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IGNORED

Lange Wartezeiten beim WBK Antrag


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Geschrieben
Am 15.7.2025 um 09:36 schrieb Hypnodoc:

10. Woche nach Erwerbsmeldung. Schweigen im Walde. Insgesamt mit den 21 Wochen der Dauer der Voreinträge jetzt 31 Wochen - in Summe fast 8 Monate. Da kann ich bei dem Termin zum Volleintrag gleich wieder meine neuen Bedürfnisse abgeben. Spart einen Weg zum Amt!

 

"IRONIE OFF"

Und Du hast was dagegen unternommen ?

Weil, wenn nichts ( wie leider die meisten Menschen bei solcherlei Dingen ) hätte die Behörde genau welchen Grund das anders zu machen ?

Geschrieben

Erwerb auf JJS. Anschreiben an mich mit WBK ziemlich genau 4 Wochen. Postlaufzeit dann noch weitere drei Wochen. 1 Woche in der Behörde, die verschicken immer nur freitags und zwei Wochen Deutsche Post.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb witog:

Sehe ich auch so aber meine Behörde nicht.

Würde ich mal fragen, wie du deinem Bedürfnis (regelmäßiges Training) nachkommen sollst, wenn sie dir den Transport deiner Waffen ohne WBK verwehren. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb witog:

Sehe ich auch so aber meine Behörde nicht.


Das wiederum ist so eine Aussage, die ich dann mit Recht schriftlich als rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern würde. 
 

Du glaubst doch nicht, dass ich meine Benelli 10 Wochen im Schrank hab stehen gelassen. Erwerbsmeldung (zwei Tage nach dem Erwerb ans Amt gemeldet) ausgedruckt, zur grünen WBK gepackt und ab an den Stand. 
 

Munition am Stand erworben, verbraucht und glücklich wieder heim gefahren. 
 

So, und was spricht jetzt gegen meine Zuverlässigkeit? 
 

Richtig! Nix! Warum? Weil ich allen Pflichten nachgekommen bin!

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Hypnodoc:
vor 7 Stunden schrieb witog:

Sehe ich auch so aber meine Behörde nicht.


Das wiederum ist so eine Aussage, die ich dann mit Recht schriftlich als rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern würde. 


Der dann nachher auch wieder drei Monate braucht und möglicherweise durch einen Formkniff auf diesen einen Vorgang beschränkt ist.

Davon unabhängig aber stimme ich dir GRUNDSÄTZLICH hierbei zu:

vor 5 Stunden schrieb Hypnodoc:

Du glaubst doch nicht, dass ich meine Benelli 10 Wochen im Schrank hab stehen gelassen. Erwerbsmeldung (zwei Tage nach dem Erwerb ans Amt gemeldet) ausgedruckt, zur grünen WBK gepackt und ab an den Stand. 
 

Munition am Stand erworben, verbraucht und glücklich wieder heim gefahren. 
 

So, und was spricht jetzt gegen meine Zuverlässigkeit? 
 

Richtig! Nix! Warum? Weil ich allen Pflichten nachgekommen bin!

Deckt sich mit den Aussagen meiner WB: Da die WBK bei „Ihnen“ liegt, ist ein Nichtmitführen kein schuldhaftes Versäumnis meinerseits, sondern einfach die logische Folge des Ablaufs.

Da aber z. B. bei Personen mit nur einer WBK oder einem ÜK in den Fällen, wo eine Bearbeitung länger dauern würde, dadurch kein Training – was nicht nur für die Erweiterung und den Erhalt der Fertigkeiten und damit der Zielsetzung des Sports wesentlich ist, sondern ganz konkret auch zum Bedürfniserhalt zwingend sein kann – möglich wäre, ist nicht anzunehmen, dass es tatsächlich gewollt ist, dass alle auf der WBK eingetragenen Waffen so lange nicht das Haus verlassen dürfen. Zumal ja bei Leihe etc. auch keine Original-WBK mitgeführt wird.
Ratsam ist aber eine Kopie der WBK und sofern vorhanden mindestens ein weiteres originales Waffenrechtliches Dokument mitzuführen. Falls gerade im Moment der Kontrolle keine Abfrage möglich (Funkloch, Computerprobleme etc) bzw. um sich damit bereits vor der Abfrage den PVB glaubhaft als zumindest generell zum Waffenbesitz berechtigte Person zu legitimieren.
  
So – in etwa – die telefonische Auskunft, die ich mir dann noch durch einen kleinen Dreizeiler per Mail (nur dass ich transportieren darf, auch wenn die WBK auf dem Amt ist) habe bestätigen lassen.

Nur nutzt das leider alles nichts wenn die eigene WB der anderen das dann anders sieht:

vor 7 Stunden schrieb witog:
Am 25.7.2025 um 19:46 schrieb Slickride:

Wieso kannst du nicht zum Stand? Der Anzeigepflicht bist du nachgekommen

Sehe ich auch so aber meine Behörde nicht.

Denn diese Behörde ist es ja schließlich, die nachher über den Fall entscheidet und sagt: Verstoß – ja oder nein.

Und wenn sie „ja“ sagt, dann hat man den Ärger erst mal am Hals und muss dagegen vorgehen, wenn man nicht riskieren will, bei der zweiten Kleinigkeit alles abgeben zu müssen.
Wenn man dann noch bedenkt, dass zu diesem eh schon großen Ärger noch die Tatsache hinzukommt, dass WITOG vom Kreis Viersen schreibt – welcher im Zuständigkeitsbereich des VG Düsseldorf liegt, welches dann entscheidet –,
dann kann ich gut verstehen, dass man da lieber vorsichtig ist.

Aber ich bin ja mal gespannt, habe gerade selbst einen KW-Voreintrag am laufen.
Bearbeitungszeiten sollen im Moment ab Eingang des Antrags etwa zwei bis drei Wochen sein.
Ich werde es erleben...

 

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