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JDHarris

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  1. Es wäre schön, wenn wir hier jetzt nicht die individuellen Lebensplanungen weiter diskutieren. Da muss jeder seinen eigenen Weg finden. Es wäre aber wünschenswert, wenn wir trotz gegensätzlicher Meinungen, in der Sache weiter jedes Potenzial sinnvoll nutzen. Zumindest in einzelnen Punkten sollten wir es hinbekommen...oder?
  2. Es gibt 3 Wege zum Erfolg: Talent. Fleiss. Glück. Du bist einer der Wenigen, die alles davon haben. Also alles richtig gemacht!
  3. Du hast auf jeden Fall Dein Publikum gefunden, Jörg. Der Unterhaltungs - und Informationsfaktor ist riesig. Ich finde Deine Arbeit als sehr bereichernd für uns alle. Nur ist nicht alles davon 1:1 übertragbar auf alles, was wir hier machen. Ich hab bei meinen Filmdrehs auch viele Leute dabei, die manche Dinge sehr gut können. Im Endeffekt muss ich dann entscheiden, wieviel davon gut ist...und wann es zuviel wird. Wie bei einem Steak, dass man auch überwürzen kann, der eine liebt Medium, der andere roh, der andere will es gut durchgebraten. Wir haben hier viele Wünsche zu berücksichtigen. Wenn wir zusammen Erfolgreich sein wollen, dann müssen wir den richtigen Mix finden.
  4. Also der überwiegende Teil an Anzeigen geht nicht von Behörden oder Berufswaffenträgern aus. Meistens sind es " besorgte Bürger". Ich kann ein aktuelles Beispiel von mir selbst nennen. Vor ein paar Wochen hatten wir einen Filmdreh mit einer gestellten Messerszene. Wir waren mitten auf dem Land. In der Nähe nur ein Fahrradweg. Obwohl wir eindeutig als Filmteam zu erkennen waren ( historische Kostüme usw), und sogar der örtliche Forstoberaufseher dabei war, haben uns 15 Leute(!) bei der Polizei gemeldet! Wir haben es nur deshalb mitbekommen, weil alle Meldungen auch bei unserem Aufseher eingegangen waren. Natürlich ist nix passiert, da alle informiert waren. Ob die Meldungen wegen dem Messer waren, oder weil wir da In einem Landschaftschutzgebiet waren, kann ich allerdings nicht auseinanderhalten. Es reichte wohl aus, dass wir da irgendwie nicht hin passten.
  5. Naja, der Jäger, der in Bochum von der Polizei erschossen wurde, war rein formal auch im Recht. Ist halt blöde, wenn jemand dann hysterisch eine " bewaffnete Person" meldet. Die im Adrenalin Kick eintreffenden Beamten kennen auch nur erstmal diese Funkmeldung. Das Du im Recht warst, kannst dann im schlimmsten Fall auf den Grabstein einmeisseln lassen. Aber ansonsten haste völlig Recht. Der Unterhaltungsfaktor solcher Absurditäten ist im Moment unser grosser Vorteil.
  6. Du könntest vielleicht mal darauf hinweisen, dass es bereits ein Rechtsgutachten der Polizeihochschule NRW gibt ( wurde glaub ich im alten Faser Thread verlinkt), dass Waffenverbotszonen ohne klare Abgrenzungen (z.b. durch Einlassschleusen) und ohne Kontrolle der Zutrittspunkte möglicherweise illegal sind. Ein Androhen von Strafgeldern, wie Dir mit "10.000" schriftlich angedroht, kann unter diesen Umständen eventuell als Verfolgung Unschuldiger (344StgB) gewertet werden, da bereits der Versuch strafbar ist.
  7. Die Frage war nicht als Scherz gedacht. Ein Bekannter hat wegen einer Sehbehinderung einen Blindenfuehrhund. Der traegt immer ein Bag mit Hilfsmitteln, Rettungsmesser etc. Der Hund kann keine Waffenverbotszone erkennen und der Mann kann es auch nicht, weil er blind ist.
  8. Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Hund das Messer fuehrt? Tiere koennen keine Straftaten oder QWis begehen.
  9. Auch im Verwaltungsverfahren muss die Möglichkeit gegeben werden, Vorwürfe auch entkräften zu können. Wenn dies nun aufgrund schwerwiegender Fehler bei der Dokumentation einer Behörde nicht mehr möglich ist, dann ist das schon nachzufragen. Hier wäre jetzt in der Tat interessant, mit welcher Begründung das Verfahren nach 153 II StpO tatsächlich eingestellt wurde. Grundsätzlich ist der Fall aber wiedermal ein Beweis dafür, wie reformierungsbedürftig das WaffG ist. Wenn Waffenbehörden ihre Arbeit nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt machen können, ( u.a. weil sie jetzt Altagsgegenstände verwalten sollen) dann muss das schnell geändert werden.
  10. Ist ne vertrackte Situation das Ganze. Da hier möglicherweise rechtswidrig Beweismittel vernichtet worden sind, kann hier weder strafrechtliche Schuld festgestellt werden, noch kann der Beschuldigte die möglicherweise erhobenen Zweifel gegen ihn entkräften. Damit müsste für ihn auch im Verwaltungsverfahren im Sinne des Grundsatzes im Zweifel für den Angeklagten Recht gegeben werden. Falls er sich- wie Uwe schon sagte - tatssächlich mit der Einziehung einverstanden erklärt hat - wohl allein aus praktischen Gründen verständlich- dann wirds jedoch schwierig, die Sachen wiederzubekommen.
  11. Einstellungen nach 153 StpO können auch mit einer Begründung versehen werden. Darin kann kann festgehalten werden, dass aus dem Verfahren gewonnene Erkenntnisse ggf keinen Einfluss auf Zuverlässigkeit haben. Das müsste der Anwalt wissen.
  12. Frag direkt mit, ob es Besonderheiten gibt, wenn Du während Kontrolle das Geschlecht änderst...
  13. Herr Solmecke bestätigt übrigens indirekt auch meine zuvor hier geäusserte Vermutung, dass Flugreisende möglicherweise nach einer Anzeige auch Probleme beim Check in am Flughafen bekommen können. Denn - wie er sagt - sind die Kontrollen meist auch als "Massnahmen zur Terrorabwehr" deklariert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein positiver Befund da nicht an entsprechende Stellen weiter gemeldet wird.
  14. Gutes Video von Herrn Solmecke. Was er vielleicht mal hinterfragen könnte ist, das eine Waffenverbotszone ev ein Eingriff in die grundgesetzlich verbriefte Bewegungsfreiheit darstellt. Denn faktisch darf ich diesen Bereich ja auch dann nicht mehr durchqueren, wenn die Verbotszone garnicht mein Ziel ist und auch dann nicht, wenn ich mir einfach nur unsicher bin, ob ich eventuell " was gefährliches dabei haben könnte" und mir das dort zum Verhängnis werden könnte. Also im Prinzip sind solche Zonen dann auch "Verunsicherungszonen, die Menschen möglicherweise von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abhalten. Ausserdem zweifle ich mal an, dass sich diese Zonen lediglich durch eine rudimentäre Beschilderung von der übrigen Öffentlichkeit abgrenzen lassen ( hier müssten mindestens dann auch Einlaß Schleusen oder ähnlich deutliche Abgrenzungen gemacht werden) Das Grundgesetz setzt für gesetzliche Eingriffe immer Normenklarheit vorraus.
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