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P22

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  1. Genau So halte ich es auch. Aber schon erstaunlich, wie manche hier Lebenszeit opfern, ohne im Kern etwas beizutragen. Vielen Dank schonmal an alle, die mir mit ihren Denkanstößen weitergeholfen haben
  2. Und für den Sermon meldet man sich mit einem (weiteren?) Account an, @Shannon? Respekt. Aber deine weitere Beteiligung hier im Faden und im Forum selbst ist keine Bereicherung - spare dir das tippen.
  3. Metall ist schön, wenn ich es nicht bearbeiten muss…fehlt mir das Werkzeug.
  4. Wenn es aus Holz ist, gerne. Metall scheidet mangels Werkzeug usw. aus.
  5. Sowas in der Art suche ich - wie bekomme ich da die Waffen an die Wand? Langwaffen gerne vertikal.
  6. Deine Posts haben einen Mehrwert von <=0 Such Dir doch eine andere Plattform- danke!
  7. Moin zusammen, ich bin auf der Suche nach Einrichtungsmaterial für einen Waffenraum. Es geht primär um die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen. Selbstbau aus Holz möchte ich nicht unbedingt, darf gerne etwas zum direkten Gebrauch sein. In den Waffenraum-Topics hab ich bereits vieles Selbstgebautes gesehen und insbesondere von @swittydie schöne Wand von Gallowtech. Gibt es ähnliche Hersteller wie Gallowtech? Wo kann ich in Deutschland Gallowtech direkt beziehen?
  8. Das hatte auch ein Behördenmitarbeiter in einem Fachaufsatz vor einige Jahren bereits gefordert bzw. den Verweis auf „kostenpflichtige“ Gesetz für unzulässig gehalten. Meines Erachtens zu recht.
  9. Jetzt lassen wir aber mal die Kirche im Dorf.... Die unmittelbare Aufbewahrung der Waffe im qualifizierten Schrank ist klar. Alles andere ist an § 36 WaffG auszurichten. Das Thema Schlüssel am Mann bei Schlaf usw. - geschenkt. Wenn ich aber tatsächlich den Aufwand für den Erstschlüssel oder Revisionsschlüssel mit einem Bankschließfach betreibe oder in einem anderen Tresor in einem anderen Gebäude (Bekannte, Büro usw), der nicht die waffenrechtliche Qualifikation aufweist, dann ist alles Erforderliche dafür getan, dass unberechtigte keinen Zugriff darauf haben. Selbst wenn Dritte auf den Tresor zugreifen können, aber keinen Schlüssel zu meinem Haus haben. Alles andere ist herbeifabulierter Schwachsinn mit "Restrisiko"....
  10. § 13 Abs. 9 AWaffV und § 12 Abs. 3 Nr. 6 WaffG sind dein Freund.
  11. ich gehe davon aus, dass du mit der Austragung der einen Flinte sämtliche Munition ebenfalls mitverkauft/verbraucht hast.
  12. Wurde der Munitionserwerb gestrichen?
  13. Aktueller Anlass, den Kompetenzen solch ein Thema zu widmen?
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