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IGNORED

Europäischer Feuerwaffenpass, Gültigkeitsdauer?


RonaldR

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Geschrieben

Hallo Leute,

wer hat denn schon einmal einen EFWP beantragt?

Als ich letzte Woche das Antragsformular ausgefüllt habe, sind mir dort zwei verschiedene Gültigkeitsdauern aufgefallen, je nachdem, welche Art von Waffen eingetragen werden.

Im neuen WaffG, §32 (übrigens ein unglaubliches Schmuckstück des neuen Gesetzes, was die Klarheit betrifft gaga.gifgaga.gifgaga.gif), wird die Gültigkeitsdauer massiv verkürzt!

Es ist von einem Jahr, mit mehrfacher Verlängerung um ein Jahr, die Rede!

Das unterscheidet sich erheblich von der alten Gültigkeitsdauer (deren Höhe habe ich bewußt noch nicht genannt, kommt aber noch).

Was habt Ihr sonst noch für Erfahrungen mit und im Zusammenhang mit diesem Papier und der Beantragung gemacht?

Gruß, Ronald

Geschrieben

Ich denke, Du verwechselst da was: Die in §32 Abs. 1 erwähnte Genehmigung ist nicht der Europ. Feuerwaffenpass, sondern die Genehmigung zum Mitnehmen von Waffen NACH Deutschland. Der EFWP wird erst in Abs. 6 eingeführt, wobei zur Gültigkeit nichts gesagt wird. Diese wird aber weiterhin deutlich über einem Jahr liegen. Im Entwurf zur Verordnung zum neuen WaffG heisst es in §41:

In Antwort auf:

Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 6 des Gesetzes beträgt fünf Jahre; soweit bei Jägern oder Sportschützen in ihm nur Einzellader-Langwaffen mit glattem oder mit glatten Läufen eingetragen sind, beträgt sie zehn Jahre.


Alles klar?

Geschrieben

Hallo clausi,

vielen Dank für Deinen Hinweis! Ich glaube, ich werde langsam blind beim Lesen dieser kleingedruckten Paragraphen!

Da die Überschrift beides einschließt, habe ich den entscheidenden Unterschied in Abs.1 glatt überlesen! cool3.gif

Die von Dir zitierten Gültigkeitsdauern aus dem Entwurf der Verordnungen entsprechen exakt den in meinem Antragsformular aufgeführten.

Diesen Punkt hätten wir also weitgehend geklärt, sieht man mal von den noch ausstehenden Verordnungen ab.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Guten Abend zusammen,

die Beantragung und Genehmigung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist im allgemeinen kein Problem,ich habe in nach 30 Minuten ( Formloser Antrag )in der Hand gehabt.

Voraussetzung ist naturlich, die Berliner Auskunft ist nicht älter als 6 Monate .Die Gültigkeit wie schon erwähnt, beträgt 5 Jahre nach noch gültigem Recht. Die eingetragenen Waffen werden in die Kategorien B,C,D eingeteilt . Kurzwaffen der Kategorie D sind z.B. in GB verboten.

Somit wird zum Beispiel wen man diese Waffe in seinem EFWP

eintragen lässt, dieses Einfuhrverbot in dem Pass für GB vermerkt .

MFG

BigBoreMike

Geschrieben

Stimmt, das Passbild mußte ich auch noch hinterhertragen. Und wird tatsächlich Berlin nochmals abgefragt, wenn die letzte Überprüfung länger als 6 Monate zurückliegt?

Das erklärt die Verzögerung in meinem Fall.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Ne,Ne, Ronald

die gesetzeslage sieht hier anders aus, besitzt du nur eine

Kurzwaffe oder einen Halbautomaten wird der EFWP grundsätzlich nur auf 5 Jahre ausgestellt, auch dann, wenn du diese Waffen gar nicht in deinem Feuerwaffenpass eintragen lässt.Die Begründung liegt darin, du beantragst den EFWP und lässt z.B. deine Trapflinte eintragen ! Gültigkeitsdauer laut deiner Aussage 10 Jahre !!!

Die wird nämlich in dem Pass vermerkt .Eine Woche später erscheinst du wieder beim Amt und möchtest deine "9mm Para"

eintragen lassen , und dann ..... Gültigkeit nur noch 5 Jahre. Also eine Kurzwaffe oder ein Halbautomat EFWP nur 5 Jahre .

