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IGNORED

Kein Eintrag für einen VZ52/57 Einzellader??


Thomas Bernhard

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Geschrieben

Ich habe mir von Privat einen VZ52/57 Einzellader(Altumbau) gekauft.

Ich wollte das Gewehr heute von der Behörde in meine gelbe WBK eintragen lassen.

Dem Sachbearbeiter hat das leider nicht gepasst.

Ich zitiere:

-"Selbstlader darf man nicht umbauen." mad.gif

-"Altbesitz?Da kann man das Magazin enfernen, also ist das

ein Selbstlader." mad.gif

-"Die gelbe WBK ist nur für Einzellader gedacht!" mad.gif

-"Geben Sie das Ding zurück, oder lassen Sie es umbauen." mad.gif

usw.(Ich konnte mir nicht alles merken.)

Den Altumbau wollte er nicht anerkennen.

Wie kann ich diesem Herren nun erklären, daß der Kauf rechtmäßig war?

Gibt es vielleicht eine Vorschrift, die ich ihm unter die Nase halten kann?

Geschrieben

In Antwort auf:

...(Ich konnte mir nicht alles merken.)...


Was?!!!

Nichts schriftliches?! eek2.gif

Besorge Dir das ganze schriftlich. Falls Du nicht gerade den Pfarrer oder einen aufmerksamen Rechtsanwalt als Zeugen hattest, sind mündliche Ausführungen faktisch wertlos, weil Du sie im Zweifel nicht beweisen kannst. rolleyes.gif

Wenn Du das ganze als Bescheid schriftlich bekommst, => "super!". Denn 3 Dinge braucht ein Bescheid:

cool.gif

*formelle Richtigkeit, grin.gif

*sachliche Richtigkeit und chrisgrinst.gif

*er muß für den (nicht gänzlich unkundigen) Empfänger verständlich sein grlaugh.gif

Wenn er letzteres nicht ist, Einspruch wegen fehlender Nachvollziehbarkeit einlegen und sie auffordern, Dir den Bescheid (schriftlich mit Fundstellen in Gesetz, Verordnung und Kommentar) erklären lassen. cool3.gif Schließlich sind wir hier in Deutschland und ein Bescheid ist ein Bescheid ist ein Bescheid. gaga.gif

Dein

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

Geschrieben

In Antwort auf:

*er muß für den (nicht gänzlich unkundigen) Empfänger verständlich sein


wenn diese voraussetzung stimmen würde, gäbe es behörden, die seit jahrzehnten keinen wirksamen bescheid mehr erlassen haben laugh.gif

Geschrieben

Hmmh, um ehrlich zu sein, ich wusste noch gar nicht das man einen Halbautomaten zum Einzellader umbauen kann (darf). Kann den Sinn auch nicht verstehen. Aber ich lerne gerne dazu wenn ich etwas nicht in meine blonde Birne kriege. grlaugh.gif

Geschrieben

sag mal, hast du das gewehr aufs amt mitrgenommen oder wie hat der sachbearbeiter den zustand mitbekommen?

In Antwort auf:

-"Selbstlader darf man nicht umbauen."


unsinn

In Antwort auf:

-"Altbesitz?Da kann man das Magazin enfernen, also ist das

ein Selbstlader."


bedingt richtig. "altumbauten" gibt es nicht, entweder es ist ein mehrlader oder es ist keiner. "altumbau" ist meist die bezeichnung für einen unzureichenden umbau, aber alle tun so, als ob sie es nicht wüssten.


In Antwort auf:

-"Die gelbe WBK ist nur für Einzellader gedacht!"


stimmt... noch, aber auch die änderung zum 1.4. bringt dir beim selbstlader nichts

In Antwort auf:

-"Geben Sie das Ding zurück, oder lassen Sie es umbauen."

usw.


sieh es positiv: immerhin hat er nicht die polizei gerufen (besitz einer waffe, für die keine erlaubns vorhanden ist).

lager es bei einem berechtigten, bist du weist, was du tun willst, besorg dir eines büchsenmacher bestätigung, dass die waffe ein einzellader ist, lass es umbauen oder nimm es auf die grüne.

Geschrieben

Hallo Thomas,

seit März 1990 gibt es neue Richtlinien für die Umarbeitung von Mehrladerwaffen zu Einzelladerwaffen (siehe Caliber 2/93).

Falls das Teil nicht nach den neuen Richtlinien geändert wurde, machtst Du Dich wegen unerlaubtem Erwerb einer Mehrladewaffe strafbar und der Verkäufer wegen Überlassens an einen Nichtberechtigten dito.

