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Böllergenehmigung


Scheibenschütze

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Mal eine Frage an die Böllerschützen im Forum. Unser Verein hat eine 5-jahresgenehmigung zum Böllern bei Schützenfesten, Geburtstagen, Umzügen u.s.w.,allerdings nur mit Karabinern und Flinten. Nun sind wir seid kurzem stolze Besitzer zweier Kanonen und wollten dafür auch eine 5-jährige Böllergenehmigung beantragen. Das LA teilte uns aber mit, das es für Kanonen keine 5-jahresgenehmigung gibt. Da der zuständige Bearbeiter aber nicht den dafür zutreffenden Gesetzestext parat hatte, wollte ich mal hier im forum nachfragen, ob jemand etwas genaueres weiß. 30Euro für eine Einzehlgenehmigung sind übers ganze Jahr ganz schön "fett" crying.gif

Gruß Scheibenschütze

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§ 45 Abs. 4 WaffG.

Die Erlaubnis zum Schießen nit Kartuschenmunition und mit Böllern kann widerruflich auf die Dauer von höchstens fünf Jahren auch Vereinigungen erteilt werden, bei denen es Brauch ist, aus besonderem Anlaß zu schießen, wenn gewährleistet ist, daß die erforderliche Sorgfalt beachtet wird. Absatz 3 Satz 1 und 2 ist entsprechend anzuwenden.

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Hallo Scheibenschütze,

auch für die Kanone ist eine 5-Jahres-Genehmigung möglich (hab mir für meinen Verein erst dieses Frühjahr eine neue besorgt).

Allerdings gibt es wohl Gegenden, in denen Verwaltungsanweisungen bestehen, solche nicht zu erteilen.... Da hilft dann aber ein Verweis auf's Gesetz.

chrisgrinst.gif

Udo

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Hallo.

Ich habe die Frage auch gerade im Vorderlader-Forum gestellt: Wie sieht's eigentlich mit Genehmigungen für das Schießen mit Böllern für "Privatleute" aus? Beispiel: Ich möchte als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis gem. §27 SprengG anläßlich eines Geburtstages 5 (Böller-)Schüße abgeben und das nicht im Rahmen einer Veranstaltung eines Schützenvereins. Bekommt man die entsprechende Genehmigung problemlos oder sind da "Bedürfnisschranken" aufgebaut??

Welche Art der Versicherung setzt die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung voraus?

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Als, ehrlich,ich weiß es nicht -

aber ich h o f f e es inbrünstig !

Mouche der ganz gerne auf dem Stand ist, aber wirklich was dagegen hätte, wenn jeder Geburtstag ,jede Kindstaufe und Beerdigung oder Gesellenfreisprechung künftig mit Böllerschüssen gefeiert würden........ mad1.gif

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1. Fünfjahresgenehmigungen sind auch für Kanonen möglich.

2. Es lohnt aber nicht mehr, da der §45 im neuen WaffG nicht mehr enthalten ist.

3. Wie Böllern nach dem 1.4.2003 geregelt wird weiss noch Niemand. Vermutlich geht es nach Emissionsschutzgesetz denn Böllerschießen verursacht Lärm (i.S.d.G.)

4. Wie für jede Schießerlaubnis braucht man auch zum privaten Böllern ein Bedürfnis. Beim Böllern ist dies die Brauchtumspflege.

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