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IGNORED

BKA-Raute, reicht das zum Veräußern?


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Geschrieben

Ich frage für einen Bekannten, der selbst kein Internet hat.

Es geht um einen Schwedenmauser, der aus meiner Sicht eine Altdeko-Waffe sein müsste. Auf der Waffe befindet sich eine BKA-Raute. Der Verschluss ist abgeschliffen und das Patronenlager ist verschweißt. Ob Bohrungen im Lauf sind konnte ich nicht erkennen.

Die Frage ist nun: Darf so eine Waffe heute noch privat veräußert werden?

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Geschrieben

Einen kurzen Über Gibt es hier:

 

https://www.vdb-waffen.de/d/v9t2wss8.pdf

 

Auszug:

 

Ich besitze eine Alt-Dekowaffe. Muss ich diese bei der Behörde anzeigen?

Nein, für Alt-Dekowaffen gilt ein Bestandsschutz gem. § 25c AWaffV. Es ist also keine Anzeige bei der

Waffenbehörde nötig. Die Alt-Dekowaffe muss weder in die WBK eingetragen werden, noch ist eine

besondere Aufbewahrung nötig. Die Devise lautet hier: Nur nicht bewegen! Denn sobald eine Alt-

Dekowaffe überlassen wird, ist entweder ein Umbau in eine Neu-Dekowaffe nötig oder diese wird

wie eine scharfe Schusswaffe behandelt und ist damit WBK-pflichtig

 

 

somit ist ein veräußern möglich, der Käufer muss aber eine (entsprechende) WBK besitzen.

 

wie das praktisch geht, dazu habe ich keine Erfahrungen.

 

Grüße 

 

peter

Geschrieben

Der VDB schreibt Lötzinn.

Erstens muss Altdeko wie Salut aufbewahrt werden. Salut wie von der erlaubnispflicht freigestellte Waffen. Ergo: verschlossenes Behältnis.

 

Zum Überlassen und Erwerb von Altdeko.

Überlassen ist erlaubnisfrei (Anzeigefrist beachten).

Für den Erwerb benötigt man einen Voreintrag.

Sachkunde und Bedürfnis müssen nicht nachgewiesen werden.

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