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

In einer Woche sind wir schlauer. Dann hole ich den EFWP nämlich ab. Mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass er für 10 Jahre gültig sein wird, da ich nur die Trap-Flinte habe eintragen lassen.

Wenn es mir dann in ein paar Monaten einfällt, die Kurzwaffe auch noch eintragen zu lassen, wird vermutlich die ursprüngliche Gültigkeit gestrichen und eine neue fünfjährige eingetragen.

Wenn's ganz dumm käme, bekäme ich einen neuen (zusätzlichen?) ausgestellt, der natürlich auch zusätzlich kostet. Der Nachtrag eine Waffe ist übrigens billiger als ein neuer Pass.

Jedenfalls stand explizit im Antrag, dass der Eintrag entscheidet, ob 5 oder 10 Jahre. Und da habe ich mich kurzfristig nur für die Flinte entschieden.

Deine Argumentation hinkt auch insofern, als ich ja jederzeit innerhalb der 10 Jahre was dazukaufen könnte. Das wird nicht einfach so in den EFWP eingetragen, also hat es auch keinen Einfluß auf die Laufzeit, was ich besitze, sondern was ich beantrage eintragen zu lassen. wink.gif

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

Geh mal davon aus ,dass du den EFWP auf 5 Jahre bekommst. Die 10 Jahre sind Grundsätzlich nur für Jäger mit gültigem Jagdschein.


In dem neuen Verordnungsentwurf steht klipp und klar, dass das Kriterium für die Gültigkeitsdauer der Waffentyp ist und die Regelung sowohl für Jäger als auch für Sportschützen gilt. Kann mir nicht vorstellen, dass das bisher anders (gewollt) war.

Geschrieben

Jungs,

die Sache ist doch ganz klar.

Der EFWP ist 5 Jahre gültig, außer wenn sich auf der Karte nur Waffen der Kategorie D mit glattem Lauf befinden, dann 10 Jahre. Also, normale Schrotflinten.

Das gilt immer vom Zeitpunkt der Ausstellung und nicht vom Zeitpunkt der Nachtragung einer Waffe. Außerdem kostet jedes Nachtragen so um die 10 Euros in Deutschland.

Ich würde mir da immer überlegen, welche Waffen will ich mit ins Ausland nehmen und die kommen dann alle da rein (am besten gleich bei der Beantragung sonst wieder 10 E nachher). Eventuell, wenn man sowieso 2 bräuchte (mehr als 10 Waffen), könnte man die Flinten in eine Karte aufnehmen, die würde dann länger gelten. Ob das Sinn macht kommt auf jeden selbst an.

Jäger oder Sportschütze spielt da keine Rolle! Es ist nur für Jäger noch wichtig, dass er in die meisten Europäischen Länder keine Kurzwaffen mitnehmen darf! Die braucht er dann auch nicht eintragen lassen. Manche Länder verbieten für die JAGD auch Militärkaliber (Italien und Frankreich) und auch Halbautomaten mit 2 Schuss könnten untersagt sein, wenn das Magazin auswechselbar ist. Das ist aber nicht zwangsläufig für Sportschützen der Fall, da gelten in den meisten Ländern großzügigere Regeln. Also, mit Vernunft die Eintragung auswählen.

Übrigens ist die Gebühr für diese Karte in Deutschland eine Frechheit, es gibt fast nichts zu tun und zu prüfen. In Frankreich kostet die Karte etwa 7 Euro, ein Bruchteil des deutschen Preises.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo,

hab (Deutscher, Wohnsitz CH)gerade mit dem österreichischem Zoll telefoniert um herauszufinden wie ich meine Waffen in die EU (Ferien) bringen kann. Dazu braucht es eben diesen Pass. Kann ich mir da alle Waffen eintragen lassen von meiner bayerischen Heimatbehörde?

- kommen dort Kurzwaffen und Langwaffen rein?

- kommen nur Waffen rein, die in Deutschalnd erlaubt sind?

- mein PE90 wird wohl nicht eintragbar sein, oder?

- spielt es eine Rolle ob man eine WBK hat oder nicht?

Wäre bloss alles so unbürokratisch in der Schweiz! Gibt es im Forum einige nette schweizer oder deutsche Schützenkollegen, mit denen man vielleicht im Frühling mal 300m schiessen kann?

Grüsse, Fairlane

Geschrieben

@Fairlane

Zu deinen Fragen ein paar Erläuterungen !

a) Sowohl Kurz wie auch Langwaffen werden dort eingetragen .

