Zum Inhalt springen
IGNORED

Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb tuersteher:

 

 So etwas passiert, weil es leichter ist eine ÜK Waffe zu erwerben, als diese zu behalten. Denn zum erwerben muss man nicht mit der zu erwerbenden Waffe jedes Jahr einen Wettkampf geschossen haben.

 

Ist das gesetzlich eigentlich festgeschrieben? Jedes Jahr einen Wettkampf mit jeder ÜK Waffe nachweisen bis zum Tod?

Geschrieben
12 minutes ago, ASE said:

Du vermischst hier Schießnachweise und Wettkampfnachweise.

 

Schießnachweise im Grundkontingent gibt es nicht nach 10Jahren, Mitgliedsbescheinigung (Formular vom Verband nehmen) genügt

Präzisierung:

 

- In Bayern sähe man 2+2 KW bei 2 Bedürfnissen wohl als 2 Grundkontingente an. Nach 10 Jahren WBK-Besitz reicht dann gelöster Jagdschein und Vereinsmitgliedsschaft.

 

- Ich frage mich, ob die Baden-Württemberger die insgesamt 4 KWs dann zwangsläufig als Überkontingent ansehen könnten, wenn sie meinten, dass die ersten 2 KW ja sowohl jagdlich als auch sportlich nutzbar seien und dann Wettkampfnachweise oder Schießnachweise fordern könnten?

 

Das beträfe dann bspw. Zugezogene oder schon länger in BW Wohnende, die früher mal jagdliche und sportliche KWs erhielten (gibt es in BW überhaupt noch Behörden, die jagdliche und sportliche (Kurz-)Waffen getrennt betrachten?)

Geschrieben (bearbeitet)
12 minutes ago, JStuard said:

Ist das gesetzlich eigentlich festgeschrieben? Jedes Jahr einen Wettkampf mit jeder ÜK Waffe nachweisen bis zum Tod?

 

Nein, im Gesetz steht etwas ganz anderes (§ 14 Abs 5):

Quote

Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
1.    von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2.    zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist
und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

 

Da steht nichts von "mit jeder einzelnen Waffe". Da das Waffengesetz die Behörden und Gerichte aber nicht die Bohne interessiert, haben sie daraus jedes Jahr mit jeder einzelnen ÜK Waffe bis zum Tod gemacht.

 

Praktisch kannst Du die Waffe aber (z.B. an einen Büchsenmacher/Händler) abgeben und danach mittels Verbandsbescheinigung, Wettkampfnachweisen mit irgendeiner anderen Waffe und Voreintrag direkt wieder erwerben. Das ist völlig Krank!

 

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.“

 

teilgenommen hat. Also Vergangenheit. Zum Erwerb der ÜK Waffe. Zum „Fortbestand des „ÜK-Bedürfnisses“ lese ich im Gesetz nichts 

Geschrieben (bearbeitet)

Doch, das ist der von mir markierte Bereich: Da steht das Bedürfnis "für den Erwerb und Besitz", wenn "der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat".

 

Also aktueller Besitz (Gegenwwart) von ÜK nur, wenn der Antragsteller regelmässig an Wettkämpfen teilgenommen hat (Vergangenheit bezogen auf den gegenwärtigen Besitz).

 

Aber:

  • Da steht nichts von "mit jeder einzelnen Waffe"!
  • Da steht nichts von Wettkämpfen über der Vereinsebene!
  • Da steht nichts von mehreren Wettkämpfen pro Waffe!
  • Da steht nichts von mindestens einmal pro Jahr!

 

Klar ist regelmässig interpretationsfähig (alle anderen Bereich jedoch nicht!). Allerdings kann man es problemlos als regelmässig ansehen, wenn der Antragsteller in den letzten 5-10 Jahren immer wieder an Wettkämpfen teilgenommen hat. Ist ja bei den meisten immer noch Breitensport und nicht Profisport.

 

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb tuersteher:

Soll man deshalb die ÜK Waffen abgeben - und dann sofort wieder beantragen und erwerben weil man ja die 12/18  und Wettkämpfe trotzdem erfüllt hat?! Das ist lächerlich! So etwas passiert, weil es leichter ist eine ÜK Waffe zu erwerben, als diese zu behalten. Denn zum erwerben muss man nicht mit der zu erwerbenden Waffe jedes Jahr einen Wettkampf geschossen haben.

 

Den Wettkampf kann ich sogar nachvollziehen. Wir haben nunmal das Bedürfnisprinzip, und das geht auch nicht wieder weg. Das Bedürfnis ist Schießsport, also soll man die Waffen auch nutzen. Obwohl natürlich immer was dazwischen kommen kann, wie schon geschrieben. Ich habe z.B. eine Waffe an der seit Jahren gedoktert wird, beim Büchsenmacher läuft sie, auf dem Wettkampf nicht. Absolut keine Ahnung warum.

 

Aber was jeglichen Maßstab vermissen lässt sind 12 Termine pro Waffe. Zum Erwerb muss man zwar auch so viele nachweisen, aber erstens mit irgendwelchen Waffen, nicht der neuen, und 18 Termine in 18 Monaten reichen beim Erwerb für vier Waffen. Zum behalten dieser vier Waffen müssen es dann im gleichen Zeitraum fast 50 Termine sein. Keinerlei Maßstab mehr. Es gibt auch reine Wettkampfwaffen, die gar nicht zum Training kommen, weil das viel zu teuer wäre.

