Zum Inhalt springen
IGNORED

Mehr als 5 Kurzwaffen in Hessen


PJS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Hessen gibt es angeblich einen "internen" Erlass, nachdem maximal 5 Kurzwaffen nach dem alten Waffengesetz zugestanden werden. Kennt dies jemand? Gibt es Schützen, die hier Ihre Erfahrungen gemacht haben?

Gibt es Schützen, wo ein WBK-Antrag bei der 5. oder weiteren Waffe mit Bezug auf so einen Erlass abgelehnt wurde. Im alten Gesetz gab es meines Wissens ja keine genaue Obergrenze.

Geschrieben

Hallo,

kann ich bestätigen, der Sachbearbeiter hat mir das auch so mitgeteilt. Angeblich würde das in ganz Hessen seit einigen Jahren so praktiziert. Ich habe es allerding während einer allgemeinen Unterhaltung erfahren, einen Antrag auf eine fünfte KW hatte ich nicht gestellt und kenne so auch nicht die offizielle Begründung einer eventuellen Ablehnung eines solchen Antrags.

Gruß

Karlheinz

Geschrieben

Eine "Schallmauer" scheint das nicht zu sein. Ich kenne mehrere Schützen, die mehr als die fünf KWs haben -- allerdings auch bei entsprechenden Leistungen (sehr gute Platzierungen bei Landeswettbewerben, Teilnahme an Bundeswettbewerben).

Geschrieben

@clausi Ja, es wurde mir gesagt, dass es wohl mal eine Ausnahme gegeben habe, wenn jemand an der DM teilnehme und eine Zweitwaffe gewollt habe. (Aber, dass sind ja alles unverbindliche Aussagen.)

Leistungsnachweise hatte ich dabei. LM ja, DM noch nicht.

Es ist so, dass ich keine Zweitwaffe im selben Kaliber will, sondern ich schieße viele DSB-Disziplinen und wollte auch bei 9mm antreten. Im Gesetz steht nur "nachgewiesenes Bedürfnis" und "Zuverlässigkeit" aber nirgends etwas, dass man auf der DSB-DM teilnehmen muss.

Wird es diese Beschränkung auf 5 auch nach dem neuen Waffengesetz geben? Zuletzt dachte ich, es würde noch viel enger!

Mir gesagt wurde, meine Freie Pistole und mein Perkussionsrevolver könnten dann auf eine Gelbe kommen und es wäre wieder Kontingent frei. Was haltet ihr davon?

rolleyes.gif

Geschrieben

Laut geltendem Recht werden Perkussionsmehrlader nicht

auf das Kontingent angerechnet !

Wieso soll dann nach der Umtragung wieder was frei werden ???

Geschrieben

Mist, jetzt muss ich den ganzen Sch... abtippen!

----------------------------------------------

Der Hessische Minister des Inneren, 10.07.1987

Herrn Regierungspräsidenten, Darmstadt

Betrifft: Durchführung des Waffengesetzes; hier: Anzahl der erlaubnisfähigen Kurzwaffen bei Sportschützen

Weder das Waffengesetz noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz enthalten eine Obergrenze für die Anzahl der von Sportschützen erwerbbaren Waffen. Das Waffengesetz und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift gehen davon aus, dass im Grundsatz zwei Kurzwaffen für die Bedürfnisse des Sportschützen ausreichend sind. Dies ist auch von der Rechtsprechung bestätigt worden.

Frühere Diskussionen unter den Waffenrechtsreferenten des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Dritten Änderungsgesetzes zum Waffengesetz, den Sportschützen Kurzwaffen für bis zu fünf Disziplinen zuzubilligen, haben weder zu einer Festlegung geführt, noch sind sie weiterverfolgt worden. Ich beabsichtige daher in Übereinstimmung mit der Mehrzahl der anderen Bundesländer nicht, eine feste Obergrenze für den Besitz bzw. Erwerb von Kurzwaffen festzulegen. Auf Ihre mehrfach geäußerte Bitte, einen Anhaltspunkt für eine Obergrenze zu geben, empfehle ich - unter Bezugnahme auf die geführten Telefongespräche - den Besitz von fünf Kurzwaffen als grundsätzliche Obergrenze anzusehen.

