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IGNORED

Wieviele Läufe?


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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb rwlturtle:

 

Wenn ich jetzt böse wäre, was ich nicht bin, würde ich einen Faden mit "Wechselgriffstücken" zur 1911 aufmachen...

Dann bist auch schuld an der nächsten Verschärfung... 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb mos458:

Genauso wurde ein zweites System mit Verschluss eingetragen.

 

Dafür brauchte man auf "alter Grüner" (wie für komplette Repetierer) immer auch einen Voreintrag ?

Genau so wie für Deine größerkalibrigen WL ?

 

Warte ja bloß noch, bis hier einer mit TC (Contender- / Encore-) Griffstücken (für einschüssige Pistolen, oder auch LW) auf Gelb anfängt...

Auch Solche hatte ich mal gehabt.

 

 

Geschrieben

@janzfan

Hätte man damals nicht machen müssen, kommt jedoch bei einer Kontrolle besser als unterschiedliche Nummern auf Lauf und Verschluss, der nicht in der WBK eingetragen ist …

Geschrieben (bearbeitet)
Am 16.5.2023 um 17:25 schrieb ASE:

Bringen wir mal die waffenrechtliche Perspektive ein:

 

 

1.) Du darfst zunächst mal ohne erlaubnis Erwerben, aber nicht ohne Erlaubnis dauerhaft besitzen.
 

2.) Die Eintragung des Laufes in die Waffenbesitzkarte ist juristisch die Erteilung der Erlaubnis zum Besitz.
 

3.) Für die Erteilung der Erlaubnis müssen die Voraussetzungen des §4 gegeben sein, also auch das Bedürfnis.

 

 

Wen treffen die Eintragungspflichten nach §37g Absatz 3?

Was bewirkt die Eintragung unter Berücksichtigung §10 Abs. 1?

 

Wie gesagt: Pflicht zur Eintragung.

 

Desweiteren könnte man auch die Verfahrensgesetze der Länder heranziehen, die ähnliche Bestimmungen wie §49 VwVfG beinhalten dürften:

 

Zitat

Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist.

 

Das wäre nämlich hier der Fall: Besitz nicht gestattet, Überlassung an Berechtigten, erneuter erlaubnisfreier Erwerb, erneute Eintragung des Erwerbs in die WBK und damit erneute Erteilung der Besitzberechtigung. ad infinitum

 

Nachtrag:

Ich bin entschieden für das Aktivieren des Gehirns bei Erwerb von Waffen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass "Sammlungen" mehr als unerwünscht sind. Sofern aber einfach nur ein Lauf erworben werden soll und nicht "30 Läufe gleichen Kalibers" im Schrank liegen, sehe ich keine waffenrechtlichen Probleme.

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Gruger:

 

 

Das wäre nämlich hier der Fall: Besitz nicht gestattet, Überlassung an Berechtigten, erneuter erlaubnisfreier Erwerb, erneute Eintragung des Erwerbs in die WBK und damit erneute Erteilung der Besitzberechtigung. ad infinitum

 

Was du beschreibst ist die Rücknahme der Besitzerlaubnis nach §45 Abs 1. Die Behörde kann aber die  Eintragung direkt nach dem Erwerb versagen, wenn kein Bedürfnis glaubhaft gemacht ist.

Natürlich könntest du den Lauf auch dann wieder an den Büchser überlassen und den wieder erwerben, nochmals vergeblich Gebühr für die Versagung von Erlaubnissen bezahlen, die aus pädagogischen Gründen meist wesentlich höher ist als jene für die Erteilung

 

Ad Infinitum?


Vllt. nur solange bis deine Behörde §9 WaffG aus dem Hut zaubert und deine WBKs mit der Beschränkung versieht das du nur Wechselläufe erwerben darfst, für die ein Bedürfnis nachgewiesen werden kann. Das gilt dann so lange bis du u.U die Klage gegen die Beschränkung gewonnen hast, oder auch nicht, dann gilt es für immer.

 

 

vor 12 Stunden schrieb Gruger:

Nachtrag:

Ich bin entschieden für das Aktivieren des Gehirns bei Erwerb von Waffen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass "Sammlungen" mehr als unerwünscht sind. Sofern aber einfach nur ein Lauf erworben werden soll und nicht "30 Läufe gleichen Kalibers" im Schrank liegen, sehe ich keine waffenrechtlichen Probleme.


Das Problem ist hier grundsätzlich: Das freie Erwerben beliebig vieler Wechselläufe und System dürfte aus politischen Gründen mit einem Verfallsdatum versehen sein. Bei der gelben WBK gab es ja eigentlich gar kein Problem: Die absolute Mehrheit der Waffenbesitzer war des Waffenhortens völlig unverdächtig, das NWR ergab für Sportschützen ~2.4 Waffen pro Erlaubnisinhaber, die sich ja obendrein noch auf gelb und grün verteilen. Und das wenige Fälle des Hortens  überhaupt bekannt geworden sind, lag ja nun gerade daran, dass die Behörde die Bremse nach §8 betätigt hat und das ganze dann vor Gericht ging mit: Mit anderen Worten: es konnte eben nicht gehortet werden ohne Aufzufallen, das System funktionierte ja.

Nun wollte die ideologisch so verblendete wie verzweifelte SPD aber irgendwie auch mal einen politischen Sieg feiern und hat kurz vor spät im Gesetzgebungsverfahren 2020  das "Waffenhorten" zum Problem hochgejazzt, zu Irritation aller sonstogen Beteiligten. Das Waffenhorten sei ein Problem, dass es dringend mit einem Deckel auf die Gelbe zu bekämpfen gelte, wobei die 10 auf Gelb dann bei herauskam, was für die meisten Sportschützen dann statistisch eine Vervierfachung des Bestandes bedeuten würde, wenn man wahrheitswidrig unterstellt, das die vorhandenen 2,4 Knarren alle auf gelb laufen. Kompletter Irrsinn.

 

Demgemäß wird aber irgendeine genauso ideologisch verblendet wie verzweifelte Nancy einen Erfolg brauchen und da wird dann nach tief hängenden Früchten gesucht werden. Da guckt man wieviele AR-Wechselsysteme es geben wird und konstatiert: "
"Ja dürfns des?!?"

 

Freiheit ist ein fossiler Rohstoff, an dem aus politischen Gründen Raubbau betrieben wird. Insofern ist es aus politischer Sicht völlig egal, wie viele  WL/WS jemand erwirbt, das Ergebnis wird das gleiche sein, wie wenn man sich an selbst auferlegte Zahlen hält, denn die Ideologen werden so oder so  ein "Problem" lösen, dessen Existenz sie sich vorher aus heißer Luft konstruiert haben.

Bearbeitet von ASE

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