Zum Inhalt springen
IGNORED

Was kostet eine „Inspektion“ für ein Schmidt und Bender PM II?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich wurde letzte Woche in einen „kräftigen“ Kfz-Unfall verwickelt. In meinem Pelicase hatte ich zwei Büchsen.  Das Case wurde dabei aus dem 1.Gurt gerissen und ist in eine weitere Sicherungskette geprallt.

 

Das Fernglas ist definitiv beschädigt, ein Hensoldt Nacht/Dialy 8x56 B.

Also einfach zu berechnen.

 

Aber der Anwalt wird bestimmt wissen wollen, wie hoch ich die Kosten für die Inspektion/Überprüfung der Optiken ansetzte?

 

Schmidt und Bender PM II.

Meopta 2,5-15x56 R2.

JSA Nightlux Guide TA450 – Power Plus.

Eingeklebter Weigl/Telefix Duo-Verbinder.

 

Um diese dann nach einer Überprüfung wieder in Betrieb zu nehmen, muss man die ZF´s montieren und neu einkleben, und dann neu einzuschießen.

 

Ich würde die Waffen ungern zum BüMa geben. Ein einsenden der Optiken ist dagegen problemlos.

 

Wie vorgehen/ wie berechnen?

Geschrieben (bearbeitet)

Ein anderer ist Schuld am Unfall und er ist greifbar?

Dann bezahlt die gegnerische versicherung den dir entstandenen Schaden.

Dein Anwalt wird dir einen Gutachter für dein Fahrzeug empfehlen. Der soll in seinem Gutachten mit aufnehmen, dass du auch den Ersatz für den Schaden an deiner Ausrüstung begehrst.

Den Rest macht dein Anwalt nach Absprache mit dir. Ich empfehle, die Sachen zum Hersteller oder einem fähigen BüMa zu geben, damit die dir einen Kostenvoranschlag zur Reparatur schreiben.

Alternativ lässt du einen Sachverständigen für Waffen und Optik ein Gutachten schreiben.

Bearbeitet von SDASS_Nico
  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben

@SDASS_Nico

Ja, danke. Ich habe keine Schuld, der Verursacher ist klar, der Kfz-Gutachter und ein Fachanwalt für Verkehrsrecht haben sich der Sache schon angenommen.

vor 25 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Den Rest macht dein Anwalt nach Absprache mit dir

genau darum geht es. Ich hätte gerne eine erste Idee wie hoch die Kosten für die "Inspektion" wohl sind...

 

vor 27 Minuten schrieb SDASS_Nico:

fähigen BüMa

Ja, nö, ich möchte das niemandem in die Hand geben... beim Kfz würde ich sagen "ich rechne nach Gutachten ab"

 

vor 28 Minuten schrieb SDASS_Nico:

einen Sachverständigen für Waffen und Optik

Ich komme aus Schleswig-Holstein, hat jemand einen Sachverständigen "zur Hand"?  gerne per PM

Geschrieben

Wie weit weg bist Du von Biebertal?

Vorher anrufen, Termin mit Herrn Görzel machen, hinfahren. (Sorry, hatte "S-H" überlesen)

Wenn zu weit, dann statt hinfahren versichertes Paket schicken.

 

Eine "Inspektion" könnte sogar kostenlos sein, bei Schäden natürlich nicht.

Ich habe dort vor Jahren mal ein ZF abgegeben, ohne Voranmeldung und ohne irgendeinen Kauf- o. Garantiebeleg ...

"Brauchen wir nicht. Sehe ich doch an der Serien-Nr., dass das noch in der Garantie ist."

 

vor 7 Stunden schrieb kurzwaffen:

Das Fernglas ist definitiv beschädigt, ein Hensoldt Nacht/Dialy 8x56 B.

Also einfach zu berechnen.

Wirklich ein Hensoldt, kein Zeiss?

Das ist dann wie alt und hat welchen Restwert? (Dass es DIR mehr wert ist, ist mir schon klar, aber das wird die Versicherung nicht interessieren.)

 

Reparatur entweder bei Optik Froehlich in Kassel oder bei Zeiss in Wetzlar anrufen.

Die haben/hatten jemanden an der Hand, der Optiken repariert, für die sie keine Teile mehr haben (war bei einem Freund so).

 

Für die anderen Hersteller kann ich Dir leider nichts sagen.

Meopta-Service in DE ???

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb TriPlex:

Wirklich ein Hensoldt, kein Zeiss?