Auf die Anzahl dieser Waffen sind Schwarzpulverwaffen nicht anzurechnen. Ebenfalls außer Ansatz sollten Kurzwaffen bleiben, die aufgrund von Konstruktion oder Alter für den Schießsport ungeeignet sind. Um Missverständnissen vorzubeugen, darf ich nochmals darauf hinweisen, dass für den Regelfall der Besitz von zwei geeigneten Kurzwaffen als ausreichend anzusehen ist. Die Erlaubnis für den Erwerb weiterer Kurzwaffen wird daher nur für Sportschützen in Frage kommen, die den Schießsport ernsthaft und mit gewissem Erfolg betreiben. Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass die Bescheinigung des Regionalen Verbandes nach Nr. 32.2.2 der WaffVwV keinen Anspruch auf die Erwerbserlaubnis gibt, sondern nur zur Erleichterung der Entscheidung der Behörde dient.

Im Auftrag

Scherer

--------------------------------------------

Fettgeschriebener Text ist im Original unterstrichen.

Hoffe das hilft.

MP

(Jetzt hab' ich's doch beinahe vergessen:

1. Ohne Gewehr

2. Wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie behalten)

Geschrieben

Danke Mark Pfennig! Dass ist ja super interessant!

Sicher auch für andere aus Hessen!

Sehe ich es richtig, dass die Beurteilung der "sportlichen Erfolge" im Ermessen der Behörde liegt???

Es gibt demnach bestimmt auch Schützen, die mehr als 5 Kurzwaffen haben??

Wie ist es da gelaufen?

Welche "Strategie" könnte gut sein?

Wieviele Erfolge braucht man? (War erst 1 mal auf LM, 4 mal auf Gau, 1 mal Kreismeister im letzten Jahr, habe aber auch erst vor 3 Jahren wieder ernsthaft angefangen.)

Geschrieben

Hallo PJS,

es ist richtig, dass es in Hessen Schützen mit mehr als fünf Kurzwaffen gibt. cool.gif

Anhand Deiner umfangreichen Liste an Kurzwaffendisziplinen sollte es da schon die eine oder andere Möglichkeit geben. icon14.gif

Wichtig erscheint mir die intensive Wettkampfteilnahme. Das hat zumindest bei meiner Behörde viel bewirkt (obwohl ich zur Zeit mit denen auch am herumkaspern bin).

Urkunden aufheben. Jede. Und immer eine Kopie beim nächsten Besuch bei der Behörde abgeben. Dann wird die PJS-Akte schnell voll und der Stapel dient zum Nachweis des schießsportlichen Engagements. Ebenso die Ergebnislisten, in denen Du aufgeführt bist, aufheben. Es kann sein, dass Du die Teilnahme nachweisen musst.

Gut kommen auch die DSB-Leistungsabzeichen.

Viel Erfolg! laugh.gif

MP

(Woher kommst Du genau? Schick mir doch mal eine Persönliche Nachricht.)

Geschrieben

Hollo C-96, Du schriebst: "Laut geltendem Recht werden Perkussionsmehrlader nicht

auf das Kontingent angerechnet !"

Wo steht das? Unser Vereinsvorsitzender, Westernschütze, wartet schon sehnsüchtig auf kontingentfreie Eintragung eines VL-Revolvers - wenn das oben geschriebene auch unser Sachbearbeiter so sieht oder es ihm zu verklickern wäre...!

PS: Wir sind keine Hessen! confused.gif

Geschrieben

Erstmal ganz herzlichen Dank! Das Forum und die Mails drumherum sind spitze! Danke Freunde!

Übrigens: Ich schieße dieses Jahr: in 10 Pistolen-Disziplinen auf der KM plus Rundenwettkämpfe. Volles Programm! Das ist auch gut, denn die Kondition wird besser damit. Übrigens ist Luftpistole immer wichtig zum Training.

icon14.gif Mir wird nie langweilig.