Ein Beispiel aus der guten, alten Zeit. Umbau Unterhebelrepetierer, Röhrenmagazinfeder raus, Röhrenmagazin mit einem Holzstöckchen gefüllt, Verschlußdeckel Röhrenmagazin festgeklebt, fertig war der Einzellader.

Das geht heute nicht mehr.

Stell eine Mail Adresse hier rein, dann sende ich Dir den Artikel zu.

Gruß

dr.magnum

Geschrieben

@ ulrich falk

In Antwort auf:

In Antwort auf:

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*er muß für den (nicht gänzlich unkundigen) Empfänger verständlich sein

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wenn diese voraussetzung stimmen würde, gäbe es behörden, die seit jahrzehnten keinen wirksamen bescheid mehr erlassen haben


Diese Bescheide sind nicht einfach nichtig wie etwa bei offensichtlichen formellen Fehlern (z.B. Bescheid über die Einziehung der WBK durch das Finanzamt) gaga.gif. Mangelnde Nachvollziehbarkeit bzw. Unverständlichkeit sind sind Wider- bzw. Einspruchsgründe. rolleyes.gif

=> also wenn'de wat net verstahn tust =>=> Einspruch einlegen und verklären lassen. chrisgrinst.gif

Wenn die Frist für den Einspruch abgelaufen ist und es keine Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gibt eek2.gif => is' dat Ding rechtskräftig frown.gif

Viel Spaß mit Deinem nächsten Steuerbescheid! wink.gif

Dein

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

Geschrieben

Ich habe das Gewehr natürlich nicht aufs Amt mitgenommen.

Ich habe einen Zettel mit den wichtigsten Daten angefertigt, und habe diesen Zettel, zusammen mit meiner WBK, einer Sachbearbeiterin vorgelegt.

Sie hat gemeint, da fehle der Hersteller. Also ist sie zu ihrem vorgesetzten gegengen um ihm den Zettel mit den Daten zu zeigen. Nach ein paar Sekunden kam Sie zurück, und meinte, das Gewhr sei ein Selbstlader.

Da kam auch schon ihr "Chef" hinterher und meinte, das Gewehr sei ein Selbstlader.

Ich habe natürlich gesagt, daß es sich dabei um einen Einzellader-Umbau handelt.

Er meinte, daß das nicht sein kann, da Selbstlader nicht umgebaut werden dürfen.

Ich sagte dann, daß es sich um einen Altbesitz handelt.

Er fing dann damit an, daß die Alt-Umbauten keine richtigen Umbauten sind...

Er hat das Gewehr am Ende natürlich nicht eingetragen.

Ich möchte jetzt eigentlich nur Wissen, wie der Besitz von Umbauten, deren Umbau nicht den aktuellen Richtlinien entspricht, rechtlich geregelt ist.

Die Waffe hat am Lauf eine Markierung "FWW 7,62x39 mm 1 Schuss". (FWW="Frankonia-Waffen Würzburg"?)

Das Magazin fasst nur eine Patrone, und das Gewehr dürfte nur dieses Magazin fassen.

Geschrieben

@dr. magnum: Schick mir den Artikel bitte zu.

Wenn der Sachbearbeiter Recht hat, was soll ich dann tun?

Das Gewehr an den Verkäufer zurückgeben, oder von einem Büchsenmacher umbauen lassen(Wie denn, ohne Eintrag?)?

Geschrieben

Ich fürchte Dr. Magnum hat Recht.

Ein Bekannter konnte in grauer Vorzeit (vor 1990) auf die Gelbe einen Mini 14 kaufen. Geändert war lediglich das Magazin (wurde mit einem Stück am Magazinboden festgepunkteten Flacheisen auf 1 Schuß "kastriert"). Das Magazin selbst konnte normal entnommen und gegen ein 15-er oder 20-ger getauscht werden.

Mein alter Schwede ist übrigens ähnlich umgebaut - drum wird er am 1.4. auf die "Neue Gelbe" umgetragen.

Tja - so war's in der "Guten alten Zeit".

Zum Bescheid:

Zum Bescheid gehört, da dieser formal einen Verwaltungsakt darstellt, letztendlich eine Rechtsbehelfsbelehrung.

(Gegen diesen Bescheid kann binnen X Wochen schristlich Widerspruch eingelegt werden ......) Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist das Ding nämlich Rechtskräftig.

Nur - die damaligen Umbauvorschriften gehen mit den Heutigen nicht mehr konform. Ich fürchte, das heute ein Eintrag auf "Gelb" aus diesem Grund nicht mehr möglich ist.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Kann man diese Richtlinie irgendwo nachlesen?

Zum VZ52/57:

Der Vorbesitzer hat die Waffe auch erst letztes Jahr gekauft.

So wie es aussieht, wurde das Teil von Frankonia abgeändert. Die halten sich doch immer strikt an die Vorschriften.

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