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IGNORED

Magazinfrage bei Anschaffung Schmeisser AR15-9


Paddy85

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Hallo Leute, ich habe mich mit der ganzen Magazinthematik bisher nicht sehr intensiv beschäftigt, da ich keine Magazine besitze, die von den Regelungen tangiert werden.

 

Bisher jedenfalls.

 

Jetzt steht die Anschaffung einer Schmeisser AR15-9 Sport an und wenn ich den § richtig deute würden damit aus meinen Glock Magazinen (17 und 17+2 Schuss Magazine für meine Glock 19x) plötzlich illegale Langwaffenmagazine?!

 

Zitat

1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

Ist das so oder habe ich da was falsch verstanden.

 

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vor 7 Minuten schrieb Paddy85:

Jetzt steht die Anschaffung einer Schmeisser AR15-9 Sport an und wenn ich den § richtig deute würden damit aus meinen Glock Magazinen (17 und 17+2 Schuss Magazine für meine Glock 19x) plötzlich illegale Langwaffenmagazine?!

Nein da die schmeisser so gebaut ist, dass nicht angepasste Glock Magazine nicht rein passen.

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vor 22 Stunden schrieb CZM52:

Gibts eigentlich was offizielles das der eingeschraubte Block bei der Schmeisser ausreicht?

 

wenn dem nicht so sei, redet man natürlich nicht gerne drüber.:cool:

Was anfänglich die "ganz große Idee" war, würde dann sehr problematisch werden, sofern der 9er Schmeisser Schütze eine entsprechende Glock als 9mm hätte.

Dies hätte wohl zur Folge, das er eine der beiden Waffen verkaufen müsste, oder für die Glock nur 10 Schuss Magazine besitzen dürfe.

 

Steht im FB nichts darüber?

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Das ist ne Gute Frage - ein Schraubendreher dürfte allgemein gebräuchliches Werkzeug sein. Auf der anderen Seite hat der Hersteller sein Produkt so ausgeliefert. Was der Käufer letztendlich damit macht liegt nicht in den Händen des Verkäufers. Ein nicht-angepasstes Magazin kann so nicht verwendet werden.


Eine technisch-konstruierte Blockierung ist es meiner Ansicht nach. Wenn es geklebt wäre und nur durch Zerstörung oder Spezialwerkzeug zu entfernen ist, wäre es für den Hersteller egal da er sein Produkt mit einem angepassten 10-Schuss Magazin verkauft und es somit im rechtlichen Rahmen bleibt. 
 

Letztendlich liegt es am Kunden selbst. Der Händler kann nicht kontrollieren, welche Waffen / Magazine der Anwender besitzt.

 

Steht dazu was in der Gebrauchsanleitung von Schmeisser?

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