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IGNORED

Behördlich genehmigte Schießzeiten - Änderungsantrag


Robmann

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

folgender Fall:

 

Wir haben bei uns im Verein (halboffener Stand, sehr abgelegen in einem Wald) recht knappe behördlich genehmigte Klein- und Großkaliber Schießzeiten. Diese sind:

 

Mittwoch - 16.00 - 19.00 Uhr - nur Kleinkaliber

Freitag - 14.30 - 18.00 Uhr - Kleinkaliber, Großkaliber, Vorderlader

Samstag - 13.00 - 16.00 Uhr - nur Kleinkaliber

Samstag - 16.00 - 18.00 Uhr - Kleinkaliber, Großkaliber, Vorderlader

Sonntag - 09.00 - 10.00 Uhr - Kleinkaliber, Großkaliber, Vorderlader

Sonntag - 10.00 -13.00 Uhr - nur Kleinkaliber

 

Wie man sieht leider recht knapp, insbesondere am Wochenende. Die geschlossene Luftdruckhalle hat keine zeitlichen Auflagen. Für einen Wettkampf im September hatte ich einen Antrag bei der Behörde gestellt um die Schießzeiten zu erweitern. Beantragt wurde für den Freitag von 10.00 - 18.00 Uhr und für den Samstag von 10.00 bis 18.00 Uhr das volle Programm, also Kleinkaliber, Großkaliber und Vorderlader. Das Bauamt (die hier zuständige Behörde für so etwas) hatte da grundsätzlich nichts gegen, hat sich aber eine Stellungsnahme beim "Umweltamt" einholen müssen. Das "Umweltamt" war mit den erweiterten Schießzeiten für Großkaliber und Vorderlader am Samstag nicht einverstanden, am Sonntag gab es garnichts an Zeiten dazu.

Im Dokument "Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) - Anhang 1" finde ich unter Punkt 10.18 hierzu:

Zitat

Schießstände für Handfeuerwaffen, ausgenommen solche in geschlossenen Räumen und solche für Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, (Kleinkaliberwaffen) und Schießplätze, ausgenommen solche für Kleinkaliberwaffen;

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html

 

Man beachte hier das "genehmigungsbedürftige Anlagen" in dem Namen des Dokument in Kombination mit dem "ausgenommen solche..." im Punkt 10.18. Daher würde ich behaupten, dass offene Schießstände für Kleinkaliber grundsätzlich bzgl. der Schießzeit nicht genehmigungspflichtig sind. Das wäre zu mindestens schonmal ein Anfang. Als ich den Sachbearbeiter beim "Umweltamt" darauf angesprochen habe wurde mir mitgeteilt, dass dies zwar richtig sei, er jedoch wenn dieser Antrag gestellt wird, die KK Schießzeiten auf "unbgrenzt" zusetzen, gleichzeitig durch die Betrachtung der Lärmemission insgesamt und den Wegfall des Bestandsschutzes der Anlage (letzte "große" Änderung 2008) die Vorderlader und Großkaliberzeiten gestrichen werden würden. Die Empfehlung war die Anlage in eine geschlossene Anlage umzuwandeln. Das ist natürlich bedingt durch die Kosten kurz- bis mittelfristig keine Option. Leider finde ich auch keine weiteren Rechtsquellen bzgl. der Betrachtung der gesamten Lärmemission. Auch möglich wäre ein Schallgutachten vorab, dann ein Umbau (Dämmplatten etc.) und ein anschließendes erneutes Schallgutachten. Leider sind diese Gutachten unverschämt teuer, geeignete Schalldämmplatten kosten auch.

 

Zu erwähnen ist hier noch, dass es 2009 mal eine Beschwerde über den Schießlärm gab von der örtlichen evangelischen Kirche. Erzählungen sagen, dass der entsprechende Pfarrer auch sehr militant war und sich mit Drohanrufen wie: "Ich gründe eine Bürgerbewegung, schießen ist böse!" nicht zurückgehalten hat. Das ist jedoch lange vor meiner Zeit in diesem Verein passiert, der Pfarrer ist bereits etwas länger schon auf seinem Gottesacker verbuddelt am verrotten. Das wurde in der Argumentation seitens des "Umweltamtes" gerne als Grund für das handeln angeführt.

