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IGNORED

Dekowaffe aus 2007 legal?


Dekoboy

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vor 6 Stunden schrieb Dekoboy:

Ist eine Dekowaffe welche 2007 gekauft wurde weiterhin legal

Hallo Dekoboy

 

au! Das wird einige hier zu merkwürdigen Kommentaren reizen.

OK, fangen wir an: 

Welche Dekowaffe. Dekowaffen gibt es viele. Von der Einzellader Büchse bis zur AK74.

Was wurde abgeändert und nach welchem momentanen Gesetz.

Und dann noch was: es wird dir wahrscheinlich, nicht das BKA, nicht die Waffenbehörde und nicht der liebe Gott sagen können, ob die legal ist.

Höchstens ein Richter, der dich verknackt und dir erklärt, das hättest du wissen müssen.

 

Steven

 

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vor 3 Minuten schrieb heinzaushh:

Interessanter wäre wann die Abänderungen erfolgt sind- denn daraus ergibt sich das zum Zeitpunkt der Abänderungen gültige Gesetz und daraus dessen Vorgaben zur Abänderung......

Hallo Chapman

 

du weist, dass das nicht stimmt.

Oder wie ist es mit Dekoteilesätzen?

AK Dekos aus 2010?

Dekouzi aus 1990?

usw.

 

Steven

 

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vor 44 Minuten schrieb steven:

 

du weist, dass das nicht stimmt.

Nö, aber du anscheinend.

 

Grundsätzlich ist bei der Wertung von abgeänderten Deko- und Salutwaffen der Zeitpunkt der vorgenommen Änderungen zu betrachten, daraus ergibt sich der Status zu eben diesem Zeitpunkt als Grundlage der Konformität sowie der rechtlichen Bewertung.

 

Dabei ist zwischen "Teilesätzen" und "Deko-/Salutwaffen", bei letzteren eben auch zeitlich, zwingend zu unterscheiden.

 

Und eben dies ist das Problem der meisten "Diskussionen" mit Bezug zu "Dekowaffen": die saubere und zwingende Definition der Begrifflichkeiten.

 

Es sind zwei Blöcke, mit völlig anderen Wertungen.

 

Da der TS lediglich von "Dekowaffe" spricht ist es Glaskugel und Kaffeesatz ohne weitere Informationen weiter diese Diskussion zu führen.

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vor einer Stunde schrieb WOF:

Das steht halt normalerweise nicht drauf ...

Sorry für das Voll quote.

 

Ist durchaus bei einem grossen Teil, sicherlich nicht bei allen, durch die vorhandene Stempelung einzuordnen.

PTB, BKA Raute und co geben da schon einen guten Rahmen.

 

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 2 Stunden schrieb heinzaushh:

PTB, BKA Raute und co geben da schon einen guten Rahmen.

Hallo Chapman

 

ok. Konkretes Beispiel:

Deko AK74. gekauft 2010 bei Transarms. Mit BKA Stempel.

Erlaubt?

Diese Frage konnte mir das BKA nicht beantworten. 

Die nette Dame bat darum, dass ich ihr das Belegexemplar zusende.

Sie meinte, dass ein BKA-Stempel wenig Relevanz besitzt.

 

Steven

 

 

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vor 3 Stunden schrieb steven:

Und dann noch was: es wird dir wahrscheinlich, nicht das BKA, nicht die Waffenbehörde und nicht der liebe Gott sagen können, ob die legal ist.

 

Also wenn das BKA wirklich einen Bescheid dazu erlassen würde,  kann man darauf schon einiges geben. Sicher keine 100 %, aber zumindest wäre das wohl die größte Rechtssicherheit,  die man mit mäßigem Aufwand herbeiführen könnte.

 

Die Frage ist nur, was passiert, wenn das BKA zu dem Schluss kommen würde,  dass das Teil illegal ist. 

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Gerade eben schrieb Wanderfalke87:

was passiert, wenn das BKA zu dem Schluss kommen würde,  dass das Teil illegal ist. 

