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IGNORED

kleiner Waffenschein


Saxon

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Geschrieben

Liebe Freunde,

langsam rückt ja der 1.4.näher und ab da - so stand es zumindest mal im WaffG-Entwurf - muß man, will man eine Gaspistole führen,

z.B. um seine ungeladene scharfe Waffe auf dem Weg zum Schützenstand verteidigen zu können, einen kleinen Waffenschein haben.

Weiß jemand, wie man den bekommt. Beim Ordnungsamt, bei der Polizei oder beim Waffenhändler ? Ich habe bislang hierzu keine Durchführungs-VO gefunden,

aber vielleicht kann mich wer schlauer machen.

Geschrieben

Der kleine Waffenschein ist nicht kleiner. Er heißt nur so, weil keine Sachkunde, kein Bedürfnis- und kein Haftpflichtnachweis erforderlich ist. Du mußt nach meinem Kenntnisstand den "kleinen Waffenschein" da beantragen, wo du auch dem normalen Waffenschein beantragen kannst. Er wird auch so ausssehen, wie ein normaler Waffenschein. In dem dann Dein Knaller eingetragen ist.

Geschrieben

Danke,Nitro

habe mir schon ähnliches gedacht. Eine neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Ordnungsämter und eine Geldbeschaffungsmaßnahme dazu.

Also wieder mal abwarten, bis näheres bekannt wird.

crying.gif

Geschrieben

Der § 10 Absatz 4 des neuen WaffG sagt aus, dass die Erlaubnis zum Führen einer Waffe durch einen Waffenschein erteilt wird. Der letzte Satz dieses Absatzes sagt nur etwas aus über die erleichterten Voraussetzungen (§4), unter denen ein Waffenschein zum Führen eben dieser Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erteilt wird. Es gelten darüberhinaus alle anderen Voraussetzungen des §4 WaffG, denn der Unterabschnitt 3 sagt nur was für den kleinen Waffenschein nicht erforderlich ist. Genauso sagt der § 38, dass man zum Waffenschein einen Ausweis oder Pass mitführen muss. Er macht hier gleichfalls keinen Unterschied zwischen zwei verschiedenen Waffenscheinen.

Geschrieben

Sachlich zuständig ist die gleiche Behörde, die auch "echte" Waffenscheine und WBKs ausstellt, also das jeweilige Ordnungsamt oder die Kreisbehörde. Im Moment herrscht bei den meisten Behörden noch eine gewisse Unklarheit über das genaue Procedere, aber alle rechnen damit, dass ab dem 1. April in diesem Punkt ziemlich viel los sein wird. Wenn Du unbedingt ne Gaspistole führen willst/musst, würde ich JETZT bei der zuständigen Behörde mal anfragen und - wenn möglich - auch gleich einen Antrag stellen.

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