B) Schwerer Sachverhalt : Grundsätzlich stellt dir deine Deutsche Behörde den EFWP aus und die wird mit absoluter Sicherheit nur Waffen eintragen die in einer (deiner) WBK auch vorhanden sind !

c) Da der Anschein § ab dem 01.04.03 wegfällt und die SIG PE 90 wahrscheinlich nicht zu den verbotenen Waffen fällt, sehe ich keine Probleme diese Waffe eingetragen zu bekommen .

d) Ja , ohne WBK auch kein EFWP. Der EFWP ist eine Ergänzung, keine grundsätzliche Erlaubnis Waffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben .

Beispiel : Woher hast du die Waffe, die du in einem EFWP eintragen lassen möchtest, erworben, ohne WBK . !?

Waffen die in einem europäischen Mitgliedsland der EU verboten sind werden gesondert im Pass vermerkt .

Z.B. Grossbritannien - Kurzwaffen

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

Hi BigBore,

danke für Deine Ausführungen.

Nun, ich wollte in CH Grosskaliber schiessen, dazu braucht es neben ein paar Sachen eine Bewilligung des Heimatstaates zum Waffenerwerb. Der Beamte in D hat mit eine formloses Schreiben ausgestellt, auf dem er mir den Erwerb einer Langwaffe bewilligt. Das Zeug habe ich in CH abgegeben und ohne Probleme einen Waffenerwerbsschein bekommen für eine Langwaffe. In Deutschland habe ich zwar geschossen aber hatte selbst keine Waffen und WBK.

Ein formloses Schreiben zum Waffenerwerb aus D. genügt, ich könnte theoretisch in der Schweiz Lang- und Kurzwaffen in unbeschränkter Anzahl kaufen, da ich die formlose Bewilligung immmer wieder benutzen kann (lt. CH-Polizei). Wie sich das aber mit den WBK`s verhält weiss kein Schwein! Eine Einschränkung ist, das ich ohne WBK, EWP nicht mit meinen Waffen nach D kann. Ausserdem gäbe es wahrscheinlich Schwierigkeiten beim Umzug nach D.

Nochmals deshalb eine Frage:

- sollte ich jetzt versuchen eine WBK zu beantragen um alles (nachträglich) eintragen zu lassen?

- falls ich nur in CH schiesse bekomme ich dann eine WBK beim Umzug nach D? oder müsste ich die Waffen verkaufen?

- wieso stellt der vom Amt eine Bewilligung aus ohne mir etwas von einer WBK-Beantragung zu erklären?

- für den Aufenthalt in CH müsste alles in Ordnung sein, ich habe alles geliefert, was für Ausländer mit B-Bewilligung gefordert ist und kann mir deshalb auch alles anschaffen und schiessen in CH.

Vielleicht kann mir den Sachverhalt "Deutscher mit B-Bewilligung mit Wohnsitz CH und Waffenbesitz/Erwerb" mal genauer erklären

Grüsse, Klaus

Geschrieben

In der Tat ein interessanter Fall .

Du wirst halt in Deutschland wie ein Schweizer Eidgenosse behandelt. Du besitzt einen Waffenerwerbsschein der Schweiz und somit ist für dich (Hauptwohnsitz CH) in Deutschland alles in Ordnung. Solltest du wieder nach Deutschland umziehen, wird es Probleme geben . Die schweizer Behörden

werden dein Waffenbesitz den deutschen Behörden melden . Versuch es doch über einen amtlich gemeldeten Zweitwohnsitz in Deutschland . Nach dem du dich angemeldet hast gehst du zu deiner zuständigen Ordnungsbehörde und stellst einen Antrag auf WBK und EFWP gleich mit .Eine Mitgliedschaft in einem deutschen Schützenverein wäre sehr hilfreich, wegen Bedürfnis, Sachkunde usw. Na und dann kann doch nichts mehr schief gehen und wenn du wieder nach Deutschland ziehst kannst du deine Schmuckstücke behalten .

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

Hallo Mike,

danke für die Antwort!

Angemeldet bin ich immer noch in Deutschland, nur der Hauptwohnsitz (Steuer etc.) ist in der Schweiz. Im Schützenverein in Deutschland bin ich schon seit 18 Jahren, nur bei keinem der KK oder GK schiesst. Dazu war ich Gast bei anderen Vereinen.

