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IGNORED

Nachlässigkeit des Amts bei der wiederkehrenden Bedürfnisprüfung?


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Geschrieben

Mir ist grade ein Schreiben des örtlichen Amts reingeflattert, in dem die Tatsache behauptet wird, dass ich seit April 2023 keinen gültigen Jagdschein mehr habe. Gefolgt von dem üblichen Trulala, was das für Auswirkungen auf meine WBK haben wird. Und dass mir die wiederkehrende Bedürfnisprüfung als Verursacher in Rechnung gestellt wird.

 

Diese vollmundige Behauptung versuche ich gerade mit dem quasi nagelneuen, im März 2023 ausgestellten und ab April 2024 gültigen Dreijahresjagdschein in meinem Besitz in Einklang zu bringen. Das Foto im Vorgängerdokument wahr schon ein bisschen alt, deswegen wollte mich die UJB den alten Schein nicht weiter nutzen lassen.

 

Wofür zahle ich den Bedürfnisprüfungsspaß eigentlich, wenn ich dafür nachlässige Arbeit, ein falsches Ergebnis und zusätzlichen Aufwand habe? Das ist alles das selbe LRA, die könnten einfach ihre Kollegen fragen.

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb Ch. aus S.:

...

dass ich seit April 2023 keinen gültigen Jagdschein mehr habe

...

quasi nagelneuen, im März 2023 ausgestellten und ab April 2024 gültigen Dreijahresjagdschein

...

 

Hast Du Dich da hinsichtlich des Jahres verschrieben?

 

Jagd- und Waffenbehörde sind organisatorisch/personell nicht unter einem Dach?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Ch. aus S.:

ein Schreiben des örtlichen Amts

 

Eine Frage wäre, ob Du damit einen Bescheid hast, der nach einer Frist Bestandskraft erlangt oder ob das bisher nur eine bloße Nachfrage / Information ist.

 

Im letzteren Fall sollte sich das Problem lösen lassen, indem man der Waffenbehörde den Sachverhalt erklärt, vielleicht praktischerweise den gültigen Jagdschein dort vorlegt.

 

Auch wenn Du derzeit aufgebracht bist - vielfach hat sich in den hier im Forum geschilderten Fällen gezeigt, daß ein freundliches Gespräch mit der Behörde geholfen hat, das Problem zu lösen.

Wichtig ist u. a. keine Fristen zu versäumen.

Für eine Rechtsberatung sind die Anwälte zusrändig.

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Geschrieben
18 hours ago, Ch. aus S. said:

Wofür zahle ich den Bedürfnisprüfungsspaß eigentlich, wenn ich dafür nachlässige Arbeit, ein falsches Ergebnis und zusätzlichen Aufwand habe?

Meine Behörde hat schon seit Jahren keine wiederkehrende Bedürfnisprüfung durchgeführt. Scheint nicht so wirklich wichtig für die innere Sicherheit zu sein und dies obgleich ich mich jeden Tag mehr radikalisiere.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Ch. aus S.:

... Gefolgt von dem üblichen Trulala, was das für Auswirkungen auf meine WBK haben wird. Und dass mir die wiederkehrende Bedürfnisprüfung als Verursacher in Rechnung gestellt wird.

Was mir spontan einfällt:

Du hast nur Waffen als Jäger? Dann würde ich gegen die Kostenverfügung Rechtsmittel bemühen. Gerne Anwalt - wenn der das nicht wegen Reichtum als zu popelig ablehnt. Ansonsten entweder vor Ort zur Niederschrift bringen (nicht abwimmeln lassen) oder noch besser bei der Stelle, welche die Dienstaufsicht hat, vor Ort zur Niederschrift bringen.

Als Beweis nur die Jagdscheinnummer, Fotokopien kosten Geld wenn der Bürger welche will!

 

Wegen des Bedürfnisses sinngemäß. Das ist schnell eine ernste Sache im bDaZ.

 

Du wärst nicht der Erste bei dem, wenn er wirklich gepennt hat oder eben plant, erst im Herbst auf die jährliche Diplomatenjagd einen Tagesjagdschein zu lösen, sofort das große Programm gestartet wurde.

 

Off Topic: Der monopolistische Stromverkäufer (damals) hatte es verpennt, eine meiner regelmäßigen 2monatlichen Bareinzahlungen, in seinen Räumen an der Kasse, ordentlich zu verbuchen. Die Variante "Schwund" schließe ich mal aus. Und schickte mir sofort einen unhöflichen drohenden pöbelnden Brief.  Hat sich halt der befreundete Anwalt schnell mal 150 Märker verdient für einen kurzen Brief:rotfl2: Wir hatten uns zuvor auf einen humorvollen Stil verständigt und dabei Anleihen genommen beim Film "Halali...", bei der Szene mit der Sammlung von Losung. Das Vorstandsbüro war angepißt aber in der Folge ausgesprochen korrekt und höflich.

Geschrieben
Am 11.6.2024 um 12:35 schrieb TTG:

Meine Behörde hat schon seit Jahren keine wiederkehrende Bedürfnisprüfung durchgeführt. Scheint nicht so wirklich wichtig für die innere Sicherheit zu sein und dies obgleich ich mich jeden Tag mehr radikalisiere.

Woher weißt Du das ? Kann auch erfolgt sein ohne Schreiben dazu an Dich.

 

Wie bei der mindestens dreijährig durchzuführenden Regelprüfung zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung darf meines Erachtens auch für die fünfjährige Bedürfnisprüfung eine Gebühr erhoben werden, da ebenfalls eine Pflichtprüfung !

 

Gruß SBine

Geschrieben (bearbeitet)
39 minutes ago, Sachbearbeiter said:

Kann auch erfolgt sein ohne Schreiben dazu an Dich.

Wollen die diese Bedürfnisprüfung nicht bezahlt bekommen? Also meines Wissens gibt es eine Anweisung in meinem Bundesland, dass die Überprüfung nicht mehr ohne Gebührenbescheid durchgeführt werden. 

Bearbeitet von TTG

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