Zum Inhalt springen
IGNORED

Altbesitz Magazine bei Verkauf der Waffe


Jim Osterberg

Empfohlene Beiträge

Ich habe eine Frage zu Magazinen für Halbautomaten mit mehr als 20 Schuss: wenn das Altbesitz ist (also vor 2017) und man das ordnungsgemäß angemeldet hat, was passiert, wenn man die Waffe dazu irgendwann verkaufen will? Kann man dann die Altbesitz Mags mitverkaufen, also geht der Altbesitz auf den Käufer über oder muss man die Mags vernichten/abgeben?

 

Ich hab zugegebener Maßen den 80 Seiten Thread nicht durchgelesen, am Ende kam der auch ziemlich vom Thema ab, daher hier als extra Beitrag. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, die Altbestandsmagazine sind personengebunden. Sie sind nicht an den Besitz einer Waffe gekoppelt.

Wenn du deine Büchse verkaufst, darfst du deinen Altbesitz selbstverständlich behalten. Weitergabe nur, wenn der Erwerber eine BKA-Ausnahmegenehmigung zum Erwerb hat.

 

Bearbeitet von Raiden
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Möglicherweise bleibt der Verkauf/Export in ein Land, das dieses "Magazinkörperverbot" nicht praktiziert, erlaubt.

Nur eine Vermutung meinerseits, die aus "Marktbeobachtung" resultiert. Also Vorsicht!

 

Mit bestem Gruß

Gerd12

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Raiden:

Nein, die Altbestandsmagazine sind personengebunden. Sie sind nicht an den Besitz einer Waffe gekoppelt.

Wenn du deine Büchse verkaufst, darfst du deinen Altbesitz selbstverständlich behalten. Weitergabe nur, wenn der Erwerber eine BKA-Ausnahmegenehmigung zum Erwerb hat.

 

Ok, Danke. Was ist mit Erbschaft? Kann ein Erbe den Altbestand erben oder dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Natürlich kann er das beantragen...Ergebnis offen....

 

Meine Erfahrungen beim erben von "Verbotenen Waffen" ist allerdings,

daß das BKA da so gut wie nie mitspielt....

 

Wenn der Erbe "nur" Erbe ist, hat er schlechte Karten.

 

Sollte er aber z.B. auch Sammler sein und eine ( was auch immer ) Waffe

erben, die in sein Sammlegbiet paßt und die ein längeres Magazin hat,

dann stehen die Chancen nicht schlecht...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.