Zum Inhalt springen
IGNORED

Verlängerung Jagdschein, Wohnsitz im Ausland


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus zusammen, meine Frage passt nicht ganz ins Waffenrecht, eher Jagdrecht, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.

 

Ich habe folgendes Problem: vor einigen Jahren habe ich - damals noch in Deutschland wohnhaft - die Jägerprüfung abgelegt und den Jagdschein gelöst. Später bin ich dann ins europäische Ausland umgezogen. Zu dem Zeitpunkt war der Schein auch noch gültig. Da ich aber in Deutschland nicht mehr jagen ging und im Ausland vorerst keine Möglichkeit/Zeit dazu hatte, habe ich mich nicht um die Verlängerung gekümmert, wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da ich ja keinen Wohnsitz mehr in DE hatte.

 

So - nun möchte ich aber wieder jagen gehen. Ich dachte, die Vorlage des Jagdprüfungszeugnisses würde ausreichen um hier (Österreich) die Jagdkarte zu bekommen. Aber nix da - die wollen einen gültigen deutschen Jagdschein sehen. An den komm ich aber mangels Wohnsitz eben nicht dran, so zumindest die Aussage der UJB die zuletzt für mich zuständig war.

 

Um das Dilemma aufzulösen habe ich bereits folgende Optionen abgeklopft:
- Ausländerjagdschein: bekomm ich nicht, da kein Ausländer. Außerdem hat man in Ö noch nie davon gehört, würde denen wohl nicht reichen.
- Verlängerung über das Bundesverwaltungsamt: das ist (soweit ich das in Erfahrung bringen konnte) nur für die WBK, nicht aber für den Jagdschein zuständig.
- Wohnsitz in DE anmelden, Schein verlängern, abmelden. Eher nicht möglich, da ein Scheinwohnsitz happig bestraft werden könnte. Selbst wenn, könnte der Schein nach BJagdG §17 (2) 3 versagt werden.
- In Ö nochmal die Prüfung ablegen. Darauf bin ich natürlich auch nicht sonderlich erpicht, würde mir Zeit und Geld (und Nerven) gerne sparen. Scheint mir im Moment aber fast der einzige Weg...

 

Nun hoffe ich, dass es doch einen einfacheren Weg gibt! Wäre um jeden Tipp dankbar!

Geschrieben

Als Jäger keine Schusswaffen (der Kategorie B) zu besitzen empfinde ich als so unkollegial den anderen Jägern und Waffenbesitzern in Österreich gegenüber, da bin ich leider raus. 

Geschrieben (bearbeitet)

Um in Ö eine Waffe der Kategorie C zu erwerben, bedarf es ab 2026 einer WBK (mit allem vorgeschriebenem Brimbaborium wie Psychotest) oder eines Jagdscheines. Bitte erkundige dich, ob es mit einem Jagdschein nach deutschem Recht zulässig ist, in Ö eine Waffe Kategorie C zu erwerben. Deutsche Jäger dürfen selbstverständlich in Ö mit ihren eigenen Waffen jagen. Wie und ob sie auch welche erwerben dürfen, außer zum Export, wäre zu hinterfragen.

Bearbeitet von Sonntag
Geschrieben

Bitte hängt euch jetzt nicht an dem Waffenthema auf - es gibt noch andere Möglichkeiten auf die Jagd zu gehen: ich bin Falkner. Es geht mir hier also wirklich vorrangig um die Verlängerung des Jagdscheins. WBK brauche ich daher nicht. Aber um weiteren Missverständnissen gleich vorzubeugen, ich habe mit Waffen keine Probleme und schließe auch nicht aus, in Zukunft so auf die Jagd zu gehen.