Das ist dann wie alt und hat welchen Restwert? (Dass es DIR mehr wert ist, ist mir schon klar, aber das wird die Versicherung nicht interessieren.)

 

 

Das soll ruhig der Sachverständige bestimmen. Dann gibts auch keine Diskussionen !

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb kurzwaffen:

Ich hätte gerne eine erste Idee wie hoch die Kosten für die "Inspektion" wohl sind...

...

An Deiner Stelle würde ich das mit Schmidt&Bender direkt vorab klären und das ZF dort hin schicken...

Geschrieben (bearbeitet)
Am 29.5.2023 um 22:00 schrieb TriPlex:

....

Das ist dann wie alt und hat welchen Restwert? ...?

 

Was soll er mit dem Restwert ?

Das ist der Wert des beschädigten Gegenstandes im beschädigten Zustand am regionalem dem Geschädigten allgemein zugänglichem Markt :hi:

Viel wichtiger für ihn  ist der Wiedererstellungsaufwand (Wiederbeschaffungswert - Restwert) , bei Totalschaden (bzw "unechter" Totalschaden = 70% des Wiederbeschaffungswertes) ansonsten die vorraussichtlichen Reparaturkosten.

Bei fiktiver Schadensabrechnung allerdings nur Netto (ohne MWST, die wird nur bei Nachweiss erstattet)

Obacht !!! Hier gilt die Opfergrenze ! (130% Wiederbeschaffungswert, dann aber muss der vom SV aufgezeichete Reparaturweg eingealten werden !)

Und las dir die täglichen Vorhaltekosten berechnen, dein KFZ Sachverständiger sollte das können :blum: das gehört bei denen zum Tagesgeschäft (Wohnmobile, Motorräder, Sonderfahrzeuge usw ....)

 

Dein KFZ-SV sollte in seinem Gutachten einen Hinweis auf beschädigtes Ladegut einfügen, mit dem Vermerkt dass die Aufwedenungen der Wiedererstellung gesondert ausgeweisen werden.

Dann kann dein Streithansel einen KVA eines Reparaturbetriebes als Grundlage beifügen.

Zudem kann man den Reparaturbetrieb aufgrund der besonderen Marktsituation auf eine Markteinschätzung (Wiederbeschaffungswert und Restwert) bitten.

Achtung, du brauchts midestens 3 regionale Angebote ansonsten kommt die eintritspflichtige VS mit überörtlichen Angeboten (Restwertbörse z.B.)

Dabei sollte der Geschädigte die Reibungswärme, die beim "über den Tisch gezogen werden" entsteht nicht mit Netswärme verwechseln :man_in_love:

 

Übrigens, Kosten für eine Befundung des ZF fallen als Ersatzpflichtige Aufwendungen unter den Punkt "Zusätzliche Beweisssicherungskosten" (ähnlich einer Achsvermessung am Auto nach Reifen/Felgenberührung)

 

 

Bearbeitet von Heimschrauber
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Heimschrauber:

Was soll er mit dem Restwert ?

Das ist der Wert des beschädigten Gegenstandes im beschädigten Zustand am regionalem dem Geschädigten allgemein zugänglichem Markt :hi:

Gemeint ist natürlich der Restwert (besser wohl: "Zeitwert") des FG VOR der Beschädigung!

Ich dachte, das müsste jedem klar sein ...

 

Seit wann gibt es keine neuen (extra dazu geschrieben!), ZIVILEN Hensoldt FG mehr zu kaufen?

Wann genau die Fertigung unter dem Namen Hensoldt eingestellt wurde kann ich leider nicht sagen, aber 1979 gab's die schon nicht mehr.

Das FG ist also mindestens knapp 50 Jahre alt.

Wenn man nicht mit dem Argument "seltenes (und damit wertvolles) Sammlerstück" durchkommt, dürfte man da sehr schnell bei "wirtschaftlicher Totalschaden" landen.

 

@kurzwaffen

Ob der noch arbeitet kann ich nicht sagen. Der hat früher Zeiss und m.W. auch Hensoldt repariert.

Kothe Optik
Grüner Weg 14
D-35578 Wetzlar
06441/28692

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb TriPlex:

Gemeint ist natürlich der Restwert (besser wohl: "Zeitwert") des FG VOR der Beschädigung!

Ich dachte, das müsste jedem klar sein ...

 

.....

 

N E I N !

Was hat eine Buchhalterische Größe ( Anschaffung - Abschreibung = Zeitwert) in einem Haftpflichtschaden zu suchen ?

N I X !

