Zum Inhalt springen
IGNORED

Französisches Waffenrecht


Arne

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Einfach aus Interesse wüßte ich gerne mal, wie es mit dem Waffenrecht in Frankreich aussieht.

Das einzge was ich bisher weiss, ist dass man in Frankreich nicht mit Militärkalibern jagen darf, dass man "Paintball" und "Softair" spielen darf und dass die Geräte dafür auch vollautomatisch sein dürfen. (hab mal im Supermarkt ne Softair-FAMAS gesehen)

Aber wie sieht es sonst aus? Aufbewahrung? Führen? Erwerb? Was ist erlaubt, was ist verboten? Brauchen die Franzosen auch ein "Bedürfnis"? Wie läuft das bei französischen Sportschützen? (wie sieht es da mit Schützenvereinen oder besser mit "Schießclubs" aus?) Was ist bei den Franzosen verboten was bei uns erlaubt ist und umgekehrt?

Was wisst ihr über die Sportschützen-Szene in Frankreich? Gibt es eine Lobby? Hab mal was von einer Jägerpartei gehört.

Gibt es einen Link wo ich das alles nachlesen kann? Ich finde im Netz nichts... Bin für jede Info bezüglich Frankreich und Waffen dankbar!

Geschrieben
Geschrieben

ich setze mal makalus einverständnig voraus und stelle das ein, was er mal mir hat zukommen lassen:

> Also, wie versprochen meine Abhandlung zu Thema französisches Waffenrecht.

> Ich gebe erst mal einen kurzen Überblick über die Gesamtlage in

> Frankreich.

>

> Waffen der 8. Kategorie sind Dekorwaffen (auch umgebaute MG 42 und so

> weiter), die nicht mehr schussfähig sind und vom französischen

> Beschusssamt als solches anerkannt wurden. Darüber hinaus alle Waffen die

> vor 1871 gebaut wurden, sowie deren originale Nachbauten (Ausnahmen sind

> der Peacemaker und der deutsche Reichsrevolver- produzieren zu viel Angst)

> Diese Waffen und die dazugehörige Munition sind frei. Der Transport von

> Langwaffen ist frei, von Kurzwaffen nur unter Vorlage eines anerkannten

> Bedürfnisse s gestattet und wird sehr eng gesehen.

>

> 7. Kategorie: Waffen für Sport und Freizeit, Repetiergewehre zum

> Verschießen von Randzündermunition bis 6 mm (z.b. 22 Mag usw.) mit einer

> Länge von mehr als 80 cm und einer Lauflänge mit mehr als 45 cm und max.

> 10 Schuss, soweit diese Waffen nicht den Anschein einer vollautomatischen

> Kriegswaffe hervorrufen. Luftdrückwaffen, Gas- und Schreckschusswaffen.

> Softair Waffen bis max. 3 Joule Mündungsenergie auch als Vollautomaten -

> der Anschein spielt keine Rolle. Sogenannte Verteidigungswaffen zum

> Verschuss vo n Kunststoffgeschossen (Pistolen und Revolver mit ca. 40

> Joule Mündungsenergie Kal. 12/50 oder 8,8 x 10). Waffen dieser Kategorie

> sind ab einer Mündungsenergie von 10 Joule Anmeldepflichtig, können aber

> genauso wie die Munition dazu frei erworben werden. Der Transport von

> Langwaffen ist frei, von Kurzwaffen nur unter Vorlage eines anerkannten

> Bedürfnisses gestattet und wird sehr eng gesehen.