Gut, ihr fragt euch vielleicht warum ich dann ausgerechnet in einem Waffenforum frage. Ich bin beim googlen zufällig hier gelandet und hatte das Gefühl, dass es einige Leute gibt die sich gut auskennen.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Perdix:

Ich habe folgendes Problem: vor einigen Jahren habe ich - damals noch in Deutschland wohnhaft - die Jägerprüfung abgelegt und den Jagdschein gelöst. Später bin ich dann ins europäische Ausland umgezogen. Zu dem Zeitpunkt war der Schein auch noch gültig. Da ich aber in Deutschland nicht mehr jagen ging und im Ausland vorerst keine Möglichkeit/Zeit dazu hatte, habe ich mich nicht um die Verlängerung gekümmert, wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da ich ja keinen Wohnsitz mehr in DE hatte.

Hast du denn schon persönlich mit dem BVA und/oder der ehemals für dich zuständigen UJB gesprochen?

Klar gibt es von Behörde zu Behörde Unterschiede, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass in den meisten Fällen doch gerne weitergeholfen wird, wenn man in vernünftigem Ton fragt.
In meinem Fall übrigens meistens, wenn man vorher zumindest einmal telefoniert hat.


Ein Bekannter von mir hatte ein ähnliches Problem (es ging um die erste reguläre Verlängerung nach Umzug ins Nachbarland).

Er hatte es dadurch gelöst bekommen, dass er – nach entsprechendem Hinweis durch die ehemals für ihn zuständige UJB (nicht meine) – sich eine aktuelle Version seines BGS hat ausstellen lassen und mit diesem sowie einer Bescheinigung des Wohnsitzlandes, dass dort nichts gegen ihn vorliegt (also unser Führungszeugnis), die Verlängerung beantragt hat.
In dem Fall hatte er ja einen BGS für ein Revier, der Umzug war ja nur 20 km, aber es wäre jedes andere Revier im Bereich dieser UJB gegangen sowie eine einfach Jagdeinladung.
 

Inwieweit das aber der grundsätzlich vorgesehene Ablauf ist und ob es da – selbst wenn es so vorgesehen war – durch Landesrecht Unterschiede gibt: keine Ahnung.
Ist zudem schon einiges über zehn Jahre her und fast so lange ist der Kontakt eingeschlafen.


Aber es gibt ja so einige Deutsche mit Wohnsitz im (nahen) EU-Ausland, die diesseits der Grenze legal jagen.
Falls die ehemals eigene UJB da nicht will oder mangels Wissen nicht weiterhelfen kann, vielleicht einfach mal bei einer „grenznahen“ UJB in einem Bereich, wo naturgemäß mit vielen Pendlern und Umzüge über die Grenzlinie gerechnet werden kann, anfragen – idealerweise natürlich bei einer, wo man dann auch eine schriftliche Jagdeinladung in deren Zuständigkeitsgebiet irgendwie bekommen könnte.


 

Am 14.11.2025 um 18:51 schrieb Perdix:

So - nun möchte ich aber wieder jagen gehen. Ich dachte, die Vorlage des Jagdprüfungszeugnisses würde ausreichen um hier (Österreich) die Jagdkarte zu bekommen. Aber nix da - die wollen einen gültigen deutschen Jagdschein sehen. An den komm ich aber mangels Wohnsitz eben nicht dran, so zumindest die Aussage der UJB die zuletzt für mich zuständig war.

 

Die Ausstellung und die Bedingungen sind in Österreich sehr viel mehr Ländersache als hier.
Daher wäre die Angabe des Bundeslandes hilfreich.

Vielleicht gibt es aber auch ein Bundesland in AT, das nicht den Jagdschein, sondern schon die vorhandene Prüfung als Grundlage akzeptiert und keinen Wohnsitz im Bundesland fordert.


Ein schneller beispielhafter Blick ins Tiroler Jagdgesetz zeigt, dass die für die Zuständigkeit entweder den Wohnsitz oder die Jagdgelegenheit fordern.

Allerdings erkennen die reine Prüfungszeugnisse außerhalb Tirols nur an, wenn diese aus einem anderen AT-Bundesland sind. (§28 Abs. 2c)
Ansonsten wird für die Anerkennung von Erlaubnissen anderer Staaten als Grundlage zur Ausstellung der Tiroler Jagdkarte der (aktuelle) Besitz vorausgesetzt, (§28 Abs. 2f)
Wobei zusätzlich noch diese Erlaubnis durch Verordnung anch Abs.3 anerkannt sein muss.
Also genau dein Problem. Aber vielleicht gibt es ja ein anderes Bundesland, das auch deutsche Zeugnisse anerkennt und zuständig sein kann, wenn du dir da eine Jagdeinladung oder einen BGS besorgst.


