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IGNORED

Waffen an die Wand


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Geschrieben

Gibt noch ne andere Lösung. Seit die Kontrolettis, sofern sie selbige mit den üblichen 1,5 Planstellen überhaupt bewältigen können, immer öfter vor verschlossenen Türen stehen melden sie sich vorher an.

 

Soweit verstanden?

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb rwlturtle:

Ich muss bei Gelegenheit das Thema mal mit ein paar älteren Herrschaften besprechen, die sind sich kaum bewusst, dass ihre alten Erinnerungsstücke heutzutage in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren sind, weil ansonsten der Untergang des christlichen Abendlandes droht.

Wie sagte Genosse Sarrazin 2010 so treffend? Und weniger Gebildeten und danach der Staatsanwältin und der Richterin erklären zu wollen, daß allenfalls der Mensurschläger mit passender Klinge in unserer freiheitlichen Demokratie als Waffe zählt dürfte auch nicht einfach sein. Weit haben wir es gebracht.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Wenn ich das richtig verstehe müsste es OK seine mit dem Säbel wenn ich die anschraube oder habe ich irgendwas übersehen oder Falsch verstanden. 

 

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

 

 

36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

Geschrieben

Tja, die Verwaltungsvorschrift ist halt erstens nur eine Vorschrift für die Verwaltung und zweitens aus dem Jahr 2012. 2017 wurden die Vorgaben zur Aufbewahrung geändert.

Für dich als Bürger gilt das, was im Gesetz steht.

 

Wenn du einen guten Draht zu deiner Behörde hast, dann kannst du eventuell eine individuelle Vereinbarung erreichen.

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