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IGNORED

Schreckschusswaffe meldepflichtig an der Grenze ?


superrichy

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Hallo miteinander,

habe mal eine etwas ungewöhnliche Frage an Euch.

Ein Bekannter war vor ein paar Wochen in der Schweiz. Bei der Rückreise wurde er an der Grenze kontrolliert (schweizer Zoll). Im Kofferaum befand sich ein Pfefferspray und eine Schreckschusswaffe.

Der Zöllner stellte eine Straftat fest. Unter Androhung von Sofortiger Inhaftierung und eines Strafantrages wurden meinem Bekannten 300 Franken abgenommen und das ganze als Ordnungswidrigkeit abgetan. ZURECHT?

Sind denn Schreckschusswaffen und Pfeffersprays ebenso anmeldepflichtig wie scharfe Waffen?

Besteht die Möglichkeit auf einen nachträglichen Einspruch und auf Rückerstattung der Strafe?

Grüße aus dem Wilden Süden

Richy

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Moin superrichie,

für den von die geschilderten Fall kann ich leider keine Aussage machen, zu bedeneken ist aber immer:

Schreckschußwaffen unterliegen in Deutschland dem Waffenrecht, warum soll das im Ausland anders sein?

Warum sollen die deutschen Vereinfachungen bei Schreckschusswaffen, auch im Ausland gelten?

Umgekehr kann man auch Fragen: Kann ein Franzose mit einer Signalpistole (Modell Diana, Heckler und Koch oder so) , die in Frankreich frei ist und bei uns Waffenbesitzkartenpflichtig ohne Papierkrieg nach Deutschland reisen?

Ich würde den Rat eines schweizer Anwaltes einholen oder einfach nur glücklich sein, das es bei einer Stafe geblieben ist, auch bei der bezahlten Strafe.

Abner vielleicht weiß ein anderer WO-User noch mehr?

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Sorry, Sch..gelaufen,...aber deutsches Recht gilt eben nicht im Ausland !

Solche Sachen sollte man v o r einer Auslandsreise abklären!

Dein Kumpel hatte Pech - und ich fürchte, da ist auch nichts mehr dagegen zu machen-die Einzelheiten könnte wohl nur ein schweizer Anwalt klären.Rechtmäßiges Handeln des Zöllners wird wohl gegeben sein - ist ja schließlich keine Bananenrepublik chrisgrinst.gif. Hier wird er keine Schwierigkeiten bekommen, da der "Tatvorwurf" nach deutschem Recht nicht existiert , keine Straftat ist.In seinem Fall würde ich aber auf jeden Fall und schriftlich v o r der nächsten Schweiz Reise klären, ob noch etwas gegen ihn vorliegt, oder ob die Sache gelaufen ist.

Irgendwie hab ich den Eindruck "andere Länder - andere Probleme" - die grenzenlose Freiheit bleibt wohl Traum AZZANGEL.gif

Mouche

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Das Nichtanmelden von Waffen führt wohl an jeder Grenze zu Problemen. Ich kann nur jedem

raten sich kundig zu machen BEVOR man mit Waffen, egal welcher Art, über eine Staatsgrenze

fährt. In unserer Republik reicht ja schon der Wechsel, mit der "falschen" Waffe in manch anderes Bundesland, um mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

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Hallo, und jetzt muss man sich vorstellen, dass man zwischen zum Beispiel Niedersachsen cool.gif und Hessen eine „Erklärung“ brauchen würde, wie im vorigen Beitrag beschrieben!

Mit „Falsche“ Waffen sind bei uns jawohl die nach § 37 gemeint und das wird durch einen der wenigen Vorteile der Novelle vereinheitlicht.

Gruss Spa

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Schon mal Danke an Euch für die schnellen Antworten.

Ich hoffe mal, dass es keine Auswirkungen auf seinen Beruf hat, da er bei einer Sicherheitsfirma arbeitet und dort ganz legal einen Waffenschein für seine Dienstwaffe besitzt.(die er natürlich nicht in der Schweiz dabei hatte)

Ein Anwalt in der Schweiz dürfte sich bei 300 Franken wohl auch nicht rechnen, warum soll man dem schlechten Geld noch gutes hinterher werfen !!

Aber das mit der Anfrage vor der nächsten Schweizreise werde ich ihm auf jeden Fall mal ans Herz legen.

Grüße aus dem Wilden Süden

Richy

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Nur mal zur info: das gleiche gilt für Holland!

Der besitz einer schreckschusswaffe oder sogar nur ein tauschend echter spielzeugpistole wird genauso behandelt wie der besitz einer scharfe waffe!

Dito für feststehende messer ab eine bestimmte grosse.

Kontroliert wird an der grenze auch...Es gibt da so ein gewisser Holländische exportschlager wink.gif die dafür sorgt das vor allem die grenze bei Arnheim und Venlo recht intensiv "betreut" wird... chrisgrinst.gif

Adriaan

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