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IGNORED

Noch nicht erhaltenes Gewehr "weiterverkaufen"? (Bestellung weitergeben)


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Geschrieben

Ist es möglich oder üblich das man eine getätigte Bestellung für ein Gewehr weiterveräußert auch wenn das Gewehr (weil es rar ist) noch nicht geliefert wurde? 

Ich habe das Interesse daran verloren. Jedoch wäre ich einer der nächsten in der Reihe der es bei Auslieferung bekommen könnte. 

Interessenten gibt es dafür bestimmt.

 

VG

 

Geschrieben

Ich vermute, dass deine Frage vor allem waffenrechtlich gemeint ist, und sehe hier keine Hindernisse.

 

Vertragsrechtlich stellt sich das anders dar: Du kannst den Verkäufer beispielsweise nicht zwingen, einen von dir vorgeschlagenen Käufer zu akzeptieren, wenn er andere Personen für dieses seltene Exemplar auf seiner Liste hat.  

Ehrlich gesagt halte ich deinen Händler für den passenden Ansprechpartner. Ihr kennt die Details und könnt gemeinsam entscheiden, wie ihr vorgehen wollt.

Geschrieben

Einer Warteliste ohne Anzahlung ist normalerweise nicht verbindlich. Dann wärst Du einfach der nächste der ein Angebot bekommen. Da kannst Du einfach sagen dass Du nicht mehr willst und fertig. 

 

Wenn es bereits einen Vertrag und/oder Anzahlung gab, musst Du das mit dem Verkäufer besprechen. Es ist reines Vertragsrecht. Das Waffenrecht ist zu dem Zeitpunkt noch nicht involviert.

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