>

> 6. Kategorie: Bogen, Armbrüste, Messer. Erwerb ist frei, das Führen oder

> der Transport nur unter Klaubhaftmachung eines anerkannten Bedürfnisses

> gestattet (z.B. Sportschütze - Bogen oder Jäger, bzw. Angler für Messer)

>

> 5. Kategorie - Jagdwaffen: Repetiergewehre im zivilen Kaliber mit max. 10

> Schuss Magazinkapazität, sowie Halbautomaten mit max. 2 Schuss im Magazin

> soweit das Magazin mit der Waffe verbunden ist. Einzellader im zivilen

> Kaliber, soweit diese Waffen nicht den Anschein einer vollautomatischen

> Kriegswaffe hervorrufen. Erwerb frei unter Vorlage eines gültigen

> Jagdscheines oder einer gültigen Schiessportlizenz (wird automatisch vom

> Sportverband ausgestellt). Waffen mit gezogenen Läufen müssen nach dem

> Erwerb bei der Polizei angemeldet werden! Der Transport ist frei. Es

> dürfen pro Tag 500 Patronen dieser Kategorie erworben werden und pro Waffe

> max. 1000 gelagert werden.

>

> 4. Kategorie - Waffen zur Verteidigung: Pistolen bis 7.65 und nicht mehr

> als 10 Schuss im Magazin (außer 7,65 Para, long Peter, 7,62 Tokarev und

> 7,63 Mauser). Revolver - auch 44 Mag und .454 Casul (außer zum Vorschuss

> von Pistolenmunition wie 9 Para und 45 ACP), Halbautomaten mit max. 10

> Schuss, sowie die dazugehörige Munition, Geschosse und Hülsen und wichtige

> Waffenteile auch Magazine, soweit das Kaliber dieser oder der Kategorie 5

> oder 7 unterliegt. Scharfe Waffen, die den Anschein einer vollautomatisc

> hen Kriegswaffe hervorrufen und kein Militärkaliber haben. Pumpguns. Zum

> Erwerb ist eine präfektuale Genehmigung erforderlich, die Genehmigungen

> werden zeitlich Befristet, eine Waffe dieser Kategorie kann nicht vererbt

> werden. Es dürfen pro Waffe und Jahr 1000 Patronen erworben werden, dazu

> ist jedes Mal eine Genehmigung erforderlich. Der Transport nur unter

> Klaubhaftmachung eines anerkannten Bedürfnisses gestattet (Sportschütze

> mit Lizenz auf dem Weg zum Schießstand), ein Sicherheitsteil der Waffe

> muss d azu entfernt werden, oder die Waffe mit einem Abzugschloss

> gesichert werden. Das Führen Bedarf einer besonderen Genehmigung, die nur

> unter bestimmten Umständen erteilt wird.

>

> 1.Kategorie - Kriegswaffen: alles was nicht unter Kategorie 4, 5, 6, 7

> oder 8 fällt, sowie die dazugehörige Munition, Geschosse und Hülsen und

> wichtige Waffenteile auch Magazine (Pistolen für Munition größer 7.65 plus

> Munition - siehe Ausnahmen) Im Prinzip alle Waffen in einem Kaliber das im

> größerem Umfang bei einer Armee zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt

> waren oder sind und nicht gezielt zu einer anderen Kategorie gehört, wie

> .38 Spezial, 300 Win Mag, 7,65 Br.).

>

> Zum Erwerb ist eine präfektuale Genehmigung erforderlich, die

> Genehmigungen werden zeitlich Befristet, eine Waffe dieser Kategorie kann

> nicht vererbt werden. Es dürfen pro Waffe und Jahr 1000 Patronen erworben

> werden, dazu ist jedes Mal eine Genehmigung erforderlich. Der Transport

> nur unter Klaubhaftmachung eines anerkannten Bedürfnisses gestattet

> (Sportschütze mit Linzens auf dem Weg zum Schießstand), ein

> Sicherheitsteil der Waffe muss dazu entfernt werden, oder die Waffe mit

> einem Abzugschloss gesichert

> werden. Das Führen für Nichtmilitär ist verboten!

>

> Waffen und Munition der Kategorie 1 und 4 müssen in einem

> Sicherheitsschrank min. der Stufe A unter Verschluss aufbewahrt werden.