 

Geschrieben
Am 15.11.2025 um 19:41 schrieb JFry:

Hast du denn schon persönlich mit dem BVA und/oder der ehemals für dich zuständigen UJB gesprochen?

Klar gibt es von Behörde zu Behörde Unterschiede, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass in den meisten Fällen doch gerne weitergeholfen wird, wenn man in vernünftigem Ton fragt.
In meinem Fall übrigens meistens, wenn man vorher zumindest einmal telefoniert hat.


Ein Bekannter von mir hatte ein ähnliches Problem (es ging um die erste reguläre Verlängerung nach Umzug ins Nachbarland).

Er hatte es dadurch gelöst bekommen, dass er – nach entsprechendem Hinweis durch die ehemals für ihn zuständige UJB (nicht meine) – sich eine aktuelle Version seines BGS hat ausstellen lassen und mit diesem sowie einer Bescheinigung des Wohnsitzlandes, dass dort nichts gegen ihn vorliegt (also unser Führungszeugnis), die Verlängerung beantragt hat.
In dem Fall hatte er ja einen BGS für ein Revier, der Umzug war ja nur 20 km, aber es wäre jedes andere Revier im Bereich dieser UJB gegangen sowie eine einfach Jagdeinladung.
 

Inwieweit das aber der grundsätzlich vorgesehene Ablauf ist und ob es da – selbst wenn es so vorgesehen war – durch Landesrecht Unterschiede gibt: keine Ahnung.
Ist zudem schon einiges über zehn Jahre her und fast so lange ist der Kontakt eingeschlafen.


Aber es gibt ja so einige Deutsche mit Wohnsitz im (nahen) EU-Ausland, die diesseits der Grenze legal jagen.
Falls die ehemals eigene UJB da nicht will oder mangels Wissen nicht weiterhelfen kann, vielleicht einfach mal bei einer „grenznahen“ UJB in einem Bereich, wo naturgemäß mit vielen Pendlern und Umzüge über die Grenzlinie gerechnet werden kann, anfragen – idealerweise natürlich bei einer, wo man dann auch eine schriftliche Jagdeinladung in deren Zuständigkeitsgebiet irgendwie bekommen könnte.


 

Die Ausstellung und die Bedingungen sind in Österreich sehr viel mehr Ländersache als hier.
Daher wäre die Angabe des Bundeslandes hilfreich.

Vielleicht gibt es aber auch ein Bundesland in AT, das nicht den Jagdschein, sondern schon die vorhandene Prüfung als Grundlage akzeptiert und keinen Wohnsitz im Bundesland fordert.


Ein schneller beispielhafter Blick ins Tiroler Jagdgesetz zeigt, dass die für die Zuständigkeit entweder den Wohnsitz oder die Jagdgelegenheit fordern.

Allerdings erkennen die reine Prüfungszeugnisse außerhalb Tirols nur an, wenn diese aus einem anderen AT-Bundesland sind. (§28 Abs. 2c)
Ansonsten wird für die Anerkennung von Erlaubnissen anderer Staaten als Grundlage zur Ausstellung der Tiroler Jagdkarte der (aktuelle) Besitz vorausgesetzt, (§28 Abs. 2f)
Wobei zusätzlich noch diese Erlaubnis durch Verordnung anch Abs.3 anerkannt sein muss.
Also genau dein Problem. Aber vielleicht gibt es ja ein anderes Bundesland, das auch deutsche Zeugnisse anerkennt und zuständig sein kann, wenn du dir da eine Jagdeinladung oder einen BGS besorgst.


 

Danke JFry für deine ausführliche Antwort!

Die UJB war meine erste Anlaufstelle, ich habe mein Problem geschildert wurde aber abgewiesen, da sei man eben nicht zuständig. Mit dem BVA war ich noch nicht direkt in Kontakt, aber einen Versuch ist es natürlich wert.

