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IGNORED

Welche Waffen darf man noch frei erwerben???


Gast

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Geschrieben

Hi Leute,

ist es war das man Waffen die vor 1871 Konstruiert (dabei zählt nich unbedingt das fabrikationsjahr) worden sind als normaler Bürger ohne WBK kaufen kann? Auch wenn sie "scharf" ist?

"Free people own gung....Slaves do NOT!"

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Ufo_pilot:

Hi Leute, ist es war das man Waffen die vor 1871 Konstruiert (dabei zählt nich unbedingt das fabrikationsjahr)

worden sind als normaler Bürger ohne WBK kaufen kann? Auch wenn sie "scharf" ist?

Hier ging es um Vorderlader (Schwarzpulver) Einzellader-Waffen, deren historisches Vorbild von vor 1871 stammt.

Diese kann man ab 18 Jahren frei kaufen. Um Schwarzpulver erwerben zu dürfen, muss man dafür noch einen gesonderten

Schein machen.

Geschrieben

Für Hinterlader mit richtigen Patronen - egal ob Randfeuer (Spencer, Peabody) oder Zentralfeuer (Werdergewehr, Snider) braucht man eine rote oder gelbe WBK.

Hinterlader mit Ladehülse und seperater Perkussionszündung ( Sharps, Burnside) und Zündnadelwaffen sind frei.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von tar:

Hier ging es um Vorderlader (Schwarzpulver) Einzellader-Waffen, deren historisches Vorbild von vor 1871 stammt.

Hi !

AFAIK aber nur einschüssige Einzellader-Waffen, also z. B. keine Doppelflinten bzw. -büchsen.

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Gruß JM

FWR-Mitglied 19XXX

Geschrieben

Ja, soweit ich das noch aus dem WaffG (nicht wortwörtlich, aber inhaltlich) zusammenkriege: Einschüssige Waffen mit von der Patrone/Ladung getrennter Funken- oder Luntenzündung und die vor dem 1.1.1871 konstruiert wurden, sind Erwerbscheinfrei.

6-Schüssige Perkussionsrevolver oder Doppelflinten sind also wieder WBK-Pflichtig.

Wichtig ist der Passus "Konstruktionsjahr", nicht BAUjahr, da somit auch moderne, aber originalgetreue Nachbauten (Replikas) frei sind.

[Dieser Beitrag wurde von Carsten am 03. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Ja, ihr habt Recht!

Wie ist das eigentlich im neuen WaffG geregelt,

sollen da jetzt alle SP Waffen auf die gelbe WBK

oder sind die einschüssigen/einläufigen weiterhin

ab 18 Jahren zu erwerben?

Geschrieben

Voderlader wie bisher. Es war beabsichtigt, die Perkussionsrevolver in die neue "gelbe Waffenbesitzkarte" aufzunehmen, um dem nicht vorhandenen Mißbrauch dieser Waffen durch eine moderate Erleichterung Rechnung zu tragen. Das dürfte aber aufgrund des gemeinsamen Eifers der CDU/CSU, SPD und der Grünen wieder rückgängig gemacht werden. Die Logik ist ungefähr die: Wen viele Leute besoffen Unfälle bauen und Leib und Leben anderer gefährden, wird allen verboten, Breitreifen aufzuziehen. Ist doch ganz leicht zu verstehen, oder ?

Geschrieben

Also jetzt mal langsam. Ich versteh langsam nur noch bahnhof. Mn ist das ein Scheiß hier mit den gesetzen. Und das soll ne Demokratie sein?! Also, heißt das jetzt im Klartext das ein ohne weiteres ein z.B. einschüssiges Gewehr erwerben könnte? (ich meine keine Vorderlader.

Ufo_pilot

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"Free people own guns....Slaves do NOT!"

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von RB:

Die Logik ist ungefähr die: Wenn viele Leute besoffen Unfälle bauen und Leib und Leben anderer gefährden, wird allen verboten, Breitreifen aufzuziehen. Ist doch ganz leicht zu verstehen, oder ?

Absolut genialer Vergleicher!!! grin.gif

Geschrieben

hi Ufo,

nein - ohne weiteres kannst Du kein einschüssiges Gewehr erwerben.

Dazu ist eine gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen notwendig.

Nur Luftdruck unter 7,5 Joule ist frei.

Schwarzpulver Gewehre sind, wie oben beschrieben frei verkäulich, aber für den Erwerb und den Umgang mit Schwarzpulver mußt Du auch eine Prüfung machen (Sprengstofferlaubnis §27 SprengG). Die gibt es erst ab 21 Jahren.

!!! Info an ALLE - folgender Thread läuft gerade aus dem Ruder : http://foren.waffen-online.de/ubb/Forum14/HTML/000540.html

Für meinen Teil war das die letzte Antwort für Ufo. Entweder haben wir hier einen Provokateur oder Reporter am Hals. frown.gif

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Grüße von magic

Es werden mehr Menschen durch Übung tüchtig als durch Naturanlage.

Demokrit (460 - 370 v. Chr.)

[Dieser Beitrag wurde von magic am 04. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Verdammt, hier ist ja schon wieder der Ufo-Provokateur, der auf alle Gesetze sch...t. Will der unser Forum verunglimpfen?

@Administrator:

Ausschluß in Erwägung ziehen!

Alfred

Geschrieben

Hallo alle,

was macht ihr denn hier für ein hysterisches Geschrei?

Und wenn´s ein "Amts-Männchen" oder ein Journalist wäre -na und.

Er stellt Fragen und diese werden sachlich beantwortet...

Was mir bei diesem "Typ" auf den Senkel geht, ist sein pubertäres "Staatsfeindliches" gehabe -will hier eben mal ein bischen auf den Busch klopfen -außer Spesen nischt gewesen, Herr ufo_pilot!

Gruß,

Dirk

Geschrieben

Also, bei der Rechtschreibung hoffe ich doch, daß es sich weder um einen Journalisten noch um einen Beamten handelt! Ich schreib ja auch gerne mal was falsch, gerade wenn es schnell gehen soll, aber ...

------------------

Gruß, Hartmut Rodney Hopperton.

(FWR-Mitglied 3921)

Geschrieben

Hallo Rodney,

>"Also, bei der Rechtschreibung..."<

Diese Rechtschreibung ist so schräg, daß es ziemlich "konstruiert" erscheint.

Seine "Neckereien" finde ich insgesamt aber äußerst zielstrebig. Für einen 12-jährigen VIEL zu zielstrebig!

Gruß,

Dirk

Geschrieben

...und ergänzen sich öfter, Ufo-pilot, der Großkalibrige, früher mal CP 88, Pistole-paule .... ( bitte schon jetzt um Entschuldigung, wenn sich jemand auf den Schlips getreten fühlt.

Hallo ufo,was ist aus deiner Doktorarbeit :

Zitat:

Waffengesetzverschärfung und Illegale Waffen als konsequenz

geworden ??

Einen schönen Abend an alle

Gruß KLaus

[Dieser Beitrag wurde von klaus12 am 04. Juni 2002 editiert.]

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