Stell Dir mal vor ich gehe hin, lasse mir ein formloses Schreiben auch für Kurzwaffen geben und kaufe mir in CH Faustfeuerwaffen. In D muss ich für einen WBK-Eintrag ein Bedürfnis mit Training 6 Mo oder so nachweisen und in einem Verein sein in dem man GK-Pistole schiessen kann. Jetzt bin ich aber in CH und kann logischerweise bei keinem deutschen Verein GK schiessen, hab deswegen auch kein Bedürfnis für deutsche WBK ergo auch kein Eintrag, oder?....

Ich weiss nicht ob es gut wäre einfach mal zu kaufen und später zu sagen ich hab das Zeug jetzt mach mal was lieber deutscher Beamter...allerdings wäre eine WBK bei Kurzwaffen schon interessanter, denn die könnte ich in deutschen Vereinen, die ich kenne auch in den Ferien mal schiessen, im Gegensatz zu 300m, da ist in D tote Hose (ich meine sogar nicht mal mehr in Hochbrück) Insofern hatte der schweizer Beamte schon recht, da wäre hier das Paradies für 300m, der nächste Stand locker mit dem Fahrrad erreichbar. Sturmgewehr zusammengeklappt auf den Rücken und ab geht die Post.

Die Schweizer haben auch kein Problem damit mich zeitweise mit den Waffen ausreisen zu lassen (Rückkehr natürlich obligatorisch) nur die Österreicher (als angrenzendes EU-Land) eben.

Adè, Klaus

Geschrieben

In Antwort auf:

Übrigens ist die Gebühr für diese Karte in Deutschland eine Frechheit, es gibt fast nichts zu tun und zu prüfen. In Frankreich kostet die Karte etwa 7 Euro, ein Bruchteil des deutschen Preises.


In England kostet er garnichts.

MK

Geschrieben

In Antwort auf:

... im Gegensatz zu 300m, da ist in D tote Hose (ich meine sogar nicht mal mehr in Hochbrück) ...


Die 300m-Bahn in Hochbrück wurde eben erst (letzten Sommer) neu eröffnet und eingeweiht.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Noch mal eine Nachtrag, nach meinem Wissensstand:

- der EFWP mag zwar in England kostenlos sein (eigentlich der richtige Weg), nur für die anderen Europäer wird es sehr teuer, wenn sie mit ihrer Waffe (soweit überhaupt erlaubt) nach England wollen (denke das dazu nötige fire armes visitor permit kostet so um die 60 pound), man kann auch nur max. 2 Waffen mit nehmen und es ist nur für max. 12 Monte erlaubt.

- Wer aus der Schweiz aus in ein anderes Land der EU reist braucht keinen EFWP, er muss die Waffe aber jedes Mal bei Zoll anmelden.

- Wer in der Schweiz dem Schießsport nachgeht und einen Wohnsitz in D hat, kann auch damit ein Bedürfnis für eine WBK nachweisen. Es gibt da eine Verwaltungsvorschrift, die es ermöglicht eine D WBK zu bekomme, auch wenn die Waffe im Ausland benötigt wird. Es kennt sich nur damit keiner aus und es kann schon etwas Diskussion geben. Wie das aber nach dem 1.4. läuft weiß ich auch nicht.

Grüße

Makalu

Geschrieben

Hallo Leute,

wie verspochen die Info nach Abholung des EFWP:

Gültigkeitsdauer: 02/2013 ! Also 10 Jahre.

Eingetragen ist nur meine BDF (Class D), ich habe weitere Waffen aus C und B in meinen WBKs stehen.

Wie vermutet ist also nur die tatsächlich eingetragene Waffe für die Gültigkeitsdauer ausschlaggebend.

Gekostet hat der Spaß €40,90.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Hallo,

Die VV ist zwar etwas unglücklich formuliert, aber trifft in etwa den Kern.

Genaues findest du in der 8. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengestze.

Unter 32.5.3

Die Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb einer Schusswaffe kommt auch für Personen in Betracht, die die Waffe außerhalb der Bunderepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin führen wollen, z.B. Jäger, Ingeniere, Geschäftsleute, Entwicklungshelfer (das ganze ist aber damit nicht abgeschlossen, sonder nur eine Fallauszählung, daher besteht da immer etwas Diskussionsbedarf, als Sportschütze dürfte da aber das gleiche wie für Jäger gelten).

In diesen Fällen ist wie folgt zu verfahren:

......................................

Es gibt da einige Fälle, wo die Vorschrift sehr hilfreich war, wie schon gesagt, kommt aber alles auch etwas auf den Einzelfall an.

Gruß

Makalu

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