Hier in Österreich muss man den Jagdschein in dem Bundesland lösen in dem man jagen will. Ich habe hier natürlich auch herumgefragt und diverse Stellen abtelefoniert - ohne nennenswerten Erkenntnisgewinn.

 

Mir ist heute noch ein anderer Gedanke gekommen: weiß jemand, was genau der Mensch von der UJB macht wenn er den Schein verlängert? Was umfasst die Zuverlässigkeitsprüfung, fragt der da auch jedesmal den Wohnort beim Meldeamt oder so ab? Denn sonst könnte ich dort einfach mal hineinspazieren und versuchen den Schein zu verlängern als wäre nichts...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Perdix:

Mir ist heute noch ein anderer Gedanke gekommen: weiß jemand, was genau der Mensch von der UJB macht wenn er den Schein verlängert? Was umfasst die Zuverlässigkeitsprüfung, fragt der da auch jedesmal den Wohnort beim Meldeamt oder so ab? Denn sonst könnte ich dort einfach mal hineinspazieren und versuchen den Schein zu verlängern als wäre nichts...

Die Zeiten, wo das – zumindest in einigen Bundesländern – vielleicht noch ging, dürften seit ziemlich genau einem Jahr und 19 Tagen vorbei sein.
Seit der von Nancy betriebenen Populismus-Änderung des WaffG als Folge des Solingen-Messeranschlags führen die UJB keinerlei Zuverlässigkeitsabfragen mehr aus, sondern geben die Anfrage an die Waffenbehörde weiter, die dann jedes Mal das volle Programm fahren soll. Da würde das wohl sofort auffallen.

Dazu kommt, dass mittlerweile wohl in jedem Fall ein schriftlicher Antrag ausgefüllt werden muss. Und falsche Angaben in diesem Antrag → die nächsten Jahre unzuverlässig!
Hingehen, Stempel bekommen und wieder gehen ist lange Geschichte. Heute wird der Antrag eingereicht und 2–6 Wochen Warten ist angesagt, bevor man den Stempel bekommen kann.
Dazu kommt, dass einige Behörden persönliches Erscheinen wollen, andere das keinesfalls wollen, sondern alles per Postweg – mit Rücksendung des JS an die Meldeadresse.

Schau dir mal z. B. diese Seite der Stadt Düsseldorf an:
Das war jetzt das erste Google-Ergebnis, das explizit Formulare für Ausländerjagdscheine ausgespuckt hat (habe da selbst keinerlei Bezug zu).
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/400/show


Da ist im Antrag sowie in den Erläuterungen explizit der Fall „ohne Wohnsitz in Deutschland“ genannt – und auch, dass selbst in diesem Fall wohl ebenfalls ein Jahresjagdschein möglich ist.
Bedingung dafür ist eine Jagdeinladung im Zuständigkeitsgebiet der UJB.
https://formulare.duesseldorf.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=PtHhaT3tX4q9Ckh34DkZ7a17c1fGm5&f=v.pdf


 (Ja, du bist hinsichtlich der Staatsangehörigkeit kein Ausländer – im Sinne des Wohnsitzes aber halt schon. Bis auf dieses Detail erfüllst du aber alle Bedingungen.
Wie aus den von ELO verlinkten Berichten und der Erfahrung aus meinem Umfeld hervorgeht, scheint es da einige UJB zu geben, die deshalb das „Ausländer“ als „im Ausland Wohnender“ oder „ausländischer Staatsbürger“ interpretieren.)

Im Übrigen wird im Antrag auch der EFP erwähnt – als Grundlage für den Nachweis der Zuverlässigkeit.
(Andernfalls wird eine persönliche Zusicherung des Revierinhabers gefordert, dass ihm der Antragsteller bekannt ist. Vermutlich wird dann nur oberflächlich geprüft, dafür aber – wie in der von mir verlinkten bayrischen Regelung – der Waffenerwerb auf eigene, bereits vorhandene Waffen beschränkt und vielleicht auch ohne Prüfung nur der Tagesjagdschein erteilt.)