> Das Ausstellen von Waffen der 1. Kategorie auf Messen ist in der Regel

> verboten. Geschosse und Zünder werden in der Regel nach den Bestimmungen

> der 5. Kategorie verkauft. Für Hülsen der 1. und 4. Kategorie ist eine

> Waffenbesitzkarte erforderlich. Pulver ist frei, man kann pro Tag 1 KG im

> Laden oder 2 KG über den Versand beziehen. Die Lagermenge ist befristet.

>

> Für die Einteilung der Munition gibt es entsprechende Listen, die auf der

> Präfektur ausliegen. Ein Kaliber das sich nicht in einer Liste findet ist

> normalerweise 1. Kategorie. Es gibt in Frankreich viele Sonderkaliber wie

> .308 ESP, der Hülsenhals ist hier 1 mm kürzer als bei 308 Win. Dadurch

> wurde die Patrone in 5. Kategorie eingestuft. Diese Einstufung muss jedoch

> genehmigt werden. Bei Pistolen kann man aber machen was man will, größer

> 7,65 ist immer 1. Kategorie; spielt aber für Sportschützen keine Roll e.

>

> Parktische Bedeutung:

>

> Waffen ab der 5. Kategorie können ohne Begrenzung erworben werden, für die

> Aufbewahrung gibt es keine Vorschriften. Die Anmeldung ist kostenlos. Für

> Waffen der 1. und 4. Kategorie können bei der Behörte WBK's beantragt

> werden. Eine oder ggf. zwei (bei Zweitwohnung) Waffen der 4. Kategorie

> können theoretisch durch jeden zuverlässigen Erwachsenen Bürger erworben

> werden, in der Praxis muss man heute aber auch ein gutes Bedürfnis

> mitbringen! Waffen der 1. Kategorie können nur durch Sportschützen

> erworben werden. Ein Sportschütze muss in einem anerkannten Verband

> gemeldet sein und seit min. 6 Monate schießen. Zur Aufrecherhaltung des

> Bedürfnisses für Waffen der 1. und 4. Kategorie muss man pro Jahr 4 mal an

> einem vereinsinternen Kontrollschießen Teilnehmen. Als Sportschütze hat

> man das Recht sich in der 1. und 4. Kategorie 7 Waffen in Zentralzündung

> und 5 Waffen in Randzündung zuzulegen. Eine Einzelprüfung erfolgt nicht.

> Beim Verkauf einer Waffe hat man mit der gleichen Genehmigung wieder das

> Recht sich eine Waffe der gleichen Kategorie zu kaufen. Für Waffen die von

> einer höheren Kategorie in eine Erwerbscheinpflichtige umgestuft wurden

> (einschüssige

> KK-Pistolen, oder Pumpguns) wird eine Genehmigung zum weitern Besitz

> erteilt, diese Waffen werden auch nicht im Kontingent gezählt. Alle

> Genehmigungen sind kostenlos, außer der Europäische Feuerwaffenpass -

> kosten 50 FF (oder etwa 15 DM). Seit 1.1.99 dürfen keine

> vollautomatischen scharfen Waffen mehr erworben werden, Altbesitz muss

> abgeändert werden (aufgrund von EU Richtlinien). Bis zu diesem Zeitpunkt

> konnte man sich die 7 Zentralzünder auch als Vollautomaten kaufen.

>

> Aus dieser Auflistung geht klar hervor, was man machen müssen um sich

> einen Karabiner in 8x57 IS zu kaufen, ich würde es nicht empfehlen! Der

> Aufwand ist für ein solches Stück zu groß, da lieber so was wie 8x60 oder

> ähnliches. Es spielt hier keine Rolle ob du dir einen 8x57 IS Einzellader

> oder ein halbautomatisches M16 in .223 Rem oder eine H&K USP in 9mm

> kaufst. Der einzige Unterschied wäre ein M16 in 222 Rem, da bekommt man

> die Munition leichter, ist aber fast egal.

>

> Noch etwas am Rande, falls jemand Waffen die in Deutschland unter § 37

> fallen nach Frankreich als Sportschütze mitnehmen will, gilt das bereits

> gesagte. Es gibt aber noch ein Problem: man braucht für die Ausfuhr und

> Wiedereinführ nach Deutschland eine Ausnahmegenehmigung des BKA für einen

> solchen Vorgang. Daher Vorsicht, dieser wird nämlich in der Regel nur auf

> Antrag erteilt.

