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IGNORED

CoSchuV ab 11.11.2021 in Hessen erwähnt quasi PCR Testpflicht in gedeckten Sportstätten....


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

....also würde mit Antigen Schnelltest die Nutzung auf unserem teilgedecktem 50m Stand möglich sein, gelle?

Dieser ist ohne Querung von geschlossen Räumlichkeiten erreichbar...

Feuer frei zur Diskussion     😉

 

Bearbeitet von Shooter68
...
Geschrieben

Wenn bei Dir bislang schon 3G galt, dann gilt seit 11.11. 3Gplus - also PCR statt Schnelltest für diejenigen, die Tests nachweisen müssen...

Siehe auch https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-11/corona-regeln_in_hessen1111_v3.pdf

 

Im Umkehrschluss - bislang keine 3G Pflicht bei Euch, dann jetzt wohl auch nicht (es sein denn, der Betreiber schreibt es vor!).

 

Lassen wir den Sinn des ganzen mal außen vor...

Geschrieben

Update zur aktuellen Verordnungslage in Hessen

Ausnahmeregelung für Beschäftigte in Sportstätten (auch ehrenamtliche)

Für die Beschäftigten in Sportstätten mit regelmäßigem Kontakt zu Dritten – unabhängig, ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig – gilt die Testpflicht nach § 3a CoSchuV (zweimal wöchentlicher Antigentest, soweit nicht geimpft oder genesen).

Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt;fallen in der Sportstätte also nicht unter die 3G-Regelung mit PCR-Test. 


Der Hessische Schützenverband e.V. wird die Lage weiterhin beobachten und zeitnah bei Änderungsbedarf reagieren.

Geschrieben

Für die meisten ungeimpften lieber ein Maskenpflicht als gar nicht mehr hinkommen zu können. Ich denke keiner zählt 70€ für einen PCR Test für 2h schießen. 

 

Man trainiert sich halt gegenseitig... ;)

Geschrieben
Gerade eben schrieb MrCoopa:

Für die meisten ungeimpften lieber ein Maskenpflicht als gar nicht mehr hinkommen zu können. (...)

Man trainiert sich halt gegenseitig... ;)

 

Nö, eben nicht.

Die Ausnahmeregelung gilt für den Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, ..., nicht den Schützen.

Wenn Du selbst schießen willst, nur geimpft, genesen, PCR-getestet.

 

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