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IGNORED

darf man...


Philipp Schröter

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Geschrieben

Soweit ich das Angebot überflogen habe, verkauft die Fa. Ostheimer nur erlaubnisfreie Artikel.

Das Angebot der Luftgewehrlaufrohlinge ist waffenrechtlich sehr bedenklich. Für mich gibt es hier zwei wahrscheinliche Erklärungen

1. die Behörde hat keine Kenntnis von diesem Angebot oder

2. auch die Behörde irrt hinsichtlich der Rechtslage.

Geschrieben

Könnte es auch sein, dass Luftgewehrlaufrohlinge tatsächlich nicht für scharfe Munition taugen?

- klar, ein Patronenlager kann ich überall reinfräsen. Und es gibt sicherlich genügen "scharfe" Kaliber, die im Laufinnendurchmesser denen von Luftgewehren entsprechen.

Dennoch gibt es einen "kleinen" aber bemerksenwerten Unterschied: Die Geschossgeschwindigkeit.

Luftgewehrkugel fliegen viel langsamer, benötigen also einen sträkeren Drall zur Stabilisierung. - Ohne mir die Tabellen hierfür genau angeshen zu haben, kann ich mir durchaus vorstellen, dass es ein Geschoss mit 330m/s (oder gar 1000m bei den 222/223'ern), durch einen Lauf der für 125/175 m/s "gedrallt" wurde, nach wenigen Metern in der Luft zerreisst.

Nicht berücksichtigt bleibt in meiner Überlegung die Tatsache dass der Drall für Bleigeschosse immer moderater ausfallen muss als für Mantelgeschosse. Ebenso spielt die Geschossform noch eine Rolle. Aber ich habe nunmal keine Tabelle mit den entsprechenden Daten zur Verfügung

Gruß

Tabs

Geschrieben

Sollen wie nun die Verwirrung voll komplett machen?

Wunderbare,gezogene Läufe in (fast) allen Kalibern,lang und kurz, gibt es für über 18 jährige doch frei und ohne Genehmigung oder Registrierung problemlos zu kaufen,amtlich beschossen und geprüft : Siehe Angebot Ersatz-/Bauteile für Vorderladerwaffen.

Aber auch das ändert nichts an der Tatsache,daß jede Verwendung zur Herstellung einer genehmigungspflichtigen Schußwaffe-ohne Genehmigung- völlig zurecht eine Straftat ist.

Aus der Waffenhistorie ist übrigens bekannt,daß die sehr praktisch denkenden Amerikaner nicht mehr gebrauchte Vorderladerläufe zu sehr guten Brechstangen umgearbeitet haben. Wer`s versuchen will : D a s dürfte legal sein chrisgrinst.gif

Gruß Mouche

Geschrieben

@Tabs

Das Waffenrecht unterscheidet zwischen erlaubnispflichtig und erlaubnisfrei. Erlaubnispflichtig ist dabei alles was nicht explizit ausgenommen ist.

Luftgewehre sind erlaubnisfrei, wenn die Geschosse maximal 7,5 Joule haben und das Prüfzeichen F im Fünfeck aufgebracht ist (genaueres siehe WaffV 1 §2 Abs. 4 Nr. 3). Es gibt aber auch genügend erlaubnispflichtige Luftgewehre z.B. sog. Weitschußluftgewehre oder Field-Target-Luftgewehre. Auch diese Luftgewehre haben (manchmal) das Kaliber .177 (4,5 mm) und verschießen Bleikugeln.

Nichts desto trotz, ich werde nochmals nachsuchen ob es irgendwo eine Ausnahmeregelung für Luftgewehrläufe gibt. Ich glaube es aber nicht.

Geschrieben

In Antwort auf:

... oder Field-Target-Luftgewehre. Auch diese Luftgewehre haben (manchmal) das Kaliber .177 ...


Eigentlich "öfter", genauer "überwiegend", eigentlich "fast immer".

