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IGNORED

Sachkundeprüfung - Jeder sagt was andres


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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb TT01:

 

D.h. was die Verbände mit ihren Ausbildungsrichtlinien machen können sie gerne tun, aber mit der bundesweit gültigen Sachkundeprüfung und deren Prüfungsinhalten hat das nur insofern eingeschränkt etwas zu tun, als dass es zeitgleich und im Rahmen der gleichen Prüfung abgefragt wird, aber mit dem Bestehen ebendieser nichts zu tun haben soll darf.

 

Die Ausbildungsrichtlinien werden vom BVA geprüft und genehmigt, das ist dir bei deiner Vermutung klar?

 

 

vor 25 Minuten schrieb TT01:

Hast Du denn mal den "DSB" Fragenkatalog mit dem BVA Fragenkatalog verglichen? Ich habe da so eine bestimmte Vermutung...

Oh ja.... und es ist immer wieder interessant, das das BVA  bei Änderungen immer auf den DSB wartet. Und das gewisse exotische Kaliber (.357 Sig) im BVA katalog auftauchen... dafür gibt es schon einen Grund.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb TT01:

Was die Sportverbände in ihrer fragwürdigen Sachkundeausbildung daraus machen, 

 

Die Verbände haben vom BVA genehmigte Richtlinien und Fragenkataloge. Diese sind maßgeblich für deren Lehrgänge und Prüfungen. Vllt auch mal die Begründung zur AWaffV durchlesen.

Überhaupt ist es die Absurdität des Prädikatsjuristen @MarkF hier sich nur auf die AWaffV zu beziehen zu wollen. Wo genau wird da denn der Fragenkatalog des BVA erwähnt? Nirgends (Mit Ausnahme der Seenotsignale)? Oh das ist aber komisch?!?. Gibt es am Ende überhaupt keinen gesetzlichen Fragenkatalog zur Waffensachkunde? Das würde aus den Ausführungen unseres Prädikatsjuristen  zur AWaffV folgen, da ist er aber einer ganz großen Sache auf der Spur.:rolleyes::peinlich: Natürlich stolpert er sodann  notwendigerweise über seine eigene  schwurbelige "sowohl-als-auch"-Logik:

 

Die WaffVwV ist ihm  da recht und billig, wo sie das BVA mit der Erstellung des offiziellen Fragenkatalogs beauftragt und die Prüfungsausschüsse allgemein daran bindet (Nr. 7.3)  ist aber überhaupt und ganz und gar kein Quell des Rechts wenn sie die schießsportlichen Verbände mit eigenen Fragenkatalogen privilegiert (Nr. 7.6).  Die dieser Behauptung zugrundeliegende Idiotie ist jedermann offensichtlich, aber es liegen in seiner unermesslichen Arroganz, wie man seinen zahllosen Postings auf WO entnehme kann, natürlich alle falsch:

 

- Der LWB

- Die Vebände

- Die Behörden

- Die Gesetzes-Kommentatoren

- Die VG

- Die OVG/VGH

- Das BVerwG

- Der BGH

- das BVerfG.

- Der Gesetzgeber selbst.

 

Nur er mit seiner sowohl-als-auch-Logik hat recht. Deswegen bringt er hier auch nie irgendeinen Quellen-Beweis. Warum auch.  Seine und nur seine Aussage per se sind der Quell der waffenrechtlichen Wahrheit

alles davon abweichende ist entweder verwaltungs- bzw. waffenrechtliches Laientum (LWB, Verbände, Behörden, Kommentatoren), Rechtsbeugung(Gerichte) oder gleich  Verfassungsbruch (der Gesetzgeber)

 

Lächerlich.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb TT01:

Ob gar nicht treffen einen sicheren Umgang darstellt, ist dann etwas, das man überdenken kann...

Nein. Sichere Handhabung geht ganz ohne treffen. Geht sogar ganz ohne Munition.

Geschrieben (bearbeitet)

Da Sportschiessen stets auf  auf behördlich genehmigten Schießstätten stattfindet, deren äußere wie innere Schießstandsicherheit gegeben ist, ist ein Trefferniveau nicht erforderlich.

Maßgeblich ist, dass die Handhabung der Schusswaffen sicher erfolgt und Schüsse nur in Richtung des Hauptkugelfangs abgegeben werden 

Bearbeitet von ASE

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