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IGNORED

Gutachten Gärditz zum Waffenrecht


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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb knight:

scheint es auch eine Rolle zu spielen, ob man von der rechten Seite aus die FDGO ablehnt oder von der linken Seite aus.

Das macht einen gewaltigen Unterschied.  Zumindest in den Augen der unabhängigen Justiz. 

Geschrieben
7 hours ago, knight said:

Extremist = Nicht mit der FDGO vereinbar

radikal = zwar abseits des Mainstreams, aber mit der FDGO vereinbar.

 

Allerdings wird das nicht immer so trennscharf verwendet und obendrein scheint es auch eine Rolle zu spielen, ob man von der rechten Seite aus die FDGO ablehnt oder von der linken Seite aus.

 

Entspricht aber einfach nicht den eigentlichen Wortbedeutungen, und ist deswegen geeignet, Leute, auf die die eigentlichen Wortbedeutungen zutreffen, als Verfassungsfeinde zu diffamieren.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 6.6.2023 um 22:27 schrieb knight:

Der Begriff ist durchaus definiert:

Extremist = Nicht mit der FDGO vereinbar

radikal = zwar abseits des Mainstreams, aber mit der FDGO vereinbar.

Ja, so ist definiert, aber das Problem ist ein anderes: Die Verschärfungen zielen ja primär auf AfD-Mitglieder und - Sympathisanten ab und sollen insofern Leute aus der AfD raustreiben bzw. verhindern, dass Leute sich in der AfD engagieren. Siehe die aktuellen Bemühungen in Thüringen, Sachsen-Anhalt etc., allen namentlich bekannten AfD-Mitgliedern die WBK'en zu entziehen mit dem Verweis auf "Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Vereinigung".

 

Und dann ist eben das Problem, dass die AfD die FDGO gar nicht ablehnt. Sie lehnt vielmehr unbegrenzte Einwanderung und Multikulturalismus ab. Unbegrenzte Einwanderung und Multikulturalismus werden aber - auf Drängen der "Dienstherren" des Verfassungsschutzes - vom Verfassungsschutz mittlerweile als unabdingbare Bestandteile der FDGO gesehen (obwohl das GG dazu eigentlich nichts sagt). Und da hast du dann ein Problem, dass sie mit keinem Verweis auf eine Definition lösen lässt.

Bearbeitet von hegel68
Geschrieben
9 hours ago, hegel68 said:

Die Verschärfungen zielen ja primär auf AfD-Mitglieder und - Sympathisanten ab und sollen insofern Leute aus der AfD raustreiben bzw. verhindern, dass Leute sich in der AfD engagieren. Siehe die aktuellen Bemühungen in Thüringen, Sachsen-Anhalt etc., allen namentlich bekannten AfD-Mitgliedern die WBK'en zu entziehen mit dem Verweis auf "Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Vereinigung".

 

Es kommt wohl auch noch ein weiterer Faktor dazu, der vielleicht nicht ganz unbeabsichtigt ist. Derartige Schikane schreckt ja nicht alle Interessierten gleichermaßen ab, sondern primär, diejenigen, die etwas zu verlieren haben, die sonst gut im Leben stehen. Jemand, der sich zwischen Engagement in der AfD und in der NPD entscheidet, wird von einer Verfolgung der AfD offensichtlich nicht von der AfD weggetrieben. Jemand, der sich zwischen Engagement in der AfD und in der CDU entscheidet, schon.

 

Auf diese Weise ist so eine Einstufung bei einem Verein, wo sie eben nicht gerechtfertigt ist, in gewissem Maße auch eine selbsterfüllende Prophezeiung. 

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