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Neues zum NRW Schlüsselurteil


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Ist am Ende auch nur ein Urteil eines OVG in einem anderen Bundesland. Auch wenn sie Recht haben, wird es das Urteil und die Handlungsweise in NRW und BW kaum beeinflussen.

Das Thema muss am Ende vom Gesetzgeber geregelt werden und das kann ggf. auch nicht in unserem Sinn geregelt werden.

 

Den Bericht habe ich aber auch bereits hier gepostet

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vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

Das Thema muss am Ende vom Gesetzgeber geregelt werden

Waffengesetz (WaffG)
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

 

Das WaffG regelt den Umgang und nichts / niemand anderes. Und alle die sich haben aufschrecken lassen und neue Tresore gekauft haben, hätten das Wissen können.

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vor 3 Minuten schrieb kurzwaffen:

Das WaffG regelt den Umgang und nichts / niemand anderes. Und alle die sich haben aufschrecken lassen und neue Tresore gekauft haben, hätten das Wissen können.

 

Schauen wir mal wie der Gesetzgeber es im WaffG umsetzt, nicht das die unerschreckten demnächst Tresore kaufen müssen........

 

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vor 8 Minuten schrieb kurzwaffen:

Waffengesetz (WaffG)
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

 

Das WaffG regelt den Umgang und nichts / niemand anderes. Und alle die sich haben aufschrecken lassen und neue Tresore gekauft haben, hätten das Wissen können.

 

Richtig und es geht um die sichere Aufbewahrung, die ebenfalls im WaffG geregelt ist, aber eben nicht ausreichend, wie es scheint.

Das Thema der Schlüsselaufbewahrung wird somit zu irgendeinem Zeitpunkt im Gesetz geregelt werden und das vermutlich eher sehr restriktiv.

 

Das Urteil swn OVG Münster in NRW ist in erster Linie in NRW relevant. BW hat es für sich adaptiert und die Regeln entsprechend angepasst.

Das neue Urteil ist schön und es freut mich imens, dass es Gerichte gibt, die noch vernünftig und nach dem Gesetz urteilen.

Aber es ist auch nur ein Urteil eines OVG in Niedersachsen und Niedersachsen ist nicht NRW oder BW oder, oder.

 

Wenn also die Behörden in NRW die Aufbewahrung der Schlüssel für die Waffenschränke analog dem NRW Urteil festgelegt haben, haben die LWB in NRW erst einmal keine wirklich andere Option, als den Anweisungen folge zu leisten, bis es im Gesetz auf Bundesebene einheitlich geregelt und festgelegt ist.

Bearbeitet von gunvlog
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Davon ab ist es eh sinnvoll einen Safe mit Zahlenschloss zu haben. Jeder der sich darüber Gedanken gemacht hat, hat 1x die 100.- Mehr investiert. Sonst heißt es auch Immer unser Hobby ist so teuer, da kommt es auf Gebühren hier und da nicht an. Z.b. 3x den Stempel um Munition 22lr erwerben zu dürfen.  Oder es wird nutzloses Zubehör gekauft was dann nur in der Ecke rumliegt. Ich empfehle jedem Neuling einen Tresor mit Zahlenschloss zu kaufen. Bisher haben alle auf mich gehört und sind mir jetzt erst recht sehr dankbar ;-)

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Gerade eben schrieb callahan44er:

Davon ab ist es eh sinnvoll einen Safe mit Zahlenschloss zu haben. Jeder der sich darüber Gedanken gemacht hat, hat 1x die 100.- Mehr investiert. Sonst heißt es auch Immer unser Hobby ist so teuer, da kommt es auf Gebühren hier und da nicht an. Z.b. 3x den Stempel um Munition 22lr erwerben zu dürfen.  Oder es wird nutzloses Zubehör gekauft was dann nur in der Ecke rumliegt. Ich empfehle jedem Neuling einen Tresor mit Zahlenschloss zu kaufen. Bisher haben alle auf mich gehört und sind mir jetzt erst recht sehr dankbar ;-)

 

Ja, das mache ich ebenfalls.

Aber auch wenn es sinnvoll ist und auch sinnvoll gewesen ist, haben viele nunmal einen Waffenschrank mit Schlüsselschloß, oder mit Notschlüssel und stehen nun vor dem Problem, wenn sie in einem entsprechenden Bundesland leben.

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Gerade eben schrieb gunvlog:

 

Ja, das mache ich ebenfalls.

Aber auch wenn es sinnvoll ist und auch sinnvoll gewesen ist, haben viele nunmal einen Waffenschrank mit Schlüsselschloß, oder mit Notschlüssel und stehen nun vor dem Problem, wenn sie in einem entsprechenden Bundesland leben.

 

Also wer wg dem Notschlüssel Probleme hat, dem ist nicht mehr zu helfen! 

Alles andere schrieb ich schon.

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vor 5 Minuten schrieb callahan44er:

 

Also wer wg dem Notschlüssel Probleme hat, dem ist nicht mehr zu helfen! 