>

> Für kleine sachliche Fehler in meiner Auflistung bitte ich um

> Entschuldigung.

Geschrieben

Vielen Dank Leute!

Damit sind eigentlich fast alle meine Fragen beantwortet. Wenn mit noch was einfällt, frag ich Malaku.

Das mit den Plastikgeschossen bis 40Joule finde ich interessant. Wieso wird sowas bei uns nicht freigegeben? Einen Einbrecher muss man ja nich unbedingt mit Magnum-Schrot zerfetzen... rolleyes.gif Und Gaspistolen sind irgendwie ineffektiv. (da ist ein Spray besser)

Ich muss sagen dass mir das französische Waffenrecht besser gefällt als unseres. Klar, die werden neidisch zu uns rübergucken weil wir mit Militärkalibern jagen dürfen, aber alles in alles überläßt das franz. Gesetzt dem Bürger noch ein Stück Eigenverantwortung, was ich bei uns stark vermisse. (z.B. ist nicht alles anmeldepflichtig, man muss nicht für jeden Kappes zahlen etc.)

Ich hoffe nur dass wenn wir ein einheitliches EU-Waffenrecht bekommen (wenn überhaupt), den Franzosen nichts an Freiheit genommen, aber uns etwas gegeben wird...

Geschrieben

Danke das ihr mir schon mal die Arbeit abgenommen habt.

Ob das franz. Waffg besser als das deutsch ist? Ich denke das kommt auf die Betrachtungsweiße an, für Jäger ist das deutsche interessanter, mit Kurzwaffen ist nämlich in Fr. für die Jagd nichts. Darüber hinaus geht hier die Zuverlässigkeit auch schneller flöten als in D. Als Sportschütze kann man damit leben, muss aber bedenken, dass nach 12 scharfen Kurzwaffen schluß ist und man hat dann auch kein Selbstladegewehr bzw. muss die noch mitzählen.

Wiederladen ist ohne wirkliche Beschränkung möglich und WBK’s sind kostenlos. Nächstes Jahr werden aber wohl auch die KK Gewehre nicht mehr so frei sein und möglicherweise fällt der Käse mit den Militärkalibern weg.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Damit ich das richtig verstehe: Franzosen dürfen sich ALLE Waffen (und Nachbauten davon) kaufen die bis 1871 gebaut wurden? (bis auf die 2 Ausnahmen)

Heißt das, in Frankreich kann sich jeder Bürger eine doppelläufige Schrotflinte oder ein Henry Rifle plus Munition kaufen? Oder einen S&W-Revolver (war ja zu der Zeit schon mit Hülsen)?

Kann ich echt nicht glauben, wenn ich bei uns so schaue... eek2.gif

Dann wirds wohl Zeit dass ich mir da mal eine Ferienwohnung zulege! wink.gif

Hm, vielleicht leb ich eines Tages auch da, hab ja auch französisches Blut in meinen Adern, meine Sprachkenntnisse sind zwar ärmlich aber ausbaufähgig, und den Lebensstil mag ich jetzt schon (bin da jedes Jahr insgesamt so 3-6 Wochen). gr1.gif

Geschrieben

Hallo Makalu

Wir sind ein paar mal im Jahr im Elsas (Betschdorf) zum Kegelschießen.

Wir haben dann immer die Einladung des dortigen Vereines dabei.

Die meisten von uns haben ne 45er dabei oder Revolver 38/357.

Wie muß ich die Waffen und Munition transpotieren.Bisher hatt jeder seinen abgeschlossenen Koffer dabei.