Hallo Wanderfalke

 

ich denke, derjenige würde übelst Probleme bekommen.

Und ja, das BKA könnte mit großer Wahrscheinlichkeit zum Schluss kommen, dass das Teil illegal ist.

Auch wenn die mal einen BKA-Stempel drauf gehauen haben.

Nach dem Motto: Was schert mich mein Geschwätz von gestern.

 

Steven

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vor 7 Minuten schrieb steven:

Sie meinte, dass ein BKA-Stempel wenig Relevanz besitzt.

Kannst du nicht oder willst du nicht verstehen?

 

Nochmal:

Stempel wie die BKA Raute können bei der zeitlichen Einordnung von Deko- und Salutwaffen hilfreich sein.

 

Lesen und mich nicht in falschen Zusammenhang zitieren!

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
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Gerade eben schrieb heinzaushh:

Stempel wie die BKA Raute können bei der zeitlichen Einordnung von Deko- und Salutwaffen hilfreich sein.

Hallo Chapman

 

ok, dann ganz konkret:

Deko AK 74. Gekauft 2010. BKA Raute drauf. Dies auch 2010. 

Ist das Teil legal besitzbar?

Das BKA sagt dazu ein klares Jein.

 

Steven

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vor 1 Minute schrieb heinzaushh:

Was meinst du warum das BKA ohne das Ding zu sehen keine Aussage dazu macht?

Hallo Chapman

 

raus damit!

Das BKA scheint das Teil schon in den Fingern gehabt zu haben. Oder woher kommt der BKA Stempel?

Also: BKA Stempel dann legal!

Oder der Verdacht einer Fälschung? Dann kann eine Kontrolle sinnvoll sein. 

Aber wenn der BKA-Stempel echt ist, ist das Teil legal? 

Und nur darum geht es: BKA Stempel - legal!

 

Steven

 

 

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Ja klar, die wurden auch alle von BKA Personal persönlich gestempelt.....

Fantasie hast du ja.

Der Hintergrund der BKA Raute lässt sich googeln, vielleicht erschliesst sich dann mehr für dich.

 

Ob Deko Teilesatz, scharfe Wumme oder Kaugummipistole- ohne das Ding zu sehen wird dir niemand ausser Forenspezialisten mit Glaskugel eine Aussage dazu geben.

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 4 Minuten schrieb heinzaushh:

Ja klar, die wurden auch alle von BKA Personal persönlich gestempelt.....

Hallo Chapman

 

sicherlich war das BKA beim Umbau bzw. der Bestätigung nicht vor Ort. 

Aber das BKA hat die Freigabe erteilt. 

Sagen wir: BKA17

Wenn der Stempel nicht ohne Genehmigung des BKA draufgedrückt wurde, was ist deine Aussage: die Deko AK74 mit dem Stempel BKA17 ist legal und darf behalten werden?

 

Steven

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Ist doch eigentlich ganz einfach. Bis zum Stichtag (irgendwann Jahreswechsel 2019 ??) erworbene Dekowaffen, die den zur Zeit der Deaktivierung geltendenden Bestimmungen entsprochen haben, dürfen weiter besessen werden. Sie dürfen allerdings nicht weitergegeben werden ( Verkauft, verschenkt, vererbt). Dann ensprechen sie den scharfen Waffen, also Verkauf maximal an Büchser. Gern gegangen wird offensichtlich der Weg, die alten Dekowaffen zu Zerlegen, die jetzt relevanten Teile ( also zum Beispiel Restlauf, Verschluß, eventuell Griffstück etc zu zerstören und den Rest zu verkaufen - das erklärt die vielen auf den Markt kommenden Schäfte, Seitenschlosse von Jagdflinten etc ..

