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IGNORED

Voreintrag verfällt, einfach erneuern?


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Geschrieben

Der Gewindelauf als Ausschlusskriterium ist natürlich Quatsch. Wenn ich so einen haben möchte, das " Gewinde artgerecht nutzen"  kann man hier eh nicht,  dann holt man sich einen entsprechenden Wechsellauf . Da gibt es sicher Möglichkeiten. Ich hab in meinem 22 WS für die 1911 auch ein Gewinde vorne drauf, weils mir gefällt............weil ich es einfach haben wollte und es ohne Probleme geht , Wenns nach mir  geht kann der TE sich auch die 1911 in Pink kaufen ( 🤮 ), ist seine Sache. Ich hab auf meiner Ruger 10/22 eine Mündungsbremse :rotfl2:   die brauch man da ja auch so dringend . Aber mir gefällts einfach. Ist ja meine Ruger . Eine Waffe wird nicht durch ihr aussehen oder ihre Anbauteile oder ein Gewinde gefährlicher oder ungefährlicher . Auch wenn das leider viele so sehen, auch der Gesetzgeber. Also muss man sich im Rahmen des Erlaubten bewegen , was wir natürlich alle tun. Aber in welche Richtung da einer geht, in diesem Rahmen, das ist einzig seine Sache , aber leider auch eine Sache der Sportordnung. Dagegen sollte man tunlichst auch nicht verstoßen mit an- und umbauten.

Geschrieben
Am 10.6.2021 um 06:47 schrieb Fyodor:

Du hast keinen Anspruch auf einer Verlängerung, diese ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Das WaffG selbst gibt die Möglichkeit einer Verlängerung der Erwerbserlaubnis nicht ausdrücklich vor. Deshalb ist diesbezüglich (wie z.B. in puncto der im WaffG nicht geregelten Zuständigkeitskonstellationen) das allgemeine Verwaltungsrecht anzuwenden. Gemäß § 32 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz kann einem Betroffenen auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Absatz 5 der genannten Vorschrift erklärt die Wiedereinsetzung für unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist. Dies ist bei § 10 Abs. 1 WaffG nicht der Fall, weshalb ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hier zulässig ist.

In begründeten Fällen (wie z.B. plötzlich längere Lieferzeit) kann insofern die Erwerbserlaubnis den Umständen des Einzelfalls auch verlängert werden. Ein unerwarteter längerer Krankenhausaufenthalt könnte die Einhaltung der Jahresfrist ja unter Umständen auch unmöglich machen.

 

 

Geschrieben

Ich hab jetzt nochmal mit der Behörde telefoniert und gefragt, ob sie eine Idee hätten um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Sie meinten sie könnten mir da nicht helfen. Wie von euch empfohlen werde ich jetzt warten bis die gewünschte 1911 verfügbar ist und mich dann um einen neuen Voreintrag kümmern. 

 

Danke nochmal für eure Beiträge. 

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