Zum Inhalt springen
IGNORED

Magazinfrage bei Anschaffung Schmeisser AR15-9


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute, ich habe mich mit der ganzen Magazinthematik bisher nicht sehr intensiv beschäftigt, da ich keine Magazine besitze, die von den Regelungen tangiert werden.

 

Bisher jedenfalls.

 

Jetzt steht die Anschaffung einer Schmeisser AR15-9 Sport an und wenn ich den § richtig deute würden damit aus meinen Glock Magazinen (17 und 17+2 Schuss Magazine für meine Glock 19x) plötzlich illegale Langwaffenmagazine?!

 

Zitat

1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

Ist das so oder habe ich da was falsch verstanden.

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Paddy85:

Jetzt steht die Anschaffung einer Schmeisser AR15-9 Sport an und wenn ich den § richtig deute würden damit aus meinen Glock Magazinen (17 und 17+2 Schuss Magazine für meine Glock 19x) plötzlich illegale Langwaffenmagazine?!

Nein da die schmeisser so gebaut ist, dass nicht angepasste Glock Magazine nicht rein passen.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Nein da die schmeisser so gebaut ist, dass nicht angepasste Glock Magazine nicht rein passen.

Danke für die Info 🙌

Weiß nicht wie ich das überlesen konnte

Geschrieben (bearbeitet)

und was ist wenn es keine Schmeisser wird?

Dann hat er alles was er braucht, auch technisch eine deutliche Verbesserung in Bezug auf den hohen Magazin Gegendruck.:cool:

 

hast Du selbst eine 9er?

Bearbeitet von Speedmark
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb CZM52:

Gibts eigentlich was offizielles das der eingeschraubte Block bei der Schmeisser ausreicht?

 

wenn dem nicht so sei, redet man natürlich nicht gerne drüber.:cool:

Was anfänglich die "ganz große Idee" war, würde dann sehr problematisch werden, sofern der 9er Schmeisser Schütze eine entsprechende Glock als 9mm hätte.

Dies hätte wohl zur Folge, das er eine der beiden Waffen verkaufen müsste, oder für die Glock nur 10 Schuss Magazine besitzen dürfe.

 

Steht im FB nichts darüber?

Geschrieben

Das ist ne Gute Frage - ein Schraubendreher dürfte allgemein gebräuchliches Werkzeug sein. Auf der anderen Seite hat der Hersteller sein Produkt so ausgeliefert. Was der Käufer letztendlich damit macht liegt nicht in den Händen des Verkäufers. Ein nicht-angepasstes Magazin kann so nicht verwendet werden.


Eine technisch-konstruierte Blockierung ist es meiner Ansicht nach. Wenn es geklebt wäre und nur durch Zerstörung oder Spezialwerkzeug zu entfernen ist, wäre es für den Hersteller egal da er sein Produkt mit einem angepassten 10-Schuss Magazin verkauft und es somit im rechtlichen Rahmen bleibt. 
 

Letztendlich liegt es am Kunden selbst. Der Händler kann nicht kontrollieren, welche Waffen / Magazine der Anwender besitzt.

 

Steht dazu was in der Gebrauchsanleitung von Schmeisser?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.