Alles andere schrieb ich schon.

 

Das Thema ist letztlich, Jahre und Jahrzehnte war das alles kein Problem. Schlüssel (auch Notschlüssel) einfach gut versteckt und fertig war die Laube.

Aufgrund des Urteil des OVG Münster hat sich das, zumindest in NRW, geändert. Und ja, die Notschlüssel können vernichtet oder weggeworfen werden. Dann brauche ich aber auch kein Schloß mit Notöffnung (nein, habe ich nicht).

Auch der Spruch: „Ich habe den Schlüssel 24/7 am Mann!“ hat keinen Wert mehr, da NRW klar gesagt hat, dass eben nciht 24 Stunden die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel ausgeübt werden kann.

 

Es ist leicht sich immer und immer wieder hinzustellen und zu sagen: „Tja, ich sage schon seit Jahren, dass man keinen Waffenschrank mit Schlüsselschloß kaufen soll. Lieber die € 100,- zusätzlich investiert und gleich nen Zahlenschloss nehmen.“

Es gibt aber auch Menschen, denen € 100,- mehr oder weniger in der Tasche durchaus weh tun können und wenn es gesetzlich keine Anforderung gibt, dann ist es für viele sinnvoller die € 100,- in eigenen Tasche zu haben.

 

Ich empfehle auch jedem sich einen Waffenschrank mit mnemonischen Schloß zu kaufen, eben weil es in der heutigen Zeit das sinnvollste ist.

Aber vor 10 Jahren, 20 Jahren, oder wie auch immer, war das eben anders, da war die Welt noch halbwegs in Ordnung und das Problem trifft eben im Regelfall genau diejenigen, die den Waffenschrank schon seit Jahren oder Jahrzehnten in Besitz haben.

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vor 32 Minuten schrieb gunvlog:

Notschlüssel können vernichtet oder weggeworfen werden.

 

 

Ja oder man sagt das einfach!!!

 

 

vor 32 Minuten schrieb gunvlog:

Auch der Spruch: „Ich habe den Schlüssel 24/7 am Mann!“ hat keinen Wert mehr, da NRW klar gesagt hat, dass eben nciht 24 Stunden die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel ausgeübt werden kann.

 

Das stimmt ja nunmal auch! Wenn man alleine lebt oder beide EWB sind, kann man sicher drüber streiten. Aber nun ja.

 

vor 32 Minuten schrieb gunvlog:

gibt aber auch Menschen,

denen € 100,- mehr oder weniger in der Tasche durchaus weh tun können

vor 32 Minuten schrieb gunvlog:

Aber vor 10 Jahren, 20 Jahren, oder wie auch immer, war das eben anders, da war

 

Liest du überhaupt was ich schreibe? In unserem teuren Hobby kann ich das nicht gelten lassen das es ausgerechnet da an 100 oder 150 Euro fehlen soll!

 

 

Ja da war soviel anders. Sachen ändern sich nunmal. Bis 72 konnte man auch Peng Peng bei Neckermann bestellen. Die Aufbewahrung wurde auch erst später in B eingeführt usw.

 

P.S. Das heißt nicht das ich dieses Urteil gut finde. Auch das es keine aufschiebende Wirkung hat wenn man klagt. Aber es ist nunmal so. Und wer nur aus vorrauseilendem Gehorsam jetzt total ausglippt aber vorher nicht hören wollte......naja dem kann man nicht helfen 

Entweder man kauft sich jetzt eine Miniblechbüchse oder falls man Nachrüsten kann tut man dies. Oder man verkauft seinen 1er und holt sich einen neuen mit Zahlenschloss. 

 

Ich hatte als erstes auch einen A und einen B nur mit Schlüssel. Da es mir total auf den Sack ging den Schlüssel immer dabei zu haben, hab ich dann kostengünstig auf B mit Zahlenschloss umgestellt. Ein paar Jahre bevor 0/1 Pflicht wurde. Kurz vorher hab ich mir noch einen A/B besorgt den ich nicht unbedingt brauchte. 

Man muss auch mal vor der Lage sein!

Bearbeitet von callahan44er
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vor 14 Minuten schrieb callahan44er:

 

 

Ja oder man sagt das einfach!!!

 

 

 

Das stimmt ja nunmal auch! Wenn man alleine lebt oder beide EWB sind, kann man sicher drüber streiten. Aber nun ja.

 

 

Liest du überhaupt was ich schreibe? In unserem teuren Hobby kann ich das nicht gelten lassen das es ausgerechnet da an 100 oder 150 Euro fehlen soll!

 

 

Ja da war soviel anders. Sachen ändern sich nunmal. Bis 72 konnte man auch Peng Peng bei Neckermann bestellen. Die Aufbewahrung wurde auch erst später in B eingeführt usw.

