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IGNORED

Leuchtpistole Kaliber 4


686er

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Hallo

Habe mit Interesse den Beitrag zu dem Gewehrumbau gelesen. Leider ist mir nicht ganz klar WAS BRAUCHE ICH ZUM ERWERB. Geht der Jagdschein mit Voireitrag / ohne Voreintrag Bootsführerschein??? Habe mich vorher damit nicht beschäftigt aber Lustig wäre es schon. Bin im Besitz von Jagdschein (Gottseidank bin ich unseren DSB Mauschlern entkommen) und Bootsführerschein. Vielen Dank für die Antworten im Vorraus den FRankonia Katalog gibt darüber keine klare Information.

Sven

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LeuchtPISTOLE ist nach dem WaffG. eine Kurzwaffe mit den üblichen EWB-Voraussetzungen: WBK grün mit Voreintrag Leuchtpistole Kal.4

Problem ist der Bedürfnisnachweis, Bootsführerschein mit Pyro-Prüfung ist nicht ausreichend. Selbst der Hinweis auf gechartertes hochseetaugliches Schiff wird mit Verweis auf Handleuchtraketen abgelehnt. (zumindestens bei unserer Behörde in NW, kann ja in Küstengebieten anders sein). Der Erwerb eines LeuchtGEWHR (Leuchtpistole mit verlängerten Lauf:601mm Gesamtlänge) ist auf JJS problemlos ohne Voreintrag möglich (wie alle Langwaffen) jedoch evtl. Probleme bei Mun-Erwerb confused.gif. Mun-Erwerb-Eintrag in WBK evtl. möglich mit Begründung von Notsignalen bei Unfällen im Revier.

Ideallösung: Erweb auf gelbe WBK (da Einzellader-LANGwaffe), automatische Mun-EWB grin.gif

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Dürfte problematisch werden, und dann dafür einen KW-Voreintrag opfern? Dann evtl. immer noch Probleme mit Mun-EWB. Dann doch besser in lang, eine Leuchtpistole ist ja nun auch keine Taschenwaffe!

Obwohl, nach einem Kal.4 mit weißer Fallschirmpatrone:

Gleich fertig gebraten und verpackt! grlaugh.gifgrlaugh.gif

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Ist doch eigenartig, dass z.B. die H&K Leuchtpistole, fuer deren Erwerbsberechtigung in Deutschland man wohl mind. ein Schiffchen am Bodensee sein Eigen nennen koennen muss, in Oesterreich fuer JEDEN, ob nun DEUTSCHER, OESTERREICHER... ab der Volljaehrigkeit frei erwerbbar ist...

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Moin Toni,

da wirst Du aber enttäuscht sein, da technische die Fallschirmhandraketen der Klasse II mit den Fallschirmsignalraketen der Signalpistole identische sind. Bei einer Signalpistole hast die nur mehr Varianten an Signalen. :-) Preislich git es zwischen beiden Arten von Signalraketen auch keine unterschieden

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@Toni: Da muß ich dich aber warnen! Die Munition im Kaliber 4 ist alles andere als billig.

Es gibt:

Leuchtsterne in verschiedensten Farben (Einzelstern oder Mehrstern). Diese steigen etwa 100m hoch und leuchten recht intensiv auf fast der gesamten Flugbahn.

Kosten ca. 3-4 Euro.

Leuchtpatrone mit Fallschirm: Gibt es zumeist in gelb oder weiß, steigt auf 300m Höhe und schwebt dann brennend an einem Fallschirm langsam hinab. Die weiße leuchtet unglaublich hell, die Nacht wird fast schon zum Tag. Brennt ca. 30 sec.

Kostet: ab 15 Euro

Blitzknall Patrone: habe ich schon zwei unterschiedlich lange gesehen. Steigen auf und explodieren am höchsten Punkt mit enormen Knall und deutlich wahrnehmbaren Blitz:

ca. 6 Euro pro Bumms

Für militärische Anwendungen gibt es noch ein paar Spezialpatronen die teilweise farbigen Rauch (Tageinsatz), akustische Effekte oder größere Steighöhe bieten.

Diese sind aber oft wegen des extremen Preises bzw. der niedrigen Nachfrage kaum zu bekommen.

Spass machts aber allerweil die LP57! Ist bequem zu bedienen; keine Fummelei mit Streichhölzern oder Feuerzeug und wackligen Flaschen, als Starthilfe.

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Hi IMI - dat Ding meinste nich "Notsignalgerät 19mm FHK 19 von HECKLER & KOCH"

Das ist nämlich frei erwerbbar.


Ne, ne!

Ich meine schon genau DIE Leuchtpistole von H&K, fuer deren Erwerb man in Deutschland z.B. mind. das Bodenseepatent vorlegen koennen muss: P21A, oder wie es noch mal heissen mag... Das Ding mit Kipplauf halt, fuer 299 TEURO.

Fragt sich nur,wie es sich rechtlich verhaelt, wenn man als Deutscher mal kurz nach Oesterreich faehrt, um sich dort die H&K zu kaufen und sie dann mit ueber die Landesgrenze nimmt...?!

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Moin IMI,

die Rechtssituation sieht folgender Maßen aus:

1. Fahrt als Deutscher nach Österreich erlaubt

2. Kauf eine Signalpistole in Österreich nach deutschen Gesetzen nicht verboten

3. Kauf eine Signalpistole als Deutscher nach österreichischem Recht vermutlich erlaubt

4. Fahrt über die Grenze nach Deutschland => Vergehen nach Waffengesetzt

Ergo: MACH ES NICHT

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In Antwort auf:

4. Fahrt über die Grenze nach Deutschland => Vergehen nach Waffengesetzt


Naja, ganz so is hoffentlich nicht. Wäre ja schlimm, wenn keiner mehr nach Deutschland einreisen dürfte wink.gif

4. Verbringen, der in Österreich rechtlich erworbenen Leuchtpistole, nach Deutschland => Vergehen gegen das deutsche WaffG

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In Antwort auf:

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4. Fahrt über die Grenze nach Deutschland => Vergehen nach Waffengesetzt

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In Antwort auf:

Naja, ganz so is hoffentlich nicht. Wäre ja schlimm, wenn keiner mehr nach Deutschland einreisen dürfte

4. Verbringen, der in Österreich rechtlich erworbenen Leuchtpistole, nach Deutschland => Vergehen gegen das deutsche WaffG


Da bin ich aber nun WIRKLICH erleichtert, da ich in den letzten 20 Jahren sonst garantiert an die 500x gegen das WaffG verstossen haette

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