Daher denke ich, dass dieser Weg – also eine Jagdeinladung in einem Zuständigkeitsbereich einer UJB, die da schon Erfahrung hat – der beste und vielleicht auch der einzige Weg ist.
Ergänzt dadurch, dass du dir ggf. einen AT-EFP besorgst (natürlich zuerst eine Feuerwaffe) oder vielleicht alternativ, falls das möglich ist und von der UJB akzeptiert wird, eine Bescheinigung der AT-Behörden, dass du die Zuverlässigkeitskriterien erfüllst und keine Bedenken gegen die Ausstellung einer Erwerbserlaubnis bestehen.
Halt damit nicht der Revierinhaber für dich bürgen muss. Eine einfache Jagdeinladung ist schließlich wesentlich leichter zu organisieren als eine Jagdeinladung mit Bürgschaft.
Letzteres dürfte außerhalb des engeren Bekanntenkreises sogar fast unmöglich sein. Ersteres ginge notfalls ja sogar über ein kommerzielles Angebot für eine Tagesjagdreise.
Wobei: Mit etwas Sozialkompetenz und Möglichkeiten abklappern sollte es auch so gehen.


Ist halt etwas ärgerlich, dass du gerade mal knapp 20 Tage zu spät dran bist ...
Bis zum 31.10. hättest du ja – glaube ich – in AT noch ohne teuren Psychotest eine billigst-Schrottflinte kaufen und dafür dann den AT-EFP als Nachweis der Zuverlässigkeit gegenüber der BRD-UJB beantragen können ...
(Formal wäre dann zwar wohl ab dem 01.11. die Frist für das Nachholen der MPU gestartet, die aber mit Besitz der AT-Jagdkarte dann entweder sofort hinfällig geworden wäre – oder spätestens mit Abgabe der Schrottwaffe –
und jederzeit möglichem Neuerwerb einer Waffe auf Jagdkarte ohne MPU. So genau kenne ich die Details der Übergangsregelung jetzt nicht.)

Geschrieben

Nachtrag:
Gerade noch etwas weitergeschaut und z.B. die Infos aus Passau gefunden:
https://www.passau.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen/a-z/jagdrecht/

Dort gibt man an das man Ausländer-Jahres-jagdscheine nur für in Oberösterreich wohnende Ausstellen will...

Womit wir dann wieder bei der Frage des aktuellen Heimat-Bundeslandes in AT wären.
Aber auch vielleicht mal dort anrufen, wie es aussehen würde, wenn du dort jagen wollen würdest.
 

In den meisten Behörden sitzen – anders als immer geunkt wird – nämlich zwar doch etwas mehr A*löcher, als man in der freien Wirtschaft findet.
Dennoch ist der weit überwiegende Teil der Mitarbeiter, so zumindest meine Erfahrung, durchaus nicht diesem Menschenschlag zuzurechnen und gerne gewillt, bei berechtigtem Interesse und wenn die Absicht hinter der Anfrage menschlich nachvollziehbar und im Bereich des Legalen liegt, auch sehr hilfsbereit die Wege aufzuzeigen, wie man das Gewünschte am einfachsten auf einem verwaltungsgeeigneten Trick-Siebzehn-Weg über die Bühne bringen kann – und auch bereit, dies mitzutragen, wenn man sich dann an die Empfehlung hält.



 

Geschrieben

Moin,

 

der Landkreis meint folgendes zu diesem Thema:

 

Jagdschein für deutsche Staatsbürger mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die aber einen dauerhaften Wohnsitz im Ausland haben, können einen Jagdschein bei der Behörde beantragen, bei der der letzte inländische Wohnsitz gemeldet war. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

 

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aemter/Ordnungsamt/Jagd-und_Fischereirecht/Formulare/Erstantrag_Jagdschein.pdf&ved=2ahUKEwjq6sH-qYCRAxUvhf0HHZCpM5YQFnoECDUQAQ&usg=AOvVaw3giMHqlRWwTZpsVYSZts4N

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.