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IGNORED

Schrank platzt. Noch einen Tresor oder Muni-Schrank oder beides?


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Geschrieben
Am 17.6.2022 um 09:04 schrieb vaquero357:

Ich stell gleich die Frage, ob ich den Schrank dann auch andübeln muss -- dann erinnert sich nach einer Stunde keiner mehr an die Schlüssel-Frage 😉

Lass' uns 10.000 Iraker umbringen - und EINEN Zahnarzt.

Warum einen Zahnarzt?

Siehste! Schon fragt keiner mehr nach den Irakern.

 

Geschrieben
Am 17.6.2022 um 07:39 schrieb chrisatwork:

Ist ja geil. Nur dann hat mich dieser Fehler jetzt knapp 15 Jahre begleitet....... 😪

 

vor 4 Stunden schrieb TriPlex:

Nur, damit ich das richtig verstehe: Du meinst das Gericht hat entschieden, dass der Schlüssel in einem (mindestens) gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden muss?

Hast Du dazu bitte Näheres?!: Welches Gericht und Aktenzeichen

Nein nein nein!! Genau das Gegenteil. Es ist ok, den Schlüssel anders aufzubewahren. Im Urteil wurde aber explizit von einer hochwertigen Geldkasette gesprochen. Die hatte die Zuverlässigkeit gerettet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

explizit von einer hochwertigen Geldkasette gesprochen.

 

und wo hatte er den schlüssel zu dieser "hochwertigen" kassette?!?

in einem b-schrank?

 

da sieht man mal wieder wie "beschränkt" deutsche gerichte/richter sind!!!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Naja, ...

So ein Geldkassettenschlüsselchen lässt sich eher "am Mann" tragen oder besser verstecken, als diese Monstren von Tresorschlüssel.

Außerdem gibt's diese Geldkassetten auch mit Zahlenschloss (wie "hochwertig" die dann sind ...)

 

vor 15 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Im Urteil wurde aber explizit von einer hochwertigen Geldkasette gesprochen.

Hat bitte jemand von diesem Urteil Gericht und Aktenzeichen parat und könnte man das hier GANZ PROMINENT so anpinnen, dass nicht weiter "jede Woche" einer kommt, der meint ...

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb TriPlex:

Außerdem gibt's diese Geldkassetten auch mit Zahlenschloss (wie "hochwertig" die dann sind ...)

 

Bei uns sind die ziemlich beliebt zur Vermeidung unmittelbaren Zugriffs durch Unberechtigte. Es gibt die auch speziell für Waffen, z.B. dergestalt, dass eine Pistole vertikal drin ist und nach Eingabe des korrekten Codes einem praktisch der Griff präsentiert wird und sogar ein kleines Licht angeht. Der Zweck ist die Vermeidung unmittelbaren Zugriffs. Ein Backup-Schluss geht oft als tubular lock (wie auch immer das auf Deutsch heißen mag) mit dem entsprechenden Werkzeug aus China in Sekunden auf, als Wafer Lock mit dem entsprechenden anderen Werkzeug. Ein sinnreich gehaltener starker Magnet tut's auch bei vielen. Brachiale Gewalt sowieso, benötigte Zeit hängt vom Werkzeug und der Bereitschaft, den Inhalt zu beschädigen, ab.

 

Gewaltkriminelle haben die benötigten Werkzeuge normal nicht dabei. Dumme Besucher können sich nach Überwinden eines Schlosses kaum darauf berufen, die Waffe habe ja herumgelegen. Kindern hat man in dem Alter, in dem man ihnen Schlossknacken beigebracht hat, hoffentlich auch beigebracht, erstens das Eigentum der Eltern zu respektieren und sich zweitens nicht in den eigenen Leib zu schießen.

 

Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass damit im Vergleich zu den Gefahren, die z.B. von Lösemittelkanistern und Feuerzeugen, Autoschlüsseln, Gasherden ausgehen, hinreichende Vorsorge getroffen ist. Statistisch und logisch gesehen trifft das auch zu. Ob ein deutscher Richter das auch so sehen würde, ist eine andere Frage.

Geschrieben

THX!

Kennt jemand noch weitere Urteile zur Schlüsselaufbewahrung?

 

In dem Text wird ja argumentiert, dass die Geldkassette (mind.) Sicherheitsstufe A entspräche ("Zwar sei zum Zeitpunkt der Herstellung der in Rede stehenden Geldkassette die im Waffengesetz definierte Sicherheitsstufe A noch nicht bekannt gewesen, bekanntlich würden aber Geldkassetten der Firma C.    X.       seit Jahrzehnten mit einer sehr hohen Widerstandsstufe gefertigt."), was man als "Schlüsselsafe hatte Sicherheitsstufe des Waffenschranks" interpretieren könnte, andererseits besaß der Kläger auch eine Kw, der Tresor muss also mindestens ein B-Innenfach gehabt haben, dann hätte ja die Geldkassette auch "B" sein müssen; wobei ICH eine allseitig doppelwandige "Geldkassette" nicht mehr als solche bezeichnen würde, sondern als Tresor, Wertschutzschrank, ...

Das spricht m.E. dafür, dass der Schlüsseltresor zwar nicht der Stufe des Waffenschranks entsprechen muss, aber auch nicht zu "windig" sein darf.

 

Bleibt der Satz

"Vor Gericht, auf Hoher See - und bei der FDP ist man in Gottes Hand" Guido W.

 

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