Geschrieben

In Antwort auf:

Eigentlich "öfter", genauer "überwiegend", eigentlich "fast immer".


@Astanase

gr1.gif

Geschrieben

Wenn glatte Laufrohlinge ohne Patronenlager ein wesentliches Teil wären, was wäre dann ein Stück Wasserrohr aus Edelstahl, das in seinen Abmessungen einem Flintenlauf entspricht?

Alles klar?

Geschrieben

hi 700NE,

mir ist schon klar was das kleine "f" an der erlaubnispflicht verändert. aber im gesetz heisst es ja auch irgendwo dass alles was mit "allgemein gebräuchlichem werkzeug" zu einem wesentlich waffenteil (für eine ohne "f") umgebaut werden kann, schusswaffen gleichgestellt ist.

und hier liegt ja evtl. der unterschied. evtl. ist es bei einem laufrohling für luftdruckwaffen unter 7.5 joule nicht möglich diese (sinnvoll) umzubauen. auf 10 oder 12 joule bringst du die sicherlich irgendwie (wie bisher z.B. durch den autausch der feder beim lg). aber ein erlaubnisplichtiges luftgewehr hat - bei gleicher munition - ja ein viel höhere geschossgeschwindigkeit (schätze mal sowas um die 300 m/s anstatt 175 m/s). ich kann mir gut vorstellen, dass bei bleigeschossen dann der drall verlängert werden muss.

wie müssen sich die zu hohen rotationskräfte dann erst auf ein geschoss auswirken, dass ich nicht mit 300 m/s sondern mit 450, 600 oder gar 1000 m/s dort hindurchjage...

ein laufrohling für eine "echte" 223'er hat natürlich gleich einen viel progressiveren drall. der ist also durch alleiniges hineinfräsen eines patronenlagers auf über 7.5 joule zu bringen.

evtl. ist es systembedingt gar nicht möglich einen lauf mit luftgewehrdrall sinnvoll "aufzupeppen".

gruß

tabs

Geschrieben

Es geht nicht darum, was technisch sinnvoll ist.

Es geht darum, ob ich den Luftgewehr-Laufrohling zu einer erlaubnispflichtigen Waffe verarbeiten kann bzw. er ein wesentliches Teil einer solchen werden kann.

Diese Frage ist in jedem Fall zu bejahen. Man (ich nicht) kann mit dem Laufrohling ein Luftgewehr bauen, das den Geschossen mehr als 7,5 Joule Energie verleiht - auch 8 Joule ist mehr als 7,5 Joule. Damit ist das Ding eine erlaubnispflichtige Waffe.

Es ist nicht erforderlich damit eine "scharfe" Waffen bauen zu können.

Jetzt alles klar?

Geschrieben

Richtig. Wäre das Gesetz in jeder Hinsicht konsequent, würde also für "F"- Waffen immer alles gelten, was auch ansonsten gilt: Dann hast Du Recht. Aber was machst Du mit:

4mm M20? - frei ab 18, PTB im Rechteck, Pulver in die Hülse: mehr als 7.5 J

jedem "f"- Luftgewehr: Härtere Feder rein: mehr als 7.5 J

Einsteckläufen? Ein 222'er Einstecklauf für ein cal. 12 mag ein Einstecklauf sein, aber ausserhalb des Schrotgewehrs ist es ein Lauf. Der Unterschied zwischen einem Laufrohling und einem Einstecklauf hängt nur von (legalen) Verwendungszweck ab. Der "Findige" weiss aus allem etwas zu machen.

Will sagen: Hin und wieder spiegelt sich sogar in den dämlichsten aller Verwaltungsvorschriften, denen des WaffR, etwas Hirn wieder. Und vielleicht haben wir hier einen Fall für dieses minimum an Gehirn.... (irgendwo muss es ja stecken. Im neuen WaffG jedenfalls nicht)

Geschrieben

Wenn ich mir die Schwarzpulverläufe so ansehe, so fällt mir auf, daß die Dinger meist recht ordentliche Laufwandungen haben. Was würde einen davon abhalten (ausser der reine Überlebenswille und die Achtung des Gesetzes), in so einen Lauf eine passendes Patronenlager zu fräsen und das ganze für Nitropulver zu verwenden?

