Zum Inhalt springen
IGNORED

Hilfe: Waffe zur Aufbewahrung übernommen


tomcat9664

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kann mir jemand Rat geben?

Ich habe 1983 von meinem dortmals verstorbenem Vater eine Pistole Kal. 7.65 zur Aufbewahrung übernommen. Mein Vater hatte mit dem rechtmäßigen Besitzer vereinbart, diese Waffe für ihn aufzubewahren, da er nach Amerika reiste und dort vielleicht auch bleiben wollte. Falls er wieder zurückgekehrt wäre, hätte er die Waffe von meinem Vater zurückbekommen.

Auf Grund der schweren Krankheit meines Vaters hatte er mich dortmals darauf eingeschworen, die Waffe im Falle seines Ablebens aufzubewahren um diese ggf. an den Eigentümer oder ggf. an dessen Erben eines Tages zurückzugeben.

Mein Vater hat die Waffe seit 1979 für den Eigentümer samt grüner Waffenbesitzkarte aufbewahrt, seit 1983 (nach seinem Tod) habe ich diese Verpflichtung von ihm als wie versprochen übernommen.

Ich selbst bin legaler Waffenbesitzer (Kurz- und Langwaffen aller Kaliber) seit 1983 und habe die Waffe immer ordnungsgemäß aufbewahrt und gepflegt, obwohl sie kaum einen Wert hat und zum Schießsport nicht taugt, vor allem auch keine gültigen Beschußzeichen hat.

Der Besitzer hat sich bis heute allerdings nicht mehr gemeldet. Heute kam aber ein Schreiben von der zuständigen Behörde, dass mein Vater die Waffe 5 Jahre zur Aufbewahrung übernommen gehabt hatte, mit der Auflage, diese dann spätestens 5 Jahre nach Übernahme ggf. an einen Berechtigten weiterzugeben. Davon wusste ich jedoch bis heute nichts.

Die Behörde wollte nun von mir wissen, ob ich als Erbe vielleicht etwas dazu sagen kann, ob die Weitergabe von meinem Vater vor seinem Ableben noch erfolgte, oder ob ich vielleicht etwas Näheres über den Verbleib sagen könnte.

Da ich nach fast 30 Jahren eigentlich an die Waffe schon gar nicht mehr dachte, stelle ich mir nun heute die Frage, ob ich da jetzt vielleicht ein rechtliches Problem bekommen kann?

Habe ich mich richtig verhalten?

Ich wollte die Waffe eigentlich noch nie und wäre froh, wenn ich sie an einen berechtigten Erben endlich abgeben könnte.

Der Behörde werde ich natürlich erklären, die Waffe samt grüner Karte aufbewahrt zu haben, bis heute.

War das rechtlich korrekt?

Danke für eure Hilfe und Meinungen im Voraus.

Geschrieben

ich für meine Teil denke das du von dieser Waffe nichts weisst oder habe ich das falsch verstanden???

wink mit dem telegraphenmast............

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Das ist doch sicher rein hypothetisch, oder?

*auchmitdemmastenwinkend*

Geschrieben
ich für meine Teil denke das du von dieser Waffe nichts weisst oder habe ich das falsch verstanden???

wink mit dem telegraphenmast............

Es gab aber noch andere Erben, die sicher auch befragt wurden und dies vielleicht noch wissen könnten. Zu denen habe ich keine Kontaktdaten...

Ehrlich währt am längsten...

Geschrieben

Wie naiv kann und darf man als deutscher Legalwaffenbesitzer und somit doch wohl auch sachkundig , eigentlich sein ?

Lehn Dich bequem zurück und warte , es wird demnächst sowieso jemand bei Dir klingeln .

Es soll auch andere Hobbies als Schießen geben.

Fang schon mal an zu suchen .

Geschrieben
Das ist doch sicher rein hypothetisch, oder?

Das wolln wa ma hoffen.

Dennoch zum Kiosk stürmen, mit Chips und Cola eindecken.

Geschrieben
Das ist doch sicher rein hypothetisch, oder?

*auchmitdemmastenwinkend*

Schön wärs, ich muss demnächst regieren, und weis nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich muss mich ja ggf. nicht selbst belasten, es gibt bestimmt auch Verjärung oder so. Vielleicht war ja alles auch rechtens? Man braucht als Waffenbesitzer heute am besten schon einen Anwalt als Freund...

Geschrieben
Wie naiv kann und darf man als deutscher Legalwaffenbesitzer und somit doch wohl auch sachkundig , eigentlich sein ?

Lehn Dich bequem zurück und warte , es wird demnächst sowieso jemand bei Dir klingeln .

Es soll auch andere Hobbies als Schießen geben.

Fang schon mal an zu suchen .

Kannst Du das auch mal näher erklären und begründen, auf was Du naiv beziehst?

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Es gab aber noch andere Erben, die sicher auch befragt wurden und dies vielleicht noch wissen könnten. Zu denen habe ich keine Kontaktdaten...

Ehrlich währt am längsten...

Au Mann...........................

Das ist mir nur beim Lesen schon peinlich.

