Zum Inhalt springen
IGNORED

DSGVO und der Verkauf sowie Einkauf von Waffen


Herr_Merlin

Empfohlene Beiträge

Am 3.8.2022 um 01:17 schrieb Elo:

 

Die einzige mir bekannte Funktion in dieser Richtung ist das absenden einer Meldung „Überlassungsabsicht“.

 

@ Elo ja genau sowas habe ich gemeint, zusätzlich sind je nach Software Ansatz (z.B. Digitales Waffenbuch VDB) auch Händler und Behörden hinterlegt, teils mit P&E Nummern. Zumindest ist das eine Möglichkeit einen Vorab Check anzuleiern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 2.8.2022 um 09:15 schrieb Herr_Merlin:

Das ist doch ein Witz sondergleichen.

Mir wurde nur von meiner Behörde gesagt, wenn Sie dem glauben dann ist es ihre entscheidung ob Sie die Waffe dahin senden.. Ja toll, mir als Bürger jegliche Last geben. Kann ja nicht richtig sein.

Aber hübsch einfach...

 

 

 

Für die SB.

Wenn's in die Hose geht, dann ist Geburtstag. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.