 

P.S. Das heißt nicht das ich dieses Urteil gut finde. Auch das es keine aufschiebende Wirkung hat wenn man klagt. Aber es ist nunmal so. Und wer nur aus vorrauseilendem Gehorsam jetzt total ausglippt aber vorher nicht hören wollte......naja dem kann man nicht helfen 

Entweder man kauft sich jetzt eine Miniblechbüchse oder falls man Nachrüsten kann tut man dies. Oder man verkauft seinen 1er und holt sich einen neuen mit Zahlenschloss. 

 

In unserem Hobby gibt es auch Schützen, die kein GK schießen, sondern KK, teils auch weil sie trotz fehlendem Geld, unserem Hobby nachgehen wollen.

Und wie ich sagte, in erster Linie betrifft das Problem den LWB, der sich vor zig Jahren einen Waffenschrank gekauft hat, wo es schlicht egal war, wie und wo ich den Schlüssel aufbewahrt habe. Vielleicht ist es der Rentner, der noch ein KK Einzelladerbüchse hat, die er ein oder zweimal im Jahr ausführen möchte.

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Ja, Einzelfälle gibt es immer wieder.

Bei uns hat sich ein Rentner jetzt nach lebenslang LP LG einen KK Einzellader gekauft. Auch er musste in den sauren Apfel 0er beißen. Das er sich jemals noch was anderes kauft ist so ziemlich ausgeschlossen. Die KK Büchse hat jetzt gebraucht 2000.- gekostet. Er wollte auch am Zahlenschloss sparen........wollte. 

Und auch wenn man nur KK schießt kostet das Geld. Das sind 100.- nix!

Bearbeitet von callahan44er
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vor 12 Minuten schrieb callahan44er:

Ja, Einzelfälle gibt es immer wieder.

Bei uns hat sich ein Rentner jetzt nach lebenslang LP LG einen KK Einzellader gekauft. Auch er musste in den sauren Apfel 0er beißen. Das er sich jemals noch was anderes kauft ist so ziemlich ausgeschlossen. Die KK Büchse hat jetzt gebraucht 2000.- gekostet. Er wollte auch am Zahlenschloss sparen........wollte. 

Und auch wenn man nur KK schießt kostet das Geld. Das sind 100.- nix!

 

Das ist Deine Meinung und Auffassung und die steht Dir auch zu.

Ich halte sie für eher einseitig, aber sei es drum

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vor 1 Stunde schrieb gunvlog:

Das Thema der Schlüsselaufbewahrung wird somit zu irgendeinem Zeitpunkt im Gesetz geregelt werden und das vermutlich eher sehr restriktiv.

Ja, ich halte es auch für Möglich dass sich etwas ändern kann. Aber, so wie Neu-LWB eh einen 0er /1er kaufen müssen, werden in Zukunft dann 0er mit Zahlen/Elektronik-Schloss als Auflage erteilt. Und Bestandschutz bleibt dann wohl. ABER, auch ich habe keine Glaskugel auf dem Tisch....

Ich bleibe unerschrocken! :spiteful:

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vor einer Stunde schrieb kurzwaffen:

Ja, ich halte es auch für Möglich dass sich etwas ändern kann. Aber, so wie Neu-LWB eh einen 0er /1er kaufen müssen, werden in Zukunft dann 0er mit Zahlen/Elektronik-Schloss als Auflage erteilt. Und Bestandschutz bleibt dann wohl. ABER, auch ich habe keine Glaskugel auf dem Tisch....

Ich bleibe unerschrocken! :spiteful:

 

Rein aus Sicherheitssicht kann es keinen 1:1 Bestandsschutz geben.

 

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Und mit "Sicherheit".

Ich gehe jede Wette ein, daß mein Schlüsseltresor NICHT unsicherer ist und keiner meinen Schlüssel findet.

Dazu müsste man schon das ganze Haus abreißen und danach den Bauschutt durchsieben.

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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vor 3 Stunden schrieb gunvlog:

 

Das ist Deine Meinung und Auffassung und die steht Dir auch zu.

Ich halte sie für eher einseitig, aber sei es drum

 

Das siehst du völlig falsch! Rege dich nur über Sachen auf die du auch ändern kannst..........damit kommt mein leichter durchs Leben. 

Und immer gilt: Vor der Lage sein!

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vor 48 Minuten schrieb kurzwaffen:

Ich bin nicht Sicher was du mit 1:1 Bestandschutz meinst?

 

Ganz einfach:

Hast Du noch einen Waffenschrank mit Schlüsselschloss bekommst Du folgende Optionen, um den bisherigen Waffenschrank weiterhin nutzen zu dürfen:

1. Rüste den Schrank auf ein mnemosches Schloss um

2. Kaufe ein Wertschutzbehältnis, dass mindestens der Sichereitsstufe entspricht, wie die Waffen aufbewahrt werden, um den/die Schlüssel aufzubewahren

Machst Du nichts davon, wirst Du einen neuen Waffenschrank kaufen müssen und das innerhalb einer gesetzten Frist als Übergangszeit.

 

Ergo, Bestandsschutz mit Auflagen

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