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IGNORED

Erlaubnis für den Handel mit Waffen und Munition


Sokrates

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

Hat jemand von euch eine "Erlaubnis für den Handel mit Waffen und Munition" ? Wie bekommt man diese Erlaubnis ?

Ich nehme mal an, dass man sich hierfür ein Sachwissen über Waffen aneignen muss und dann einen Test oder sowas ablegen muss, aber weiß jemand genau, wie das abläuft ?

Danke !

mfg,

Sokrates

Geschrieben

Hi Sokrates,

Du mußt eine mündliche Prüfung vor der entsprechenden Handelakammer ablegen (Prüfungskommission besteht meistens aus drei bis vier Prüfern). Die Prüfung dauert zwischen 45 und 60 Minuten.

Außerdem muß Deine Polizeidienststelle über das geplante Ablegen der Prüfung zur Erlangung der Handelslizenz in Kenntnis gesetzt werden (genauere Info´s erfragst Du am Besten vor Ort). So weit ich weiß, muß eine Prüfung für die Waffenhandelsgenehmigung und eine sperate Prüfung für den Munitionshandel abgelegt werden.

Ich hoffe, Dir weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten

Geschrieben

Hi,

*schluck*

Das klingt aber herb mad.gif

Ich möchte nur und ausschließlich Platzpatronen verkaufen. Ist es hierfür wirklich notwendig, solch eine Prüfung zu machen ?

mfg,

Sokrates

Geschrieben

Hallo Sokrates,

JA, für jeden Teil mußt Du eine Prüfung ablegen. Vergleiche den Schwierigkeitsgrad mit einer mündlichen und praktischen Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk. Je nach Prüfungsteilen, kann die Prüfung 1 Stunde und mehr dauern. Das steht im Ermessen der Prüfer.

Selbst wenn Du nur Druckluft-Waffen verkaufen möchtest, brauchst Du diese Prüfung. Diese Prüfung findet in der Regel nur einmal im Jahr statt und kostet, je nach Handelskammer zwischen 150 - 200.- Euro.

Anmelden zu dieser Prüfung kann Dich nur, die für Dich zuständige Waffenbehörde. Du selbst kannst Dich also nicht selbst anmelden. Auch die entsprechende Polizeibehörde wird Dir einen Besuch abstatten und die Örtlichkeiten überprüfen an denen Du Dein Gewerbe betreiben willst. Der nette Beamte wird Dir auch sagen, welche Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein müssen. Auch Du wirst entprechend überprüft.

Diese Fachkunde Prüfung für den Waffenhandel, kannst Du Dir nur ersparen wenn Du a.) Büchsenmacher bist, oder b.)mindesten 3 Jahre in einer entprechenden Firma gearbeitet hast und Du auf Grund Deiner Tätigkeit die Möglichkeit hattest, Dir die entprechenden Kenntnisse anzueignen. Nur im Büro reicht nicht.

Ohne diese Prüfung oder dem Nachweis einer entsprechenden Tätigkeit, bekommst Du auch keine Gewerbeerlaubnis vom Gewerbeamt.

Welche Gebühren die Waffenbehörde für die Waffenhandelserlaubnis erhebt........frag lieber nicht.

crying.gif

gruß wolli2002

Geschrieben

Hi,

Das verstehe ich nicht so ganz, denn was soll an Platzpatronen so gefährlich sein ? frown.gif

Ich nehme mal stark an, dass Feuerwerk auch unter dieses Gesetz fällt, trotzdem verkauft jeder "Tante Emma Laden" an Silvester Feuerkwerk und Signalmunition...

Wie geht dann das ? Ich glaube nicht, dass die alle diese Erlaubnis haben AZZANGEL.gif

mfg,

Sokrates

Geschrieben

@Sokrates

ob Du das verstehst ist dem Gesetzgeber gleichgültig.

Was das Feuerwerk für Silvester betrifft, muß sich der Händler eine Genehmigung einholen, die nur für diesen Zweck gültig ist und auch mit einigen Auflagen verbunden ist.

Aber sobald Du Schreckschußwaffen und die dazugehörige Munition, oder nur Munition verkaufen willst, brauchst Du eine Waffenhandelserlaubnis.

gruß wolli2002

Geschrieben

Hi Sokrates,

Gerüchten zufolge wurde der Versuch, das für die Waffenhandelslizenz nötige Fachwissen in einem einzgen Buch zusammenzufassen, abgebrochen als man feststellte, daß

- sich Bücher mit 9000 Seiten nur schwer umblättern lassen.

