch dort sitzen und auf einen Zoellner warten :021: ).

Viel Spass

Chris

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Noch ein interessanter Hinweis (gestern auf der IWB mit dem LKA-Vertreter diskutiert):

Im Ausland Munition kaufen und mitbringen, kann problematisch werden:

Wenn jemand im Ausland Munition kauft, braucht er trotz Erwerbserlaubnis in der Waffenbesitzkarte eine Einfuhrerlaubnis, die vorher (!) beantragt werden muß.

Sindbad

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  • 4 Wochen später...
Noch ein interessanter Hinweis (gestern auf der IWB mit dem LKA-Vertreter diskutiert):

Im Ausland Munition kaufen und mitbringen, kann problematisch werden:

Wenn jemand im Ausland Munition kauft, braucht er trotz Erwerbserlaubnis in der Waffenbesitzkarte eine Einfuhrerlaubnis, die vorher (!) beantragt werden muß.

Sindbad

334408[/snapback]

Wo steht das?

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