 

Ich bringe in den letzten Jahren jeweils 50-80 Wettkampfurkunden heim. Davon viele Treppchenplätze. Erst vor ein paar Tagen kam die Post mit meinen Ergebnissen der DM Perkussion: 11 Starts, 6 Siege, nur zwei nicht auf den Treppchen. Und das soll in fünf Jahre alles nicht mehr reichen. Bei mir im Landkreis, in der Nachbarstadt wäre das mehr als genug.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb tuersteher:
  • Da steht nichts von "mit jeder einzelnen Waffe"!

 

Zitat

Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

  1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
  2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

 

Die Rechtsprechung hierzu ist: 

 

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2021 - 6 S 1481/18 https://openjur.de/u/2347384-quoted.html

VG Karlsruhe, 11.12.2024 - 2 K 2544/24   https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001598612

 

Der gesetzgeberische Wille (BT.-Drs. 16/13423, Seite 70): https://dserver.bundestag.de/btd/16/134/1613423.pdf

Zitat

"Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen stärker vom  Bedürfnis abhängig zu machen, werden die Anforderungen  für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses  erweitert. So wird § 14 Absatz 3 um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des Grundkontingents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich  mit anderen zu messen) nachweist"   (Anmerkung: im Zuge des 3. WaffRÄndG wurde Absatz 3 in Absatz 5 verschoben, ohne jede inhaltliche Änderung) 

 

Die Sache mit dem Nachweis nach Kategorien war schon immer ein Cope.

 

vor 2 Stunden schrieb tuersteher:
  • Da steht nichts von Wettkämpfen über der Vereinsebene!

 

Zitat

wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich  mit anderen zu messen) nachweist"

 

Maßgeblich ist hier, welcher Wettkampf für jeden Schützen zugänglich ist. Beim DSB/WSV ist das die VM, denn ohne VM kein Start auf der KM.

 

vor 2 Stunden schrieb tuersteher:
  • Da steht nichts von mehreren Wettkämpfen pro Waffe!
  • Da steht nichts von mindestens einmal pro Jahr!

 

Zitat

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

 

Das ist übrigens Plural und man kann froh sein, das hier 1x im Jahr VM akzeptiert wird. Und wer das nicht hinbekommt, der hat halt mal wieder nicht verstanden, das die nach §15 WaffG anerkannten Verbände Schießsportverbände und keine Waffenbeschaffungsverbände sind.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ASE:

Das ist übrigens Plural und man kann froh sein, das hier 1x im Jahr VM akzeptiert wird.

Nein, das geht gar nicht anders. In den Standarddisziplinen muss man sich qualifizieren für höhere Wettkampfebenen. Es ist unmöglich dass sich alle Teilnehmer der BM auf die LM qualifizieren. Dieses Stufensystem ist ein Aussieben, es müssen zwangsläufig auf jeder Ebene weniger Teilnehmer werden. Für die Hälfte oder mehr ist auf der ersten Ebene schon Schluss. Selbst wenn die wollten, es werden für sie keine weiteren Wettkämpfe angeboten. Wobei... Gerade hier in meinem Kreis könnte das der Behörde völlig egal sein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Fyodor:

Nein, das geht gar nicht anders. In den Standarddisziplinen muss man sich qualifizieren für höhere Wettkampfebenen.

 

Beim WSV ja, da ist Vereinsmeisterschaft vorgeschrieben, beim BDS LV7 nicht. Aber nach Umstellung der Meldeformalitäten ist es in der Tat so, das manche leer, d.h. ohne Startplatz ausgehen. 

 

Finde es halt schlicht affig: Wo liegt das Problem, einfach VM zu schiessen oder am Ende noch offene Wettkämpfe anzubieten?

Geht natürlich nicht  mit Leuten, die Leseschwäche (oder Verständnischwäche) haben und das Wort "Schießsport" immer als "Waffenbeschaffung" lesen.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb ASE:

Finde es halt schlicht affig: Wo liegt das Problem, einfach VM zu schiessen oder am Ende noch offene Wettkämpfe anzubieten?

Ich schieße nur im BDS LV7, daher kenne ich es nicht wie es in anderen Verbänden läuft. 

 

VM für alle Disziplinen ist schlicht gar nicht möglich. Und auch offene Wettkämpfe decken meistens nur einige KW-Disziplinen und LW-Präzision auf 50m ab. Rein logistisch haben die meisten Vereine mit den anderen Disziplinen Probleme. Die BM steht zwar grundsätzlich jedem offen, aber auch hier sind die Startplätze begrenzt. Ich habe dieses Jahr neun (9) Starts gebucht und bezahlt, für die ich dann aber keinen Startplatz mehr bekommen habe. Was soll ich denn da noch tun? Ich habe mich angemeldet und bezahlt, aber der Andrang war halt riesig. Der Wille ist da, aber die Gelegenheit nicht. Die Startzeitbuchung findet unter der Woche vormittags statt, so dass die arbeitende Bevölkerung abends nur noch die Restplätze bekommt, oder eben gar keinen mehr.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Ich schieße nur im BDS LV7, daher kenne ich es nicht wie es in anderen Verbänden läuft. 

 

VM für alle Disziplinen ist schlicht gar nicht möglich.

 

Warum?

 

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.