Geschrieben

.....und vielleicht noch ne praktische Anmerkung: Man sollte nicht übersehen, daß es oberhalb von 5 genehmigungspflichtigen Kurzwaffen mit der Aufbewahrung nach den Bestimmungen des neuen WaffG richtig teuer wird.

Mouche

Geschrieben

Bereits im alten WaffG gab es einen Passus für den erleichterten Erwerb von 2 Kurzwaffen ! Nahezujedes Amt hat Richtlinien von höherer Stelle die den erleichterten Erwerb auf 3 - 5 Kurzwaffen ausdehnen ! Mein Amt geht bislang von einem erleichterten Erwerb von 4 KW aus und ist damit ziemlich grosszügig. Für jede weitere KW über den 4 wird verlangt, dass mit allen KW an überregionalen (mindestens Kreismeisterschaft) Wettbewerben teilgenommen wird.

Geschrieben

In Antwort auf:


Laut geltendem Recht werden Perkussionsmehrlader nicht auf das Kontingent angerechnet !


Dann haben meine Kreisverwaltung und die Bezirksregierung Hannover geltendes Recht gebrochen...

Mail im Ernst: Ich bin in "zweiter Instanz" bei der BezReg kostenpflichtig abgeschmettert worden, als ich als Jäger zu meinem Perkussionsrevolver (aus Altbesitz vor 1976) zwei Kurzwaffen "auf Jagdschein" beantragt habe.

Gruß

Michael

Geschrieben

@ D.H.

Kreismeisterschaft gilt bei Euch als "überregionaler Wettbewerb" confused.gif - crying.gifcrying.gifcrying.gif!!!

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

.....und vielleicht noch ne praktische Anmerkung: Man sollte nicht übersehen, daß es oberhalb von 5 genehmigungspflichtigen Kurzwaffen mit der Aufbewahrung nach den Bestimmungen des neuen WaffG richtig teuer wird.

Mouche


Hallo Mouche,

kannst Du es bitte mal unterlassen, über ungelegte Eier zu gackern? Sonst kommt noch wer auf die Idee und sagt: Die gehen ja eh alle von diesem 1-er-Schrank bei mehr als 5 KWs aus, also legen wir das auch so fest.

Bislang könnten auch 2 B-Schränke für bis zu 10 KWs ausreichen usw.. Und daran zu zweifeln, gibt es nicht die Spur einer Veranlassung.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Hallo Völker,

lies das Schreiben von MP mal durch,eins mit fast dem selben Wortlaut hat ein Kollege vor ca. 1 Jahr von unserer Behörde erhalten ! icon14.gificon14.gif

Geschrieben

Mein bester Ronald R -

was habe ich falsches gesagt confused.gif ? Sind zwei B Schränke nicht richtig teuer tongue.giftongue.gif ?

Bevor man bei anderen Leuten vom gackern redet (bist Du Geflügelzüchter oder woher diese zoologischen Vergleiche?)sollte man zuerst nachdenken, dann posten chrisgrinst.gif!

Nur weil Deine Fantasie mit Dir durchging hast D u die Idee mit den höheren Anforderungen an Sicherheitsklassen,welche im Entwurf genannt war,jetzt so richtig schön breitgetreten, daß auch der langsamste Nachdenker darüber stolpern mußte AZZANGEL.gifAZZANGEL.gif

Und abgesehen davon : Woraus besteht denn derzeit ein hoher Prozentsatz aller Postings hier : Aus reinen Spekulationen über alle nur denkbaren Änderungen der Gelben und wie die wird und was auf die geht, aus Spekulationen über Muni Aufbewahrung etc.etc. grin.gifgrin.gif

Laß diese weg - und es bleibt momentan nicht sehr viel übrig.

Und wenn Du wirklich glaubst, daß der liebe Herr B. und seine Kollegen sich h i e r Anregungen für ihre kleinen Gemeinheiten holen müssen - dann laß ich Dir den Glauben crying.gifcrying.gifcrying.gif

Mouche

Geschrieben

Nachtrag zu oben.

2003 hat gut angefangen: Geschossen: 2 von 10 Kreismeisterschaften, beides mal quali für die Gau, schon 1. mal Kreismeister.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.