Der Verweiss auf den Zeitwert ist immer wieder ein Versuch der Versicherungen den Geschädigten zu übervorteilen !

Einzig der regionale Wiederbeschaffungswert ist massgeblich.

Dabei ist es egal ob es sich um ein Auto, ein Ferglas oder ein Sofa handelt <_<

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Heimschrauber:

N E I N !

Was hat eine Buchhalterische Größe ( Anschaffung - Abschreibung = Zeitwert) in einem Haftpflichtschaden zu suchen ?

N I X !

Der Verweiss auf den Zeitwert ist immer wieder ein Versuch der Versicherungen den Geschädigten zu übervorteilen !

Einzig der regionale Wiederbeschaffungswert ist massgeblich.

Wenn Du uns jetzt noch erklärst wo (in der Praxis!) der Unterschied zwischen "Zeitwert" und "regionaler Wiederbeschaffungswert" ist ...

 

Und was heißt in Zeiten des Internet und bundesweiter (mindestens) Markttransparenz (z.B. bei Autos) "regional"?

Welche Entfernung ist (bis zu welchem Preisunterschied) "zumutbar", wenn es z.B. darum geht ein möglichst vergleichbares Auto zu beschaffen?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb TriPlex:

Wenn Du uns jetzt noch erklärst wo (in der Praxis!) der Unterschied zwischen "Zeitwert" und "regionaler Wiederbeschaffungswert" ist ...

 

Zeitwert ist eine reine Buchalterische Grösse: Anschaffung - Abschreibung

Du kauft z.B. ein Auto für 10.000 €. Dies Auto wird über 6 Jahre / 72 Monate lienear abgeschrieben, also mit (10.000 /72) = 139€ pro Monat

Nach 3 Jahren/36 Monaten Unfall, der Zeitwert ist 10.000€ - (3X12 X 139€ = 5004€) =4.996 €

Ein vergleichbares Auto beim Händler in deiner Region ~30-70 KM, (je nach Bevölkerungsdichte) bekommt du z.Zt. nicht unter 8.000€

Der Zeitwert ist 4.996€, der Wiederbeschaffungswert ist 8.000 € ... Verstanden ? :blum:

 

Zitat

Und was heißt in Zeiten des Internet und bundesweiter (mindestens) Markttransparenz (z.B. bei Autos) "regional"?

Welche Entfernung ist (bis zu welchem Preisunterschied) "zumutbar", wenn es z.B. darum geht ein möglichst vergleichbares Auto zu beschaffen?

Im Ruhrgebiet kann "Regional" z.B. 5-10 KM betragen, in SH auch schon mal ~50 KM, das was du bequem innerhalb eines Tages bereisen kanst und ggf. ein Geschäft abschliessen kanst.

Dabei ist der Markt zu berücksichtigen, der dem Geswchädigten allgemeinzugänglich ist (sprich am Samstag Zeitung aufschlagen und schauen).

Ein Sondermarkt, wie z.B. bei Autos die Versicherungseigenen Restwertbörsen sind nicht zu berücksichtigen da diese nicht allgemeinzugänglich sind.

Bei einer KFZ Restwertbörse z.B musst du dich als Gewerbetreibender kostenpflichtig anmelden um ein beschädigtes Auto dort einzustellen.

Alle Handhabungen sind immer aus Sicht des "normalen wirtschaftlich denkenen" zu betrachten und nicht aus Sicht einer Ersatzpflichtigen Versicherung :drinks:

Bearbeitet von Heimschrauber
  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Heimschrauber:

.....

....., der Wiederbeschaffungswert ist 8.000 € ... Verstanden ?

 

....

:appl:

....., der Wiederbeschaffungswert ist X.X00 € :blum:

Sagt mir der Schadenbegutachter (SV) im Falle meines Jimny Diesel, Bj. 2009, mit 217.000Km, im vorliegenden Gutachten schwarz auf weiss.

Dass die Karre nicht mehr gebaut wird und so selten wie nur was ist, wird aus meiner Sicht dabei nicht wirklich berücksichtigt. Wenn ich mir den momentanen Preisspiegel bei den Jimny´s allgemein so anschaue, dürfte der WbW wesentlich höher liegen.

"Zeitwert" war einmal...vor vielen vielen Jahren.


