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IGNORED

Unterschied Standaufsicht und Schiessleiter


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Geschrieben

Vielen Dank für die Ausführungen und die Schaffung von mehr Klarheit zum Thema.

 

Rein aus Interesse werde ich eines Tages die Ausbildung zum Schiessleiter/Schiesssportleiter machen.

 

Dann aber wahrscheinlich auch stillschweigend genießen. 😀

 

Wo würdet ihr die Ausbildung bzw. den Lehrgang im Großraum Nürnberg absolvieren? Oder gibt es eine zuverlässige Online-Möglichkeit?

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Bounty:

Ich vermute Du siehst Dich selbst als Edelmann, also der stereotyper Sozialautist und Antisympath auf der Schießbahn, der zum Training oder Wettkampf 30 min zu spät kommt, sich dann aufregt dass er nicht sofort schießen kann, dann mit seiner Edelknarre alles auf dem Stand kaputt schießt außer dem Ziel und dann sofort, ohne Hülsensammeln, weg muss "wir essen früh zu abend...", sich aber gleichzeitig ungefragt überall und jederzeit darüber aufregt, wenn der Mitgliedsbeitrag im Verein oder Standgebühr als Gastschütze sich nicht im Cent-Bereich bewegt, denn Du bist ja schlau, all die Idioten die sich ehrenamtlich das WE oder den Feierabend versauen machen das ja nur wegen der Machtgier, kosten den Verein also nix, somit soll er Dir gefälligst Dein Schießen kostenneutral oder besser noch subventioniert zur Verfügung stellen...

Nun, die die mich kennen, wissen, dass beim mir der Spruch: "Fünf Minuten vor der Zeit ist des Soldaten Pünktlichkeit" gilt. Aber ich sehe schon, du bist einer derer die sich den Schuh anziehen. Passt!

Geschrieben (bearbeitet)
Am 25.7.2022 um 23:18 schrieb Delaborierer:

 

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Standaufsicht und einem Schiessleiter?
 

Standaufsicht = Synonym für den technischer Rechtsbegriff der im Gesetz bzw. der AWaffV geregelten verantwortlichen Aufsichtsperson 

 

Schiessleiter = Bezeichnung einer Person mit jeweils verbandsspezifisch definierter besonderer Qualifikation, Aufgabe und Zuständigkeit

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben
Am 26.7.2022 um 16:51 schrieb HBM:

Lt. BDMP-Versicherungsbestätigung (z.B. zur Vorlage beim Schießstandbetreiber) ohne Einschränkung bzw. "Mitversichert sind auch Gastschützen.".

 

Soweit so klar. Der entsprechen Passus mit den drei Mal, stand mal in einer V0. Ich meine Anfang 2018. Die beiden Ausgaben 01 und 02 / 2018 sind aber online nicht mehr abrufbar. Daher habe ich keine Ahnung, ob das noch so gilt 🤷‍♂️

Geschrieben
Am 26.7.2022 um 20:44 schrieb Sal-Peter:

Vor Jahren gab es bei den LMs Aufkleber fürs Schießbuch.

 

Die gibt's beim BDS im LV1 immer noch.. bzw. sogar immer zwei, einen für's Schießbuch und einen für die "Wettkampfseiten" im BDS-Ausweis.

Und "gestempelt und unterschrieben" werden die normalen Schießtermine auch - von den Schießstand-Aufsichten, zumindest auf den drei Ständen, die ich kenne und nutze.

 

Anscheinend bestehen selbst zwischen den LVs eines Verbandes (und auch den Behörden) Unterschiede, wie das Thema "Schießnachweis erbringen" bei der Befürwortung weiterer Erwerbungen im grünen Grundkontingent und erst recht bei Überkontingent gehandhabt wird. Bei uns wird zwar das Schießbuch streng genommen nur als ein Beispiel für einen 12/18 Schießnachweis genannt, aber mir fallen spontan nicht so viele Alternativen ein, die mir als Sportschützen einen Vorteil bringen würden.

Vermutlich kann es da nicht schaden, sich vorher zu informieren, wie es "heute", also aktuell, der für einen selbst zuständige Verband handhabt.

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