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IGNORED

Noch nicht erhaltenes Gewehr "weiterverkaufen"? (Bestellung weitergeben)


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Geschrieben

Ist es möglich oder üblich das man eine getätigte Bestellung für ein Gewehr weiterveräußert auch wenn das Gewehr (weil es rar ist) noch nicht geliefert wurde? 

Ich habe das Interesse daran verloren. Jedoch wäre ich einer der nächsten in der Reihe der es bei Auslieferung bekommen könnte. 

Interessenten gibt es dafür bestimmt.

 

VG

 

Geschrieben

Ich vermute, dass deine Frage vor allem waffenrechtlich gemeint ist, und sehe hier keine Hindernisse.

 

Vertragsrechtlich stellt sich das anders dar: Du kannst den Verkäufer beispielsweise nicht zwingen, einen von dir vorgeschlagenen Käufer zu akzeptieren, wenn er andere Personen für dieses seltene Exemplar auf seiner Liste hat.  

Ehrlich gesagt halte ich deinen Händler für den passenden Ansprechpartner. Ihr kennt die Details und könnt gemeinsam entscheiden, wie ihr vorgehen wollt.

Geschrieben

Einer Warteliste ohne Anzahlung ist normalerweise nicht verbindlich. Dann wärst Du einfach der nächste der ein Angebot bekommen. Da kannst Du einfach sagen dass Du nicht mehr willst und fertig. 

 

Wenn es bereits einen Vertrag und/oder Anzahlung gab, musst Du das mit dem Verkäufer besprechen. Es ist reines Vertragsrecht. Das Waffenrecht ist zu dem Zeitpunkt noch nicht involviert.

Geschrieben

Mein Gefühl sagt mir, dass es um die Marlin Dark geht ?!? 🤣

Wo ein Händler vor‘m Monat noch schrieb, dass die Waffen konkret nun endlich im November kommen sollen, man dann nach Erhalt der Seriennummer innerhalb einer Woche die Restzahlung zu leisten hat.

Die durch die lange Zeit ( ich hatte vor 1 1/2 Jahren bestellt und angezahlt ) um 100,00 Euro höher ist, wofür ich absolut Verständnis hatte.

Und gestern die Freude bei Sichtung der Mail von dem Händler in der Übersicht die Freude noch groß war - aber nur bis zum Inhalt.

Dass es auch jetzt wieder nichts wird und ein neuer Zeitpunkt April2027 angepeilt wird.

 

Ich habe nun das damit einhergehende Stornoangebot angenommen und erhalte die Anzahlung zurück.

Nach den anderen Problemen mit diesem Hersteller können die sich ihre Plemmen dahin schieben, wo die Sonne selten hinscheint.

Und ausdrücklich ganz sicher kein Vorwurf an den Händler, sowas muss für die auch extrem nervig sein !

 

Bischen ab vom Thema, fiel mir aber direkt dazu ein…

Geschrieben

Naja es ging mir eher darum das ich einem anderen die Chance geben wollte sich an den relativen Anfang der Schlange zu stellen anstatt neu zu bestellen. Es ging hier weniger um Profit für die Übernahme einer Bestellung. Ja ok dann kläre ich das mit dem Händler ob das prinzipiell ginge. 

Danke

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb MB69:

Mein Gefühl sagt mir, dass es um die Marlin Dark geht ?!? 🤣

Wo ein Händler vor‘m Monat noch schrieb, dass die Waffen konkret nun endlich im November kommen sollen, man dann nach Erhalt der Seriennummer innerhalb einer Woche die Restzahlung zu leisten hat.

Die durch die lange Zeit ( ich hatte vor 1 1/2 Jahren bestellt und angezahlt ) um 100,00 Euro höher ist, wofür ich absolut Verständnis hatte.

Und gestern die Freude bei Sichtung der Mail von dem Händler in der Übersicht die Freude noch groß war - aber nur bis zum Inhalt.

Dass es auch jetzt wieder nichts wird und ein neuer Zeitpunkt April2027 angepeilt wird.

 

Ich habe nun das damit einhergehende Stornoangebot angenommen und erhalte die Anzahlung zurück.

Nach den anderen Problemen mit diesem Hersteller können die sich ihre Plemmen dahin schieben, wo die Sonne selten hinscheint.

Und ausdrücklich ganz sicher kein Vorwurf an den Händler, sowas muss für die auch extrem nervig sein !

 

Bischen ab vom Thema, fiel mir aber direkt dazu ein…

Wieso kommen die eigentlich nicht bei? Wo klemmt die Säge?

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb CZM52:

 

 

In der Produktion

 

ist aber schon länger bekannt....aber klar, mit ner fetten Anzahlung vom Kunden kann man gut arbeiten..................:lol:

Das mein Händler hier mit ˋner Anzahlung arbeitet kann ich gut nachvollziehen, dem mache ich Null Vorwürfe.

Und von einer fetten Anzahlung kann man da kaum reden.

 

Wie Marlin insgesamt agiert kotzt mich eher an.

Geschrieben

Moin!

Grundsätzlich:

Es wird ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen.

Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag, kann der Käufer in der Regel problemlos vom Vertrag zurücktreten. Eine Anzahlung muss erstattet werden.

 

Eine Vertragsübernahme durch einen Dritten bedarf nach BGB in der Regel einer dreiseitigen Einigung.
https://rep.jurahilfe.de/wissen/vertragsuebernahme-zivilrecht--hG

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