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IGNORED

Cineshot Munition am Schießstand vergessen


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb P22:

Ok, nehme ich so hin.

Zivilrechtlich gilt die Munition aber noch nicht als verloren, sofern sie sich im eigenen Gewahrsamsbereich befindet. Es wird ein genereller Besitzwillen der im Eigentum stehenden Gegenstände im eigenen Gewahrsamsbereich vermutet.

Ok, dennoch ist es schade, wenn hier zivilrechtlich nicht unterschieden wird.

 

Nehmen wir mal an, man hat so eine 300 St. 22.lfb Schüttgutpackung in der Tasche. Weiter nehmen wir an, dass einige Munition bereits verschossen wurde, aber über die genaue Anzahl kein Buch geführt wird.

Geschätzt ist die Schüttgutpackung noch zu 3/4 voll.

 

Nun passiert beim Entladen des Autos ein Unglück, was dazu führt, dass die Schüttgutpackung aus irgendeinem Grund aufbricht.

Die gesamte Munition verteilt sich auf dem Fußboden des Autos.

 

Der Sportschütze sucht darauf intensiv und sammelt alle Munition, die er finden kann, ein. Danach verschließt er sie ordnungsgemäß in seinem Munitionsschrank.

Eine einzige .22 Patrone hat er allerdings übersehen, die ist so unglücklich in einen Spalt gerutscht, dass er sie trotz seines Suchaufwands nicht finden konnte. Da er kein Buch über die Munitionsmenge führt, weiß er auch nicht, dass diese eine Patrone fehlt. Er geht mit der inneren Überzeugung, alle Munition gefunden und im Munitionsschrank sicher verwahrt zu haben ins Bett.

 

Ein paar Monate später kommt er in eine Polizeikontrolle, die untersucht das Auto mit einem Spürhund und findet diese eine .22 lfb Patrone.

 

Oder Alternativ, falls Spürhunde das nicht können, folgender abweichender Fall. Das Auto muss in die Werkstatt und da sollen die Sitzbezüge erneuert werden. Ein Arbeiter der Werkstatt findet darauf die Patrone und ruft anstatt den Kunden die Polizei.

 

vor 3 Stunden schrieb P22:

Nein, ich kann auch fahrlässig unsachgemäß aufbewahren, indem ich mich über die jeweils aktuell geltenden Vorschriften nicht informiere und der 98er daher beispielsweise noch im abgeschlossenen Schlafzimmerschrank steht.

Ok, das betrifft dann aber nur Schützen, die schon länger Schützen sind. Jungschützen dürften das im Sachkundelehrgang gelernt haben.

 

vor 3 Stunden schrieb P22:

Eine findige Behörde wird früher ansetzen und sagen, der durchschnittliche WBK-Inahber hat sich so zu organisieren, dass ein unbeabsichtigtes "verlieren" der Munition ausgeschlossen ist, beispielsweise durch Nutzung von verschließbaren Munitionsboxen usw.

Da könntest du recht haben.

 

Aber was ist mit oben? Die Schüttgutpackung ist in einem geschlossenen Behältnis mit verschließbarem Deckel und bricht auf.

 

 

vor 3 Stunden schrieb P22:

Danke!

Geschrieben

Dann war das Behältnis nicht ausreichend. Fertig.

 

Meinste, da wird irgendein Richter dich freisprechen?

 

Wer legt den ne Mun-Packung schon lose ins Auto. Die hat man in einer Tasche/Rucksack/Rangebag.

 

"(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Qnkel:

Wer legt den ne Mun-Packung schon lose ins Auto. Die hat man in einer Tasche/Rucksack/Rangebag.

Oben steht da:

"Nehmen wir mal an, man hat so eine 300 St. 22.lfb Schüttgutpackung in der Tasche. "

 

Eine Tasche kann reißen, ein Behältnis brechen.

 

vor 18 Stunden schrieb Qnkel:

Dann war das Behältnis nicht ausreichend. Fertig.

Es gibt keine unzerstörbaren Behältnisse.

Geschrieben

Ach komm schon, wir reden doch nicht über eine Aldi-Tüte!

 

Ein ordentlicher Rangebag oder Koffer plus Munition im Pappkarton und beides nicht total ausgelutscht. Da reißt nichts beim normalen ausladen aus'm Auto.

 

Die 50er S&B-LW-Schachteln sind zum Beispiel gute Kandidaten dafür. Dann füllt man das vorher um und fertig.

 

Und wenn Du selbst sagst, es gibt kein unzerstörbares Behältnis und ständig kullern deine Murmeln über die Straße: ja dann musst Du halt Buch führen!

 

Kein Richter wird sagen: "Jo mei, des is halt blöd aber wos willst machen" sondern "Sie sagen selbst schon, das sie trotz des ihnen bekannten hohen Risikos kein Buch führen? Sie nehmen Munitionsverluste also billigend und vorsätzlich in Kauf?"

 

Manchmal denke ich mir, manche LWB wollen unbedingt blöde dastehen...sieht man bei jeder kurzen Suche bei Lexdejur.

Geschrieben

Der Thread wurde vor über einer Woche von unserem Neu"mitglied" gestartet. Seither kein Beitrag, keine Beteiligung mehr von ihm.

Merkt ihr noch was?

 

Der Hinweis auf ein nordisches Fabelwesen, das hier vermutlich interessante  Informationen "heraustriggern" will, wurde bereits gegeben. 

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