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Pfefferspray demnächst ganz verboten?


Steffen Sprenger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich stelle mal ne Frage in die Runde, nachdem ich heute gelesen habe (ich glaube es war die Visier), dass Pfefferspray ab April 2003 nicht mehr erlaubt ist. Sowohl gegen Tiere als auch gegen Menschen. Letzteres war ja zivil noch nie erlaubt.

Wer kann das bestätigen?

Verstehen tue ich das nämlich nicht. Denn was soll ich meiner Frau sonst in die Handtasche geben?

Einen kleinen Thermonuklearsprengkopf? mad1.gif

Wird die Welt denn nun ganz verrückt? gaga.gif Aber vielleicht stimmt das ja auch alles nicht. Klärt mich diesbezüglich mal auf. confused.gif

Geschrieben

1. Möglichkeit: deck Dich mal mit 2 Dosen Vorrat ein, mehr bringt nix, weil Ablaufdatum

2. Möglichkeit: mir wurde mal gesagt, Türschloßenteiserspray soll zumindest bei Hunden auch nicht übel wirken ... und wer kann Deiner Frau schon verwehren, sowas in ihrer Handtasche zu haben ? AZZANGEL.gif

Geschrieben

siehe meinen Beitrag "Pfeffersprays bleiben erlaubt" vom 19.12.2002 in diesem Forum.

Zur Info:

Hallo,

eine gute Nachricht!

Pfefferspray bleibt auch nach dem neuen WaffG als Tierabwehrspray erlaubt. Die Situation bleibt die gleiche wie jetzt.

Diese Aussage habe ich heute von einem deutschen Hersteller von Reizstoffsprays, einem Verbandsfunktionär, der auch bei den Gesprächen beim BMI zum neuen WaffG beteiligt ist und einem Waffen-Grosshändler erhalten. Die Aussagen war in allen drei Fällen gleich.

Vom Verband erfuhr ich, dass bezüglich Pfeffersprays noch eine Ausführungsverordnung zum WaffG erfolgt, welche die Pfeffersprays explizit erlaubt.

Servus

Thomas

Geschrieben

So klar ist die Sache noch nicht. mad.gifWenn Pfefferspray in § 1 Absatz 2 Ziffer 2a eingestuft wird, weil es dem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist dafür ein Prüfzeichen erforderlich. Dann ist dafür der "kleine Waffenschein" erforderlich. D.h. 14 Jahre (§ 3); Zuverlässigkeit (§ 5)und persönliche Eignung (§ 6 ) icon14.gif

Geschrieben

Im Notwehrfall ist ALLES erlaubt, damit auch Pfefferspray gegen Menschen. Im Notwehrfall ist Primärziel selbst nicht verletzt oder getötet zu werden - das heisst jedes Mittel das zu erreichen ist gerechtfertigt - trotzdem ist natürlich, wenn das unter dem konkreten Umständen möglich ist, ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Sowohl gegen Tiere als auch gegen Menschen. Letzteres war ja zivil noch nie erlaubt.

Geschrieben

Dann war das wohl nur eine "Scheißhausparole"?

Ich würde bei einem Verbot dieser hauptsächlich von Frauen genutzten Geräten, die Polizei fragen, warum sie diese Geräte nutzt, die keine "Freigabe" am Menschen haben.

Ich glaube, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und das ärgert mich. mad1.gif

Ich werde mich mal weiter informieren.

Geschrieben

In Antwort auf:

trotzdem ist natürlich, wenn das unter dem konkreten Umständen möglich ist, ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.


Nicht, dass ich wieder einen Thread eröffnen möchte, den wir in aller Ausführlichkeit schon einmal hatten. Aber um es garantiert nicht zum letzten Mal festzustellen: Nein, Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein!

Geschrieben

Ja,

im Notwehrfall ist alles erlaubt. Was auf dem Pfefferspray drauf steht (nur gegen Tiere) ist absolut irrelevant.

Dann war das wohl nur eine "Scheißhausparole"?

Geschrieben

Nein, Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein!

Stimmt genau. Ich meinte das ungefähr so - Typ versucht Frau zu vergewaltigen. Sie tritt im in die E***. Zur Sicherheit, tritt sie noch zwei mal zusätzlich rein. Notwehr. Aber 20 mal reintreten, wäre wohl keine Notwehr mehr cool3.gif

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