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IGNORED

Einbrecher erschossen: Schütze verweigert Aussage


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

... oder macht von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch. 

Vergangenen Donnerstag schoss ein Pensionist auf einen 29-jährigen Einbrecher. Dieser erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Polizei ermittelt wegen Mordes, der Schütze macht bisher von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch

 

Auf glomex äußert sich der Schützenverein recht positiv zu seinem Mitglied, der sonst scheint in dem Land, das Nicht-Österreichern Messer verbietet - eine Notwehrdebatte losgetreten. Ok Die Kugel soll den mutmaßlichen Einbrecher im Hinterkopf getroffen haben? 

 

Der Ort der Schüsse ist unklar: Fielen sie im Haus oder im Garten? Fest steht: Die Beteiligten wurden im Garten angetroffen, dort erfolgte auch die notärztliche Versorgung.

 

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/einbrecher-erschossen-schütze-verweigert-aussage/vi-AA1JTrzP?ocid=emmx-mmx-feeds&pc=EMMX01&cvid=60766760b68640f4cc73b00e92c75bc4&ei=6

 

 

 

https://www.sn.at/salzburg/chronik/einbruch-salzburg-gnigl-angeschossener-eindringling-182264311

 

 

 

 

Bearbeitet von Tatonka
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Tatonka:

... oder macht von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch. 

....

sonst scheint in dem Land, das Nicht-Österreichern Messer verbietet - eine Notwehrdebatte losgetreten.

 

Ok Die Kugel soll den mutmaßlichen Einbrecher im Hinterkopf getroffen haben? 

...


1.) Der Mann hat schon vie zu viel gesagt und die Medien interpretieren und mutmaßen einfach zu viel in diese Aussagen hinein (für mein persönliches Empfinden!), da ein bestehendes Sommerloch!

 

2.) Das ist so nicht ganz richtig, denn jeder EU Bürger darf in Österreich Messer besitzen (das mit dem Führen wurde übrugens auch für uns "Österreicher" mittlerweile sehr streng gesetzlich geregelt)!


Die KI sagt dazu kurz und knapp (wer Gensueres lesen will, muss das Österreichische Waffengesetz lesen):

 

Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung:
Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" oder Asylwerber dürfen bestimmte Waffen, einschließlich Messer, nicht besitzen oder führen


Also außer Haus auch keine Küchenmesser... 

3.) Den Schuss in den Hinterkopf will die Staatsanwaltschaft hingegen nicht bestätigen (so zumindest der ORF in der gestrigen Abendnachrichtensendung ZIB. Und daran wird sich bis momentan, 07:45 Uhr, wohl auch nichts geändert haben)!

@Tatonka, welche Art von Diskussion willst Du hier vom Zaun brechen?
Rein interessehalber..... 

"Gehen Sie bitte weiter, es gibt nichts zu sehen!" (und so lange die Ermittlungsergebnisse nicht durch die Staatsanwaltschaft als Fakten offenbart werden, eigentlich auch nicht viel zu diskutieren).


edit, weils indem Video unserer Qualitätäsjournaillen um Notwehr geht:

§ 3 StGB Notwehr

StGB - Strafgesetzbuch

  • (1)Absatz einsNicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
  •  
  • (2)Absatz 2Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.



    So viel zur Gesetzeslage in Österreich


     



 

Bearbeitet von gipflzipfla
..oder etwa nicht ?
Geschrieben (bearbeitet)

Neue Erkenntnisse zu tödlichen Schüssen erst in Wochen, Klick -->>

 

 

 

Zitat

Neue Erkenntnisse zu tödlichen Schüssen erst in Wochen

Es werde mehrere Wochen dauern, bis es neue Erkenntnisse zum Fall der tödlichen Schüsse in Salzburg-Gnigl gebe. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Ein 66-jähriger Hausbesitzer schoss vergangene Woche auf einen mutmaßlichen Einbrecher. Der 29-Jährige verstarb wenig später im Spital.

 

 

 

Zeugen sollen unbeeinflusst bleiben

Spekulationen in Boulevardmedien darüber, dass der mutmaßliche Einbrecher durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet worden sei, bestätigt die Staatsanwaltschaft nicht. Auch weitere Details über den Verlauf der Tat werden nicht bekanntgegeben.

 

 Aus, fertig.... 

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben

Ich finde, in dem Punkt sollten die Gesetze überdacht werden.

 

In dem Moment, in dem ich mich ausserhalb der Gesetze bewege, darf ich nicht gleichzeitig auf den Schutz des Gesetzes hoffen.

 

Die Realität sieht anders aus. Einbrecher und andere Straftäter geniessen den vollen Schutz, der Geschädigte hat nur unzureichende Rechte.

Das Zuhause, die Familie, das Hab und Gut sollte unter einem besonderen Schutzstatus stehen. International, ohne wenn und aber.

 

 

 

Geschrieben

Ob der Typ nen Schuss in den Hinterkopf hatte oder nicht, spielt erstmal keine Geige.

Wenn der sich im Angriff weggedreht hat oder sich bewegt hat, kann so ein Treffer locker passieren, das sagt nix über Schuld oder Absicht.

Der Hausbesitzer ist 66, unbescholten, legal bewaffnet und wird von nem 29-jährigen mit Messer bedroht, das riecht meilenweit nach Notwehr.

Dass er danach keine Aussage mehr macht, ist sein gutes Recht. Würde ich genauso machen.

Solange da nix von Hinrichtung oder Nachsetzen rauskommt, wird das Ding am Ende eingestellt oder mit nem Freispruch durchgehen.
Und ja: Dass die Gutachten dauern, ist bei sowas Standard, da muss keiner gleich ne Verschwörung draus machen.

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