Sollte man aber zum Beispiel ein altes Dekogewehr aus den 70ern haben, bei dem nur der Lauf verschweißt war (wäre legal, wenn man das vor Stichtag erworben hat),  und ich nehm den Verschluß ( der war damals meist noch intakt) raus, werfe den Rest weg und behalte nur noch den Verschluß, besitze ich ein illegales Waffenteil ...

In meinen Augen ein total verwirrender und unlogischer Umstand. Aber - es dreht sich ja ums deutsche Waffengesetz, da ist Logig eh außen vor ,,

Bearbeitet von Ulli S
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vor 48 Minuten schrieb Ulli S:

Sollte man aber zum Beispiel ein altes Dekogewehr aus den 70ern haben, bei dem nur der Lauf verschweißt war (wäre legal, wenn man das vor Stichtag erworben hat),  und ich nehm den Verschluß ( der war damals meist noch intakt) raus, werfe den Rest weg und behalte nur noch den Verschluß, besitze ich ein illegales Waffenteil ...

In meinen Augen ein total verwirrender und unlogischer Umstand. Aber - es dreht sich ja ums deutsche Waffengesetz, da ist Logig eh außen vor ,,

Also, wenn ich so ein Dekogewehr besitze, vor dem Stichtag gekauft, ist das legal.

Sobald ich den Verschluß rausnehme und daneben lege, mache ich mich strafbar, weil ich dann eine wesentliches anmeldungsplichtiges Waffenteil besitze.

Wenn ich aber dann den Verschluß wieder in die Dekowaffe einsetze, ist alles wieder in Ordnung und das illegale Teil mutiert auf seltsame Weise wieder als ein erlaubnisfreies Teil der Dekowaffe.

Logisch! :grin:

Und wenn ich jetzt zwei baugleiche Dekowaffen besitze und die Verschlüsse tausche? :confused:

 

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vor 8 Stunden schrieb thomas.h:

Stichtag gekauft, ist das legal.

Sobald ich den Verschluß rausnehme und daneben lege, mache ich mich strafbar, weil ich dann eine wesentliches anmeldungsplichtiges Waffenteil besitze.

 

Ist doch ein ganz alter Hut, ist vor rund 50 Jahren schon der ein oder andere drüber gestolpert.

Allerdings geht es um die dauerhafte Trennung der Teile,

"Sobald ich den Verschluß rausnehme und daneben lege" reichte und reicht dafür nicht.

 

Rate mal warum Altdeko und Salut lange Zeit sehr gesucht waren.

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
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OK um es konkreter beantworten zu können nehmen wir mal in unserem Beispiel an das es eine AK74 Dekowaffe aus 2007 wäre, damals neu produziert. Bräuchte man da dann einen Kaufnachweis um zu belegen das sie bereits 2007 gekauft wurde?

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vor einer Stunde schrieb Dekoboy:

 eine AK74 Dekowaffe aus 2007 wäre, damals neu produziert. Bräuchte man da dann einen Kaufnachweis um zu belegen das sie bereits 2007 gekauft wurde?

Hallo Dekobay

 

ein Kaufnachweis schadet nichts.

Aber, ich denke, keiner kann dir etwas genaueres darüber sagen. Weder ein Dekowaffenbesitzer, das BKA oder diejenigen, die das Gesetz beschlossen haben.

Das Gesetz wurde gemacht, damit alle Dekowaffenbesitzer ihre Dekowaffen verschrotten lassen und keine Anspruch auf Entschädigung haben.

Traurig, aber Realität in Deutschland.

 

Steven

 

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Dann nehmen wir mal an das es durchaus von Vorteil sein könnte einen Kaufnachweis zu haben... ..

 

Ansonsten erster Ansprechpartner waffenrechtliche Behörde vor Ort, du kannst ja dort für einen Freund fragen.

 

Aber um mal mit Stevilein speech zu kommen:

Butter bei de Fische, in welchem Zusammenhang?

Besitz?

Verkauf?

Erbe?

Ermittlungsverfahren?

 

Ändert durchaus die Betrachtungsweise und auch das Ergebnis....

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
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