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IGNORED

Nachschaurecht


Smithy

Empfohlene Beiträge

Hallo

beim Wiederlader gilt´s ja schon, beim WBK-Inhaber soll es kommen -das Nachschaurecht-

Verdutzt durch verschiedene Beiträge wie SEK stürmt Wohnung, Beschlagnahme von Messern usw. stelle ich mir die Frage wie so eine "Nachschau" wohl aussieht.

Ich denke mir LRA kommt mit Polizeiunterstützung. Ich zeige WBK, öffne Tresore und die Waffen werden mit den WBK-Einträgen verglichen, Sache hat sich.

Auf diese Weise würde man doch aber eine im Badezimmer gelagerte Munition nicht finden. Und Ötzi ( mad.gif )hat aber gesagt "wir werden GENAU nachschauen"

Oder darf das ganze Haus durchsucht werden? Wird das Kindchen aus dem Bett geholt um die Matratze zu durchsuchen und wasweisich.

Hat jemand (vielleicht Wiederlader) sowas schon mal mitgemacht und wie ist sowas abgelaufen?

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Hallo,

in unserer Räuber... Bundes... ... repu ....blik gibt es auf jeden Fall ein Grundgesetz, und da im Artikel 13 steht die "unverletzlichkeit der Wohnung", welches Recht, welche Verordnung, welcher pol. Fehlentscheid egal aus welcher Richtung wiegt mehr resp. ist höherwertiger als das Grundgesetz?

Gibt´s net ;-)) mn

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Mit allem Respekt: Dieses Schreckensszenario lässt einen ein wenig an Verschwörungstheorien mit schwarzen Hubschraubern und der UN-Weltregierung denken... wink.gif

Beamte im Ordnungsamt haben Besseres zu tun, als alle Waffenbesitzer zu Hause zu besuchen. Zumal sie vorher anrufen werden, denn stellt Dir vor, Du bist gerade nicht da? Oder glaubst Du allen Ernstes, dass die dann die Tür aufbrechen oder gar das SEK schicken?

Was glaubst Du, wie lange es dauert, bis z. B. ein Gerichtsvollzieher tatsächlich gegen den Willen des sich sträubenden Schuldners bei diesem zuhause pfänden kann? Das dauert so lange, da kommt nie was raus. Warum sollte es bei Dir anders sein?

Mache Dir erst einmal keine Sorgen!

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Naja, was ich denke habe ich ja oben (ERSTER SATZ des 3 Absatzes) geschrieben.

Ich denke wohl genauso wie du wink.gif

Aber ein bischen verunsichert war ich dann aufgrund der Beiträge wo DAS SEK ! die Gas- und Luftpistolen besichtigt hat.

Aber mal schaun! Würde mich nur interessieren ob es da z.B. über Vorgehensweise, Verhältnismässigkeit usw. auch irgendwas schriftliches gibt. Ist doch sonst auch jeder Pfurz geregelt -oder?-

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Hatte schon mal das "Vergnügen". Da wollte ein missgünstiger Kollege was vom Zaun brechen und hat den halben Verein mit abenteuerlichen Verdächtigungen denunziert.

Wer jetzt aber denkt, hier mit SEK usw.; niente.

Die grünen Kameraden riefen zuerst mal an, machten einen Termin, kamen zu zweit in einem zivilen Fahrzeug, bekuckten sich das ganze und fuhren von dannen. War noch ganz witzig, da ich dem einen beinahe einen Revolver verkauft hätte und dem anderen nebenbei das Sharps-System erklärte. Zum Abschied meinte einer, jetzt hätte er doch noch was gefunden. Für meine Heissklebe-Pistole habe ich sicher keinen Eintrag.....

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Nur den Raum mit den Tresoren. Nicht mal einen Nummernabgleich mit den WBK'n, der Extra-Schrank für NC, Null Interesse, Aussenlager für SP, auch nix.

Ich war selbst überrascht. Dachte mir auch, dass mindestens noch einer als "Sicherung" an der Haustür bleibt usw.

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Stellt euch einen rel. großen Kreis vor. Mittendrin Osnabrück. Alle Leute in diesem Kreis müssen mit waffen- und sprengstoffrechtlichen Anliegen dorthin.

Nicht weit von Osnabrück innerhalb des Kreises gibt es eine Stadt, die hat aber ein eigenes OA! Dort sitzt ein (EIN) Sachbearbeiter, der für Waffen-, Jagd- und Anglerwesen zuständig ist und noch ein oder zwei weitere Zuständigkeiten hat.

Unsere Bürgermeisterin - die ich übrigens sehr schätze - hat bestimmt, dass diese Dienststelle während der Öffnungszeiten des Rathauses ständig besetzt sein muss. wink.gif

Alle Kumpels, die mit mir §27 gemacht haben, hatten schon Besuch vom OA Osnabrück. Die sind für mich aber nicht zuständig. Und unser Herr Schuhmacher darf ja seinen Sessel nicht verlassen. Wann werde ich also Besuch bekommen? Wahrscheinlich nie!

Gruß Klaus

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Die pauschale Möglichkeit der Kontrolle oder gar Hausdurchsuchung ist im neuen Gesetz nicht enthalten. Es muß zumindest ein begründeter und somit nachvollziehbarer Verdacht der nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung vorliegen.

Der Ablauf einer solchen Aktion kann sicher nicht verallgemeinert werden, das hängt vom konkreten Verdacht, der zuständigen Behörde usw. ab.

Aber es gibt Tendenzen, z.B. die Forderung nach einem Waffenzentralregister, legale Waffenbesitzer als potenziell gefährlich darzustellen und zu kennzeichnen.

Die sich hieraus ergebende Änderung der Einstellung zum legalen Waffenbesitz wird dann mit Sicherheit ("Eigensicherung") Einfluß auf den Ablauf von Besuchen der Behörden haben....

Also wachsam sein !!

Gruß

Wöff

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