Ist der Besuch in Betschdorf weiterhin O.K so? oder begeben wir uns da aufs Glatteis? confused.gif

Gruß Kalimero

Geschrieben

Hallo Arne,

ungefähr so, mag noch die eine oder andere Waffe geben, die anders geregelt ist, so richtig weiß das aber keiner und interessiert auch niemanden. Wichtig: bei Waffen vor 1871 mit Patronenmunition muss es sich um originale handeln. Replikaas dürfen nur mit Pulver sein.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo,

es gab da von mir noch eine Veröffentlichung zum mitnehmen von Waffen nach Frankreich mit dem EFWP, die hat Ulrich nicht mit angehängt, finde sie auf die schnelle auch nicht. Wenn ich so noch finde, hänge ich sie noch mal an.

So viel:

Du kannst jede Waffe, die im EFWP eingetragen ist mit nach Frankreich nehmen. Du brauchst aber noch eine Einladung zu einem Wettkampf, die im Zusammenhang mit deiner Reise steht. Wie schon geschrieben muss du bei Waffen der 1. und 4. Kategorie ein wichtiges Tei der Waffe beim Transport entfernen (Verschluss, Trommel usw.) oder ein Abzugsschloss einsetzen. Ansonst ist auch genau das zu beachten, was in D gilt.

Falls du zum Training nach Fr. willst, muss du dir von einer Präfektur die Mitnahme deiner Waffen in dem EFWP genehmigen lassen. Das geht sehr unkompliziert ist kostenlos und gültig für 12 Monate, dazu muss aber der Vorsitzende eures Vereins Kontakt mit der zuständigen Präfektur aufnehmen und das abklären (die Sache ist im Dekret 88 geregelt, es gibt aber nicht so viel Präfekturen, die es schon gemacht haben, daher kann es beim ersten mal schon etwas ätzend sein).

Falls es da zu Problemen kommt, kann man mich mal anschreiben, wir machen das hier auch für deutsche, die nach Mailly wollen.

Gruß

Makalu

  • 4 Jahre später...
Geschrieben

In Frankreich gibt es ein mal Softair bis 0,08Joule, die nicht wie scharfe Waffen aussehen – frei und dann die mit bis zu 2 Joule und auch als Vollautomat. Die zweiten sind auch irgendwie frei, weiß jetzt aber nicht genau ab welchen Alter. Nur bei den zweiten gibt es teilweise einschränkte Vorschriften für das offene Führen und den Einsatz in der Öffentlichkeit. Aber auf Privatgrundstücken, auch großen Fabrikhallen, bis du auf der sicheren Seite. Entsprechend werden damit am Wochenenden große Wettkämpfe abgehalten. Stärkere Luftdruckwaffen sind bis 10 Joule ab 18 frei und über 10 Joule auch ab 18 frei, müssen dann aber angemeldet werden.

Mit so genanten Kriegswaffen der ersten Kategorie hat sich noch nichts geändert. Es ist zwar weiterhin angedacht, die Zuordnung nicht mehr anhand des Kalibers zu treffen, es wurde aber noch nichts umgesetzt. Also bleibt es hier weiterhin bei 7 genehmigungspflichtigen Waffen in Zentralfeuerzündung (aber keine Vollautomaten) dieser Kategorie für Sportschützen. Eine Kaliberbegrenzung nach oben gibt es nicht. Also, Kal. 50 ist hier kein Problem und kann selbst als Halbautomat können erworben werden, wenn ich auch nur einen Sportschützen kenne, der einen Barett Halbautomaten hat.

Repetiergewehre mit mehr als 80 cm Gesamtlänge und nicht mehr als 10 Schuss Magazinkapazität im Kaliber bis 6 mm für Randzündermunition sind gegenwärtig auch noch frei ab 18, aber anmeldepflichtig. Gewehre in anderen Kalibern aber ansonsten gleicher Art, benötigen die Mitgliedskarte des Schützenverbands oder einen recht einfach zu bekommenden Jagdschein. Falls sie einen gezogen Lauf haben, müssen sie nach dem Erwerb angemeldet werden.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo moechte noch etwas hinzufuegen,wenn die erste Genehmigung genehmigt wurde,kann man gleich die restlichen 11 Waffen beantragen sowie beschrieben.Allerdings, alle 3 Jahre muessen alle Waffen neu beantragt werden,die Behoerde ueberprueft dabei die Eignungsfaehigkeit kostenlos.Alle drei Jahre ist der Nachweis fuer das regelmaesige schiessen zu erbringen (CARNET de TIR).