 

Ich bin da gerade ein wenig ratlos wie ich das Problem angehen könnte. Im regulären Betrieb reichen die Zeiten gerade so, bei Wettkämpfen wird das alles recht kompliziert. Die Gefahr das die Großkaliber- und Vorderladerzeiten gänzlich wegfallen scheint ja möglicherweise da zu sein, daher mag ich auch keinen Antrag stellen um zu sehen wo dieser hin führt.

 

Hat hier jemand Erfahrungswerte bei ähnlich gelagerten Fällen oder grundsätzlich Ideen?

 

 

 

 

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Ein Bekannter von mir ist beim Umweltamt. Seine Aussage, bis zu 10x im Jahr darf er auch lauter werden. So genanntes seltenes Ereignis.  Vielleicht hilft dir das.

Weiterhin möglich ist ein Lärmgutachten. Mancher Lärm ist zu akzeptieren. 

 

So knapp finde ich die Zeiten jetzt auch  nicht. Komisch das Sonntags früh GK erlaubt ist, aber nachmittags nicht. 

Bearbeitet von callahan44er
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vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Komisch das Sonntags früh GK erlaubt ist, aber nachmittags nicht. 

Ist bei uns auch so (ähnlich). Schießen am Sonntag nur 9-13, zwar auch GK, aber keine Magnum-Kal. -- Frechheit! 😉 

 

Grundsätzlich könnte es aber bei der eigentlichen Frage hilfreich sein, jemanden um Hilfe zu bitten, der was davon versteht - also einen Anwalt für Verwaltungsrecht. Das kostet nicht die Welt und kann auch hilfreich sein, allzu "kreative" Sachbearbeiter in Behörden einzubremsen. Insbesondere bevor man anfängt, selbst teure (?) Gutachten in Auftrag zu geben, bei denen unklar ist, ob sie überhaupt relevant sind.

 

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Das Problem ist, dass es hier um "Umweltrecht" geht, dadurch die beauftragten Stellen quasi freie Hand haben und alles andere erdrücken.

 

(Das sieht man ja auch auf EU-Ebene, wenn es um das Bleiverbot geht.) 

 

Vielleicht können euch ja Schallschutztunnel weiterhelfen?

Die kenne ich aus der Schweiz.

--geh doch mal auf Google-Bildersuche.

 

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  • 1 Monat später...
vor 8 Stunden schrieb callahan44er:

@Robmann und was ist daraus geworden?

 

Ich werde für den Sommer 2022 zeitnah nochmal erweiterte Schießzeiten beantragen. Dank den Tipps hier konnte ich als Quelle für die seltenen Ereignisse die

 

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm

Punkt 7.2 und Punkt 6.3 rausfinden.

 

Zitat
Bestimmungen für seltene Ereignisse
Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 und 6.2 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für genehmigungsbedürftige Anlagen zugelassen werden. Bei bestehenden genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen kann unter den genannten Voraussetzungen von einer Anordnung abgesehen werden.
Dabei ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Dauer und der Zeiten der Überschreitungen, der Häufigkeit der Überschreitungen durch verschiedene Betreiber insgesamt sowie von Minderungsmöglichkeiten durch organisatorische und betriebliche Maßnahmen zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Nachbarschaft eine höhere als die nach den Nummern 6.1 und 6.2 zulässige Belastung zugemutet werden kann. Die in Nummer 6.3 genannten Werte dürfen nicht überschritten werden. In der Regel sind jedoch unzumutbare Geräuschbelästigungen anzunehmen, wenn auch durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 und 6.2 verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschreitungen an insgesamt mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten.
Nummer 4.3 bleibt unberührt.

 

Das Problem was ich hier sehe ist das "kann", fett markiert. Auch der Passus davor bzgl. "auch bei Einhaltung des Stendes der Technik" kann man doof auslegen. Ich denke mit dem Vorlauf von ca. 6 Monaten sollte man bereits vorher einen entsprechenden Bescheid in den Händen halten. Je nachdem wie der dann ausfällt wird dagegen halt mal geklagt.

 

Das ist aktuell einfach nicht befriedigend mit den Schießzeiten, für das Training reicht es gerade so, Wettkämpfe jedoch kann man so nur schwer ausrichten. Im März sollen wir eine DSB Vorderlader Kreismeisterschaft austragen, die muss man jetzt auf 2 Wochenenden mit Freitags 3 1/2h und Samstags 2h strecken.

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