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IGNORED

Schreckschuss-Waffe - bei jetzigem Kauf...


Jensd

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

wenn ich mir eine Schreckschusspistole kaufe, für Pyrotechnik, muss ich dann am 1.3. (oder war das der 1.4.) den kleinen Waffenschein nachmachen?

Es wäre zwar verständlich...aber der Staat kann einen doch nicht zwingen, wenn man die Waffe gekauft hat, zu einem Zeitpunkt als es noch legal war.

Klärt mich bitte auf, ich wollte mir soeine Pistole schon länger zulegen und jetzt kommt mir das neue Gesetz in die Quere.

mfg. Jens

Geschrieben

Den "kl. Waffenschein" brauchst du nur zum Führen der Schreckschusspistole (also zum Verdeckten Tragen), alleine zum Besitzen oder Kaufen ist er allerdings nicht notwendig.

Gruß

Geschrieben

Hallo Jensd-

der sgn. kleine Waffenschein ist nur zum Führen der Waffe erforderlich ! Erwerb und Besitz erfordern ihn nicht!

Mouche

Geschrieben

Danke für eure Antworten,

nur das versteckte Tragen (auf öffentlichen Plätzen) ist verboten? Auf dem Privat-Grundstück ist der Einsatz dieser Waffe z.B. an Silvester aber weiterhin erlaubt? habe ich das richtig verstanden?

mfg.Jens

Geschrieben

nö Jensd,

das Führen in der Öffentlichkeit nur mit dem sogenannten kleinen Waffenschein.

Auf deinem befriedeten Grundstück darfst du das Ding spazieren tragen.....

aber Schiessen (ausser in Notwehr) rein rechtlich nur mit einer Schiesserlaubnis ! Aber geduldet wird es meistens schon....zu Sylvester chrisgrinst.gif

Gruss

CB

Geschrieben

In Antwort auf:

aber Schiessen (ausser in Notwehr) rein rechtlich nur mit einer Schiesserlaubnis !
Aber geduldet wird es meistens schon....zu Sylvester


...aber verlass Dich nicht darauf. Du glaubst gar nicht, wie schnell die Jungs und Mädels in grün mit den Autos mit den hübsch blickenden Lichtern bei Dir auf der Matte stehen, wenn's Deinem Nachbarn nicht gefällt. crazy.gif

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

Geschrieben

Hi @ll!

Mit was für Konsquenzen hat man denn dann zu rechnen, wenn die Grünen wirklich mal vor der Tür stehen? Ist das zu Silvester dann eher ein "Hör-damit-auf", oder wird das richtig bestraft?

Ciao, Pemo

Geschrieben

Im Zweifelsfall mußt Du das genau so machen wie jeder andere auch - warum ? Na wegen den G e b ü h r e n - das ist doch das Wichtigste an der Witznummer "kleiner Waffenschein" chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif - das ist doch der einzige Zweck dieses Krampfs mad1.gif

Mouche

Geschrieben

Auch wenn es jetzt ein wenig spät scheint, aber das kam am 29.12. über den Ticker:

-----

[29.12.2002 - 12:00 Uhr]

Hamburg (ots) - Die Polizei Hamburg informiert.

Neben Feuerwerkskörpern werden zunehmend immer mehr Schreckschuss-oder Signalwaffen anlässlich des Jahreswechsels benutzt. Alleine im Bereich Hamburg-St. Pauli mussten Polizeibeamte im letzten Jahr fast

50 Waffen einziehen, wobei die Waffenbesitzer nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen haben, sondern auch Unbeteiligte gefährdet wurden.

Grundsätzlich benötigt man zum Führen einer Schreckschuss-,

Reizstoff- oder Signalwaffe keinen Waffenschein, wenn die Waffen mit einer Kennzeichnung versehen sind. (So genanntes PTB-Zeichen im Kreis) Bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch, ist das Mitführen von Schusswaffen jeder Art verboten und stellt eine Straftat dar.

Daraus, dass die Waffen für Personen von mindestens 18 Jahren waffenscheinfrei sind und besonders jetzt zum Jahreswechsel, zusammen mit entsprechender Signalmunition, werbewirksam angeboten werden, kann man jedoch nicht automatisch herleiten, dass mit der jeweiligen Waffe auch geschossen werden darf. Das Schießen in der Öffentlichkeit

ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen bilden z.B. die Regelungen in Fällen von Notwehr und Nothilfe.

Bei Zuwiderhandlungen muss der Schütze in schweren Fällen mit einem Straf-, ansonsten mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und einem Bußgeld von durchschnittlich 250,- € rechnen. Zudem werden die Waffen regelmäßig eingezogen und vernichtet.

-----

Gruß T.

Geschrieben

In Antwort auf:

Den "kl. Waffenschein" brauchst du nur zum Führen der Schreckschusspistole (also zum Verdeckten Tragen), alleine zum Besitzen oder Kaufen ist er allerdings nicht notwendig.


Da sieht man doch wieder die ganze Lächerlichkeit des WaffG.

Ein Bankräuber kauft seine Schreckschußwaffe frei beim Händler und beantragt dann natürlich erst einen "kleinen Waffenschein", weil er die Waffe sonst beim Bankraub nicht führen darf. Für wie blöd hält der Gesetzgeber uns eigentlich? mad1.gif

Hier geht es doch nur wieder um die Gebühren-Abzocke der gesetzestreuen Bürger durch die Ämter zur Aufbesserung der maroden Finanzen der Städte und Gemeinden.

Ich seh' den Gebührenrahmen jetzt schon vor mir: von 50,- bis 250,- Teuros, wobei unser Amt (analog zum Sprengstofferlaubnisschein) bestimmt wieder zur oberen Grenze tendiert. pissed.gif

Thomas

Geschrieben

In Antwort auf:

...Hier geht es doch nur wieder um die Gebühren-Abzocke ....


Klar, aber es haben Länder schon anmerken lassen, das die Umsetzung ein Personalproblem darstellt

....schöner schlanker Staat eben.......

Geschrieben

Danke euch allen für die reichlichen Antworten.

Das neue WaffG ist anscheinend wirklich nicht "so toll". Der Staat versucht halt überall her Geld zu bekommen.

Noch eine letzte (dumme) Frage:

WO bekomme ich das WaffG, existiert es als Buch oder Ähnliches?

Jens

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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