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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Spielzeugpistole


Gelenkhornmufflon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo werte Gemeinde,

heute war ich mit meiner Familie im Toys´r´us

einkaufen.

In der Karnevalsabteilung hatten sie auch Spielzeugpistolen.

Únter anderem bin ich über eine Pistole gestolpert die einer Desert Eagle täuschend echt sah.

Das Ding war ganz aus Metal und die Laufmündung hat doch recht beeindruckend ausgesehen.

Und wer glaubt das Ding wäre für Kinder.

Die Knarre hat perfekt in meine doch nicht ganz kleinen Hände gepasst.

Mit dem Ding kann man fast ohne Probleme in der Bank Geld abheben gehen. *

Meine Frage: Dürfen Spielzeugpistolen so naturgetreu aussehen, oder brauch ich für so´n Ding eine Waffenschein zum Führen ???

Euer Mufflon

* das soll natürlich kein Vorschlag zu einer Straftat sein

Geschrieben

Wieso der unprovozierte Angriff, Arne?

Zum Spielzeugwaffen-Problem: ich denke mal "nein". Nach geltendem Waffenrecht jedenfalls. Spielzeugwaffen sind ja frei und nicht reglementiert.

Man korrigiere mich, falls ich hier Mist verzapfe rainbow.gif

Geschrieben

Hallo Leute,

ich war heute in der Stadt einige Besorgungen machen.

Unter anderem war ich in einem Schuhgeschäft, und dort

habe ich gesehen, dass die Schuhkartons mit den Schuhen

verkauft werden. shocked.gif

Daraufhin habe ich mich sofort in andern Läden umgesehen,

und musste feststellen, dass dort Isolierband, Kabel und

Drähte, Knetmasse, Batterien, und sogar

Metallwasserleitungsrohr völlig frei verkauft wird,

und das auch noch an Kinder, die Wasserleitung sogar auch

ohne Klemptnerei- Gewerbenachweis!!! shocked.gif

Mit allem zusammen gebastelt kann man fast ohne Probleme in

eine Bank gehen und dort Geld "abheben" oder in einem

Flughafen längere Verspätungen "provozieren" *

Meine Frage wink.gif : Dürfen diese Teile, die ganz klar zum Bau

einer Bomben-Atrappe bestimmt sind, frei verkauft weren,

oder sollte hier nicht das Gesetz nachgebessert werden?

Oder wenn ich nur an die vielen

Glasflaschen und Tankstellen...

Euer bullpup smile.gif

* das soll natürlich kein Vorschlag zu einer Straftat sein AZZANGEL.gif

Geschrieben

Tja, Herr Gelenkhornmufflon, wieder einmal gibt es auf eine ernstgemeinte Frage keine ernstgemeinte Antwort.

Schade, denn so genau weiß ich es auch nicht.

Wahrscheinlich wird durch den Besitz und das Führen einer Spielzeugpistole kein Normalbürger kriminell. Vorsichtig wäre ich allerdings als WBK-Inhaber und ganz besonders als Besitzer einer "richtigen" Desert Eagle. Man weiß nie, welche Gedanken die Nachbarn bekommen, wenn Sohnemann mit dem Spielzeug im Garten unterwegs ist. Und eine unerfreuliche Hausdurchsuchung, verbunden mit freundlichen Verhören, möchte doch niemand freiwillig über sich ergehen lassen, oder?

Was sagt denn das Waffengesetz dazu? Gibt es da nicht einen § über Gegenstände, die eine Schusswaffe vortäuschen? Ach nee, das war umgekehrt. Schusswaffen, die (harmlose) Gegenstände vortäuschen.

MP

(Mein Sohn hat kein Desert Eagle-Spielzeug. Ich schon! chrisgrinst.gif)

Geschrieben

Man wird doch mal fragen dürfen ...

Solange die Waffe keine Anscheinswaffe nach (dem noch geltenden) §37 darstellt, ist sie nicht zu beanstanden. Bei der Desert Eagle handelt es sich um eine Kurzwaffe, die darf man so realistisch wie gewünscht nachbauen, solange sie nicht funktioniert.

Wie teuer ist das Teil denn? Wie gut ist die Nachbildung? So etwas könnte man sich doch glatt an die Wand hängen. smile.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Dürfen Spielzeugpistolen so naturgetreu aussehen, oder brauch ich für so´n Ding eine Waffenschein zum Führen ???