Klaus

Geschrieben

Das die Waffengesetze in F. immer strenger werden konnte ich immer gut verfolgen, und zwar an den Straßenschildern in Korsika. Wo es vor 25 Jahren noch praktisch jeder Schild erwischt hatte, auf das man einigermaßen schießen konnte, ohne das dahinter gleich ein Haus getroffen wird, ist es jetzt schon fast wie bei uns. Neuere Schilder befinden sich meist in gutem Zustand.

Ich fahre nun schon seit 43 Jahren jeder Jahr nach Korsika.

So in den 70ern standen in jeden Supermarkt an der Kasse diverse Langwaffen in Flobertkalibern. Die Munition von der allgegenwärtigen Firma TUNET gabs gleich dazu, tolle Konstruktionen gabs vor allem bei den Slugs.

So ziemlich in jedem Kaff gabs ein Waffengeschäft.

Man konnte bis mindestens 1985 sogar auf dem Jahrmarkt 22er Halbautomaten an Losbuden gewinnen und mitnehmen. Armi Jäger AKs und M 16 Nachbauten müssen damals in Unmengen verkauft worden sein. Sehr schön waren auch die Halbautomaten in 222 Rem oder 243 Win. z.B. von Valmet oder das Colt AR 15, mit 20 er Magazin frei gegen Vorlage des Perso. Es gab das Kaliber "Grenaille", das waren 8mm Patronen die bei uns mit Gas geladen waren aber dort mit winzigen Schrokugeln für 8mm Gasser. Die gibts heute gar nicht mehr. War wohl eh Schrott.

Pump- und halbautomatische Schrotflinten waren auch frei, aber der Pistolengriff, der damals in D noch erlaubt war, war schon verboten. Alle Vorderlader waren 6 schüssig frei und es gab wegen der Gesetzeslage ein großes Angebot an Peacemakern mit langen Läufen und Hinterschaft, auch in 44 Mag. Mun gabs auch an Tankstellen.

Dann wurden die Gesetze aber immer strenger, zuerst durfte man Pump Guns nur noch frei erwerben, wenn die nicht mehr als (ich glaube ) 3 Patronen aufnehmen konnten. Eine sehr gut gemeinte aber leider wenig sinnvolle Gesetzesänderung. Dann waren auch die Halbautomaten drann. Von einem Jahr aufs andere waren die schönen AR 15 komplett aus den Geschäften verschwunden.

Heute sehen die verbliebenen Waffengeschäfte ( ich würd sagen jedes zweite hat auf Korsika dichtgemacht) nicht interessanter aus als die in D, wenn überhaupt. Halbautomaten sieht man bei uns ja jetzt überall, auf Korsika wie gesagt, gar nicht mehr. Ich war gerade unten. Der Besuch der Geschäfte lohnt nicht mehr. Zu § 37 Zeiten war ich echt neidisch auf die lieberalen Franzosen, aber heute würd ich sagen ist man bei uns als Jäger besser dran.

So wie ich das mitbekommen habe, gibts gar nichts mehr frei, schon gar nicht für Ausländer. Zumindest müssen die Waffen registriert sein.

Früher konnte man die Pumpgun und Mun gleich mitnehmen. Es wurden nur die Daten des Perso in ein Buch handschriftlich eingetragen. Das wars. Ich hab aber dort nie was gekauft, da ich sicher war, das die Daten nach D übermittelt wurden und dann gabs einen Hausbesuch, So wie bei denen, die in Italien eingekauft hatten ( Südfrüchte )

Auch an sogenannten freien Waffen gibts nichts, was es bei uns nicht auch gibt. Viele SSWs und CO2 Kurzwaffen haben ein F Zeichen, da die eh aus D konnen. Softairs sind Vollauto, na und, was bringts.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.