Sind die Stahlsorten so unterschiedlich, dass es ein SP-Lauf mit passender Nitro-Ladung immer zerreist?

Achtung: Liebe Schützen, das ist eine theoretische Frage, tut nie Nitro in Eure SP-Waffe !! chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

Die nicht nur theoretische sondern ganz praktische Antwort darauf,lieber Georg , findest Du in jedem Buch über die Geschichte der Schußwaffen: Sie heißt schlicht Umbau der VL Waffen auf Hinterlader - mit Schwarzpulverpatronen! Denn die Geschichte der Patrone(nwaffen) begann mit Schwarzpulver und der Druck auf den Lauf ändert sich nicht(wesentlich) ob das Zeug nun in der Pulverkanmmer liegt oder in der Hülse steckt!

Aber nochmal:Bitte keine ungesetzlichen Basteleien - hervorragende Beispiele dieser Waffen gibt es als Replikas oder als (bezahlbare!) Originale - und selbstverständlich auch keine Experimente mit Nitro im VL : Das ist ungesetzlich und lebensgefährlich !!!!!!!!

Gruß Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Denn die Geschichte der Patrone(nwaffen) begann mit Schwarzpulver und der Druck auf den Lauf ändert sich nicht(wesentlich) ob das Zeug nun in der Pulverkanmmer liegt oder in der Hülse steckt!


Das war mir schon klar, aber wie sieht es mit Nitro aus?

Geschrieben

Georg: Laß das! icon13.gif

I c h probiers nicht aus! Ein Fachmann könnts leicht ausrechnen - wenn er die Qualität des verwendeten Stahls kennt.Man muß einfach auch mal was glauben chrisgrinst.gif

Gruß Mouche

Geschrieben

der thread artet jetzt zwar aus, aber egal.

wie wärs, wenn man im 1. sechstel 50%nc-pulver reinmischt,

und in den letzten 2 secsteln auch. da könnte man doch

einen konstanteren Gasdruck erreichen, ohne den

maximaldruck zu erhöhen. icon14.gificon14.gificon14.gif

Geschrieben

@ forsaken:

???????????????????????????????????????????????? hä????? confused.gif

Geschrieben

lustige Diskussion hier.

@ forsaken:

würd' mich auch interessieren, was Du eigentlich meinst? mad.gif

Grundsätzlich kriegste alles innen Lauf rein, die Frage ist - wie sieht dieser hinerher aus chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Das was Du da vorschlägst, erinnert eher an ne Rohrbombe grin.gif und das is nu ja wirklich ungesetzlich wink.gif

Geschrieben

nun, dann will ich mal licht ins dunkle bringen...

ich meine die Reihenfolge, in der man die gemische in den orderlader stopft. wie ihr ja wisst sieht der Graph der

Funktion des Gasdrucks in Abhängigkeit von der Kugelposition im Lauf aus wie ein Maus, die zum Zündhütchen

schaut aus. Da der Gasdruck mit NC-Pulver höher sein kann, könnte man so am Anfang und v.a. am Ende eine stärkere

Ladung laden. Hoffe, das war jetzt durchsichtiger rolleyes.gif

edit: die Maus schaut von innen aus dem Lauf hinaus!

(hab vergessen, wie eine Maus aussieht chrisgrinst.gif)

Geschrieben

Von welchen Kalibern redet ihr denn? Mäuse passen doch eigentlich erst ab Kanone rein, oder tongue.gif

Und warum keine Bleigeschosse, haben Mäuse innenballistische Vorteile oder Was ist das für ein Experiment?

Archiviert

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