- nach einem mehrmonatigen Testlauf mit regelmäßigen Updates sich die Einbanddicke durch Klebestiftauftrag, Hinzufügungen und Ausführungsverordnungsvervollständigungen veranderthalbfacht hatte und mehrere der Prototypen explodierten. Erste Vermutungen, es hätte sich um einen Anschlag waffenfeindlicher Extremisten gehandelt, konnten durch aufwändige Ermittlungen widerlegt werden.

- studentische Testleser der Uni Nordwaiblingen/Süd angesichts des zu bewältigenden Lesestoffs ausnahmslos nach spätestens 5 Kapiteln (von 476, ohne Vorwort, Anhang, Rechtsbelehrung, Rechtsmittelbelehrung, Impressum und Quellenverzeichnis) weinend zusammenbrachen und psychiatrischer Hilfe bedurften.

Späßle g`macht laugh.gif

Gruß

BigBlock

Geschrieben

@Einstein

du lebst in D-land und nicht im Traumland. Verleite niemanden zu einem Fehlverhalten. Die 3 Jahre werden peniebelst nachgeprüft. Sollte sich herausstellen, daß man versucht hat zu mogeln........... Waffenhandelserlaubnis adeeee... crying.gifcrying.gifcrying.giffür immer !!!

Auch eine "light" - Version gibt es nicht.

Geschrieben

@frogger

selbstverständlich kann man sich nur Teilbereiche aussuchen. Aber was ist da "ligh" ?

Der Fragekomplex "Gesetze" ist immer gleich, gleichgültig welchen Teil du Dir aussuchst.

Ich weiß nicht ob Du diese Prüfung schon gemacht hast, ich ja . Man sollte diese Prüfung nicht leicht nehmen, denn sie ist es nicht.

wolli2002

Geschrieben

Hallo,

Also ich vermute, dass die Prüfung ziemlich schwer ist mad1.gif

Welche dieser Sachen darf man denn ohne diese Prüfung oder irgendeine Erlaubnis verkaufen (wenn man nur einen normalen Gewerbeschein hat):

1) Softair-Waffen 5,5mm

2) 15mm Signalmunition

3) Gas-Patronen (für Schreckschuß)

4) Jugendfeuerwerk

5) Aufsätze und Zubehör wie Sprays,... für Schreckschußwaffen

SoftAir Munition darf ich verkaufen, das haben wir ja geklärt laugh.giflaugh.gif

Habe also wie gesagt nur einen ganz normalen Gewerbeschein und verkaufe (bis jetzt) hauptsächlich DVDs und Computerzeugs..

Ich schieße selber gerne mal an Silvester oder mit einer Softair-Waffe und bin daher auf die Idee gekommen, das auch mal zu verkaufen...

Danke !

mfg,

Sokrates

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Bin beim Suchen auf diesen fast schon verschimmelten Thread gestoßen. In Anlage 3 zur 1. WaffV standen alle Waffen- und Munitionsarten drin, für die man eine Waffen- bzw. Munitionshandelslizenz benötigt hat.

Jetzt ist die 1. WaffV nicht mehr in Kraft, in Anlage 2 zum WaffG steht nur noch drin, was erlaubnisfrei gehandelt werden darf (und das ist verdammt wenig blush.gif). Da Munition dort gar nicht aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass jede Art von Munition munitionshandelserlaubnispflichtig ist.

Weiß da jemand noch was drüber ?

Geschrieben

In Antwort auf:

Bin beim Suchen auf diesen fast schon verschimmelten Thread gestoßen. In Anlage 3 zur 1. WaffV standen alle Waffen- und Munitionsarten drin, für die man eine Waffen- bzw. Munitionshandelslizenz benötigt hat.

Jetzt ist die 1. WaffV nicht mehr in Kraft, in Anlage 2 zum WaffG steht nur noch drin, was erlaubnisfrei gehandelt werden darf (und das ist verdammt wenig
blush.gif
). Da Munition dort gar nicht aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass jede Art von Munition munitionshandelserlaubnispflichtig ist.

Weiß da jemand noch was drüber ?


Nuja, ausser Softairkugeln und Diabolos,Bleirundkugeln, und anderen (reinen) Geschossen, bzw. leeren Hülsen , wäre alles andere nur möglich, wenn der Verkäufer Inhaber einer WHE oder MHE ist. Wie Du schon festgestellt hast, gibts keine "frei" handelbare Munition..

Gruesse

Muni

PS: @ SB: Kopie kommt noch, muss nur noch einscannen

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