Edit, der Wiederbeschaffungswert eines tadellosen PMII dürfte heute beim seinerzeitigen Neupreis liegen.
Unter ~2700,- €nettn sehe ich momentan und schon länger grad nix

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb gipflzipfla:



Dass die Karre nicht mehr gebaut wird und so selten wie nur was ist, wird aus meiner Sicht dabei nicht wirklich berücksichtigt. Wenn ich mir den momentanen Preisspiegel bei den Jimny´s allgemein so anschaue, dürfte der WbW wesentlich höher liegen.
 


dann hast du den falschen Sachverständigen.

 

letzte Woche hatte ich nen 1990er Jetta mit Heckschaden begutachtet.

war kein Totalschaden. Und ne Wertminderung hab ich auch noch aufgeschrieben :-)

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb SDASS_Nico:


dann hast du den falschen Sachverständigen.

 

 

Andere Länder, andere Begutachtungen....

ich könnte ja dagegen angehen, sehe den Wiedrbeschaffungswert persönlich aber fast gerecht angesetzt ;)

Den Jimny in die Werkstatt stellen und reparieren lassen, das ist ja problemlos möglich.
Ich überlege noch, was am Besten wäre

Edit: zur Eingangsfrage wäre zu überlegen, ob das Einkleben eines ZF nicht wertmindernd zu sehen ist.
Man verursacht damit ja bleibende Spuren am Gehäuse, die beim Verkauf den Wert deutlich mindern werden. Ich würde keines mit sehr schwer entfernbaren Klebstoffresten am Tubus kaufen. 

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Heimschrauber:

Der Zeitwert ist 4.996€, der Wiederbeschaffungswert ist 8.000 € ... Verstanden ? :blum:

Ist ja nicht so schwer.

Sorry, dass ich im Ausgangspost statt "Wiederbeschaffungswert" "Restwert" geschrieben habe.

Obwohl wohl den meisten klar war, wie es gemeint war.

 

vor 11 Stunden schrieb Heimschrauber:

Im Ruhrgebiet kann "Regional" z.B. 5-10 KM betragen, in SH auch schon mal ~50 KM, das was du bequem innerhalb eines Tages bereisen kannst und ggf. ein Geschäft abschließen kannst.

Dabei ist der Markt zu berücksichtigen, der dem Geschädigten allgemein zugänglich ist (sprich am Samstag Zeitung aufschlagen und schauen).

Ein Sondermarkt, wie z.B. bei Autos die versicherungseigenen Restwertbörsen sind nicht zu berücksichtigen da diese nicht allgemein zugänglich sind.

Dass ein "Sondermarkt", der dem betroffenen nicht zugänglich ist, "Händler-EK" oder gar das, was sich verschiedene Hersteller z.T. gegenseitig an Preisen einräumen nicht berücksichtigt werden dürfte klar sein.

 

Aber "bequem innerhalb eines Tages bereisen" würde ich als deutlich weiter, als 50 Km auffassen.

Mein vorletztes Auto habe ich in 450 Km Entfernung gekauft, bei dem davor waren es nur 150 Km - beides konnte man "innerhalb eines Tages bereisen", ob das dann auch "bequem" war kann man sicher diskutieren.

 

Als "allgemein zugänglich" würde ich aber nicht nur "am Samstag Zeitung aufschlagen und schauen" * bezeichnen, sondern eben auch "das Internet", wo man zudem den Suchradius eingrenzen und nach "vergleichbaren Modllen" filtern kann.

 

*) Kenne ich auch noch: am, Samstag früh die erste Zeitung direkt in deren Büro abholen und sich dann - mit Schwacke-Liste und "einem Sack voll Münzen" "bewaffnet" - in das Straßencafe setzen und von der Telefonzelle daneben aus dann die interessanten Inserate abtelefonieren. Aber das ist aus heutiger Sicht ziemlich ineffektiv.

 

Aber wir schweifen ab ...

 

Geschrieben
Am 30.5.2023 um 22:23 schrieb Heimschrauber:

Dein KFZ-SV sollte in seinem Gutachten einen Hinweis auf beschädigtes Ladegut einfügen, mit dem Vermerkt dass die Aufwedenungen der Wiedererstellung gesondert ausgeweisen werden.

Dann kann dein Streithansel einen KVA eines Reparaturbetriebes als Grundlage beifügen.

Zudem kann man den Reparaturbetrieb aufgrund der besonderen Marktsituation auf eine Markteinschätzung (Wiederbeschaffungswert und Restwert) bitten.

Achtung, du brauchts midestens 3 regionale Angebote ansonsten kommt die eintritspflichtige VS mit überörtlichen Angeboten

TOP! Das hat geholfen, so lege ich dem Kfz-Gutachter das nochmal vor. Danke!!

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.