Klar - jeder 8-jährige Cowboy benötigt am Rosenmontag einen Waffenschein zum Führen seiner "Guns".

Nein Spaß bei Seite - der Anscheinschswaffenparagraf 37 (oder ph?) bezieht sich nur auf die Merkmale von Kriegswaffen. Dieser Blödsinn ist hoffentlich zum 1.4. Geschichte. Allerdings - da gebe ich Dir Recht - gab es mal einen Vorstoß einer politischen Gruppierung (die jetzt keiner gewählt haben will) nach der Spielzeug.- und Schreckschußwaffen nur noch in himmelblau oder schweinchenrosa verkauft werden sollten. Gott sei Dank ist es nur bei diesem Hirngespinst geblieben.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Moin,

Aus dem Artikel "Nicht komisch" in der DWJ 01/2003 zum neuen Waffengesetz:

"Noch schlimmer wird es bei offenkundigem Spielzeug.

Abschnitt 3 der Anlage 2 nennt vom Gesetz ausgenommene Waffen.Nach Punkt1 sind das Schusswaffen (bei denen ein Projektil durch einen Lauf getrieben wird),die zum Spiel

bestimmt sind,allerdings nur,wenn die Bewegungsenergie der

Geschosse 0,08 Joule nicht überschreiten kann.Diese Schwelle wird aber von den meisten Spielsachen überschritten-klar bei

der seit Urzeiten bekannten und beliebten Saugnapfpistole,

je nach bauart und feder auch bei der Spielzeugkanone von

playmobil.Aus zweiterer lassen sich sich zudem Flüssigkeiten

in Umhüllungen (z.B. Farbmarkierungskugeln)verschießen.

damit unterliegt die Spielzeugkanone sogar unter 0,08 Joule

dem Waffengesetz!Wenn diese Spielsachen mit dem staatlich

geforderten "F" im Fünfeck gestempelt sind,ist Erwerb und Besitz ab 18 Jahren frei,ohne diesen Stempel (der bei den meisten Spielsachen fehlen dürfte)müsste das Plastikteil auf einer WBK eingetragen werden."

Gruß Jörg

Geschrieben

In Antwort auf:

So etwas könnte man sich doch glatt an die Wand hängen.
smile.gif


Lieber erstmal die Verordnung abwarten - sonst wid das nacher "Anscheins-nichtordnungsgemäße-AufbewahrunG" grin.gifgrin.gifgrin.gif

Geschrieben

Ich kann mich erinnern, als Kind einen "Colt 1911 A1" besessen zu haben, natürlich nur als Spielzeug, aber in der Grösse und gewicht dem Original verdammt nah, das Ding war aus Spritzguss, und wurde sogar mit einem "fast echten" Magazin geladen, in dem man einen Streifen Plastik-Knallplätzchen einschob.

Am Patronenauswurffenster wurden dann die abgeschossenen Knallplätzchen von einem Messerchen vom Streifen abgeschnitten und stilecht ausgeworfen.

Der Schlitten bewegte sich zwar nicht originalgetreu, aber es war DA und SA-Schiessen möglich. Sogar die Sicherung funktionierte!

Geschrieben

So langsam verstehe ich die Welt nicht mehr.

Lt. Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 werden in Nummer 1 - 3 bestimmte Waffen vom Gesetz ausgenommen.

Nummer 3 beschäftigt sich mit Zündblättchen"waffen" gaga.gif

Diese unterliegen nicht dem Waffengesetz, es sei denn, sie sind getreue Nachahmungen von Schußwaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnit 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.

Eine originalgetreu nachgebaute Zündblättchen 1911-er würde somit dem Waffengesetz unterliegen. Nur - jetzt komme ich nicht mehr weiter. Dieses Spielzeug ist nicht zum verschießen von Geschossen geeignet und somit keine Waffe. Den Anscheinswaffenmist gibt es auch nicht mehr. Verläuft sich hier die Vorschrift im Sand ??

Ha - Ich babe es.

Nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 3.3 dürfen Schußwaffen, die als getreue Nachahmungen nicht vom Waffengesetz ausgenommen sind erlaubnisfrei geführt werden.

Gruß

Manfred

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