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IGNORED

Frage zur gelben WBK


CAP

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Liebe Gemeinde,

ich besitze seit einigen Jahren für eine Einzellader LW die gelbe WBK. Diese wurde mir nach den üblichen Prüfungen (Bedürfnisbescheinigung, Führungszeugnis) erteilt. Nach meinem Kenntnisstand, kann ich nach den z.Zt. geltenden Bestimmungen weitere Einzellader Langwaffen ohne Voreintrag erwerben. Was mich allerdings interessiert ist, ob ich bei der amtlichen Anmeldung des Erwerbs ebenfalls eine Bedürfnisbescheinigung für die Neuwaffe vorlegen muss und wenn ja, was ist wenn ich die nicht hätte? Die Waffe hätte ich zu diesem Zeitpunkt ja schon.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hierzu etwas sagen könnte.

Vielen Dank und Gruß

CAP

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Die Erlaubnis nach § 28 WaffG berechtigt dich zum Kauf von EL mit einer Länge von mehr als 60 cm. Diese Erlaubnis ist erstmal grundsätzlich unbefristet und auch nicht mengenmässig befristet.

Weitere "Bedürfnisbegründungen" sind nach Erteilung der Gelben nicht notwendig.

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In Antwort auf:

Das hatte ich anders verstanden. Oder bezog sich das nur auf Repetierer?


Inwiefern? Kann es evtl. sein, daß Du einem Gerücht aufgesessen bist?

Bei uns kursiert teils ein Gerücht, daß für jede einzelne Waffe ein Bedürfnis (gemeint: Schrieb vom Verein bzw. Verband) da sein muß. Ich denke allerdings, daß mit "Bedürfnis" nicht ein Blatt Papier mit einer Bedürfnisbescheinigung drauf gemeint ist, sondern daß ein tatsächlicher Bedarf bestehen muß, d.h. sich ein Sportschütze nach neuem WaffG dann mangels Disziplin z.B. keinen Drilling mehr zulegen kann. Die auf neue WBK gelb zu erwerbenden Waffen müssen für eine Disziplin des Verbandes geeignet sein.

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Da es sich bei einem Drilling um ein handelübliches Jagdgewehr handelt,

dürfen zumindest BDS-Schützen ihn für die Disziplin JG haben.

Auch wenn eine Behörde eines Landes, dessen Vorsitzender immer etwas gequält

lächelt, es nicht möchte. Da aber ein Verfahren darum läuft werden wir mal sehen, was entschieden wird.

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@ dirk und thorsten:

diese regelung kommt nicht, war aber auch nicht nur ein gerücht, weil sie tatsächlich vorgesehen war, bis kurz vor der verabschiedung der vor-erfurt-novelle die spd aufgrund der bombadierung mit briefen empörter bürger auf breiter front eingeknickt ist.

stand ist jetzt, dass man die bedürfnispflicht mit etwas mühe auch in die gelbe wbk hineinlesen kann (diese diskussion hatten wir hier schon mal), aber sie im unterschied zum kabinettsentwurf nicht mehr wörtlich im gesetz drin steht!

aber selbst wenn die verwaltungsvorschriften (die übrigens kein recht darstellen, sondern nur arbeitsanweisungen an die behörden, an die der bürger nicht gebunden ist!) dies nicht genauso sieht, sollte es mittels der materialien des novellierungsverfahrens ein leichtes sein, den verwaltungsgerichten den "willen des gesetzgebers" zu verdeutlichen.

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In Antwort auf:

Da es sich bei einem Drilling um ein handelübliches Jagdgewehr handelt,

dürfen zumindest BDS-Schützen ihn für die Disziplin JG haben.


Jaajaa, ich ahnte schon, daß sowas kommt. Ich wollte ein Beispiel, das möglichst einleuchtend für den Durchschnitts- DSB- Schützen ist.

Gut, dann extra deutlich smile.gif : auf die neue WBK gelb wird es mangels passender Disziplin ganz sicher nicht möglich sein, einen Einzellader im Kaliber 88mm zu erwerben. (hmpf, wieder nix, das ist auf die aktuelle gelbe auch net möglich frown.gif ) laugh.gif

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Also bevor ich nicht die Durchführungsverordnung zun neuen Waffengesetz vor mir habe, könnte ich auch nur spekulieren. Daher denke ich, sollten wir noch so lange warten. Spätestens wenn sie draußen ist, werden alle Fragen beantwortet werden.

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