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Großkaliber Genehmigung bei Kleinkaliber Trainingseinheiten?


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Geschrieben
Am 25.8.2026 um 20:30 schrieb Kugelfang78:

Zumindest bei uns muss der Verein gegenüber dem Verband auf dem Formular für das Bedürfnis auch bestätigen,  dass er die nötigen Anlagen zum Schießen selbst hat oder anderweitige Nutzungsmöglichkeiten bereitstellen kann. 

Da der TO mittlerweile auch geschrieben hat, in welchem Verband er ist (WSB → DSB), kann man sich ja auch die dort geltenden Regularien anschauen bzw. die Formblätter durchlesen, die ausgefüllt werden müssen.

https://www.wsb1861.de/images/2025 News/waffr-14_3_neu_2025.pdf
 

Und auch hier findet sich der von @Kugelfang78 genannte Passus, dass der Verein ausdrücklich bestätigen muss, dass eine geregelte Nutzungsmöglichkeit für eine Schießstätte besteht, auf der die beantragte Waffe für die dem Antrag zugrunde liegende Disziplin genutzt werden kann. Diese Nutzungsmöglichkeit kann eine vereinseigene Schießstätte sein, die Schießstätte eines anderen Vereins, mit dem eine Nutzungsvereinbarung besteht, oder aber ein Mietvertrag für Trainings- und Turnierzeiten auf einer kommerziellen Anlage.
 

Zitat

Des Weiteren wird bestätigt, dass der Verein über eine Schießstätte bzw. eine geregelte Nutzungsmöglichkeit einer Schießstätte verfügt, auf der die vom Schützen beantragte Waffe in der beschriebenen Disziplin (siehe Blatt 1) geschossen werden kann!


Ob das jetzt schon aus dem WaffG so hergeleitet werden kann oder der Verband das strenger sieht als nötig, darüber kann man sicher streiten. In der WaffVwV steht dazu allerdings, dass der Antragsteller über die Möglichkeit zur Nutzung verfügen muss.

Daher könnte man die Verbandsregelung als „strenger als notwendig“ ansehen. Fakt ist aber, dass der Verein die vorhandene Nutzungsmöglichkeit für den Verein bestätigen muss und die Verantwortlichen sich hüten werden, dort etwas Falsches anzugeben. Für die Frage des TO ist das jedoch nicht von Belang, da die Anlage, die sein Verein nutzt, ja scheinbar für GK-Waffen freigegeben ist.


Was allerdings zu beachten ist:

In dem Formular soll nicht nur die Zahl der Trainingseinheiten bestätigt werden, sondern auch, dass das Training mit der beantragten „Waffenart“ absolviert wurde.

Mit „Waffenart“ ist dabei zwar IMHO die Unterscheidung zwischen Kurz- und Langwaffe gemeint, aber wenn die Termine jetzt nur halb/halb aufgeteilt sind und das tatsächlich streng ausgelegt wird, könnten noch ein paar Termine nötig sein.

Diese Einschränkung ist aber definitiv mehr, als das Gesetz fordert. Vom Gesetz her sind lediglich „12/18“ Trainingseinheiten mit irgendeiner sportlich zugelassenen erlaubnispflichtigen Waffe gefordert.


Wenn der Verband jedoch diese Regel hat, dann gilt die Regel des Verbandes – unabhängig davon, ob das Gesetz weniger fordert.

Das kann man gut finden oder nicht. Man kann durchaus versuchen, auf lange Sicht eine Mehrheit für eine Änderung der Vorgaben zusammenzubekommen oder den Verband zu wechseln. All das wird aber erheblich länger dauern, als jetzt dafür zu sorgen, dass man die Bedingung erfüllt.

 

@Martinii

Das Antragsformular für den WSB habe ich ja oben verlinkt.
Wie dort zu sehen ist, muss es so oder so über den Vereinsvorstand laufen. Dieser wäre daher sinnvollerweise dein nächster Ansprechpartner.


Rein rechtlich spielt, wie von anderen schon geschrieben, die Frage GK oder KK keine Rolle.
Vom Verband her scheint es für die grüne WBK (mehrschüssige Kurzwaffe und halbautomatische Langwaffe) allerdings wohl darauf anzukommen, ob Lang- oder Kurzwaffe geschossen wurde.


Für die gelbe WBK, also Einzellader/Repetierer etc., findet sich der Antrag ebenfalls auf den WSB-Seiten. Für diese ist tatsächlich nur die absolute Trainingsanzahl mit erlaubnispflichtigen Waffen wichtig.

Für die gelbe WBK muss auch keine Disziplinnummer oder ein Waffentyp (wie „Pistole 9 × 19 mm, mehrschüssig“) genannt werden. Da lässt man sich lediglich bestätigen, dass man die Voraussetzungen erfüllt (12 Monate Sportschütze und beim WSB laut Dokument mindestens 18 Trainingstermine in dieser Zeit), und kann damit dann die gelbe WBK beantragen.

Mit dieser kann man dann frei nach Laune Dinge wie beispielsweise KK-Repetierbüchsen, GK-Repetierbüchsen oder Doppelflinten erwerben. Vorraussetzung ist nur das die Waffe für IRGENDEINE sportliche Diziplin (genehmigte Sportordnung), auch eines anderen Verbandes, zugelassen ist und man (persönlich) eine Möglichkeit zur Nutzung hat. Das kann auch ein kommerzieller Stand sein wo man Stundenweise eine Bahn buchen kann. In dem Fall (Damit der Kauf auf Gelb zulässig ist) reicht das. 

 

Geschrieben

Vielen Dank an alle und vor allem an @JFry für eure ausführlichen Antworten! Da freue ich mich jetzt natürlich Mega, dass für mich auch GK eine Option sein wird, es wird aber ohnehin noch etwas dauern, im April wird das Jahr erst um sein und im November kommt erst mal die Sachkunde.

Ich werde zur Sicherheit das Thema noch mal direkt im Verein ansprechen am Sonntag, Trainings werde ich bis zum April ohnehin jeweils 18 mit lang und kurz haben, da ich sowieso dachte dass beide benötigt werden 

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