Ich denke nicht, daß ein öffentliches Forum der richtige Ort ist um herauszuposaunen, daß man seit 100 Jahren eine Waffe illegal zu Hause rumliegen hat.

Du wirst in nächster Zeit sicher viel Geld für Munition sparen können. Bitte halte uns alle auf dem Laufenden, ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ich hier grad falsch liege.

Gruß

GOH

Geschrieben

such dir schon mal jemanden bei dem dein alteisen die nächsten jahre überwintern kann.........

ansonsten frohe weihnachten und gehe noch mal mit deinen schätzchen schiessen solange du noch

kannst.

EOD

(*End Of Discussion)

Geschrieben
Man braucht als Waffenbesitzer heute am besten schon einen Anwalt als Freund...

Man braucht vor allem eine Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe. .. und dann noch eine unbeschossene Hui..

Geschrieben
Au Mann...........................

Das ist mir nur beim Lesen schon peinlich.

erinnere dich nur an den Vollhorst der hier geschrieben hat das sein Schützenmeister (oder war es ein Oberschützenmeister) ihm

blanko die Trainingstermine unterschreibt...................

irgendeiner schafft es immer alles vorherige zu toppen......... :peinlich::peinlich:

Geschrieben
Schön wärs, ich muss demnächst regieren, und weis nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich muss mich ja ggf. nicht selbst belasten, es gibt bestimmt auch Verjärung oder so. Vielleicht war ja alles auch rechtens? Man braucht als Waffenbesitzer heute am besten schon einen Anwalt als Freund...

Sollte der aktuelle Besitz in der Form nicht legal sein, wonach es ja wohl ausschaut, wird das mit der Verjährung wohl noch ein paar Jährchen dauern.

Die Verjährungsfrist beginnt ja erst wenn die "Tat" quasi ausgeführt, beendet wurde. Bei Dir wäre sie ja quasi durch den andauernden Besitz noch am Laufen. (mal ganz laienhaft ausgedrückt)

Geschrieben
Man braucht vor allem eine Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe. .. und dann noch eine unbeschossene Hui..

Ich habe sie doch nicht erworben, sondern nur aufbewahrt. Zudem hat das ja die Behörde dortmals auch für meinen Vater (ohne jegliche Waffenrechtliche Genehmigung) wie jetzt bekannt geworden, nach damaligem Waffenrecht für 5 Jahre erlaubt.

Geschrieben
Ich habe sie doch nicht erworben, sondern nur aufbewahrt.

:rotfl2:

Herr Richter, ich habe nicht geschossen, nur da drauf gedrückt...

Geschrieben

Evtl. könnte man ja mal darüber nachdenken, alternativ zur anonymen Babyklappe im Krankenhaus, anonyme Waffenklappen an Polizeirevieren einzurichten. Würde bestimmt viel zur Reduzierung der sich illegal im Umlauf befindlichen Waffen beitragen.

Geschrieben
erinnere dich nur an den Vollhorst der hier geschrieben hat

und wenn über eine sache gras gewachsen ist kommt sicherlich ein esel der es wieder abfrißt.

Geschrieben

theoretisch wäre das beste, wenn die Waffe samt WBK vom verst. Vater zu Lebzeiten

aufbewahrt wurde, und seit seinem Ableben nicht aufgefunden wurde und tomcat

keine Kenntnis davon hatte. Womöglich würde tomcat aufgrund des Schreibens der Behörde sämtliche Schränke aus dem Hausrat seines Vaters durchsuchen und die Waffe im hintersten Winkel einer Schublade zu seinem Erstaunen auffinden. Leider ist dem aber nicht so und tomcat hatte Kenntnis davon :-(

Svenni

Geschrieben

Jetzt wird es irgendwie zu unsachlich. Ich habe eigentlich auf Sachkundige Ratschläge gehofft. Schade, dass selbst hier ein Hilferuf unter "Gleichgesinnten" nicht ernst genommern wird.

Ich habe dortmals von meinem Vater Waffen legal erben können, warum soll ich nicht ein amtlich akzeptiertes Versprechen zu Aufbewahrung übernehmen können, als legaler Waffenbesitzer? Die 5 Jahre kannte ich ja nicht.

Es wäre schön, wenn mal jemand konkret und rechtlich kompetent antworten würde.

Geschrieben
Es wäre schön, wenn mal jemand konkret und rechtlich kompetent antworten würde.

Geh' zum Anwalt. Ist ernst gemeint, dat kostet vielleicht n paar Euro, aber wenns hart auf hart kommt ..

Geschrieben
Was hätte ich denn wissen sollen? Bitte konkreter!

Für das Tun Deines Vaters bist Du nicht verantwortlich, aber spätestens mit dem Antritt des Erbes hättest Du die Schusswaffe behördlich (an)melden müssen. Dann hätte der SB schon eine neuere, für Dich geltende Regelung, treffen müssen.

Geschrieben

Oder mit einfachen Worten, sollte es so sein, wie Du geschrieben hast, so hast Du Dich strafbar gemacht.

Ich habe fertig!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.