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IGNORED

Altbesitz Magazine bei Verkauf der Waffe


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Geschrieben

Ich habe eine Frage zu Magazinen für Halbautomaten mit mehr als 20 Schuss: wenn das Altbesitz ist (also vor 2017) und man das ordnungsgemäß angemeldet hat, was passiert, wenn man die Waffe dazu irgendwann verkaufen will? Kann man dann die Altbesitz Mags mitverkaufen, also geht der Altbesitz auf den Käufer über oder muss man die Mags vernichten/abgeben?

 

Ich hab zugegebener Maßen den 80 Seiten Thread nicht durchgelesen, am Ende kam der auch ziemlich vom Thema ab, daher hier als extra Beitrag. 

Geschrieben (bearbeitet)

Nein, die Altbestandsmagazine sind personengebunden. Sie sind nicht an den Besitz einer Waffe gekoppelt.

Wenn du deine Büchse verkaufst, darfst du deinen Altbesitz selbstverständlich behalten. Weitergabe nur, wenn der Erwerber eine BKA-Ausnahmegenehmigung zum Erwerb hat.

 

Bearbeitet von Raiden
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Geschrieben

Möglicherweise bleibt der Verkauf/Export in ein Land, das dieses "Magazinkörperverbot" nicht praktiziert, erlaubt.

Nur eine Vermutung meinerseits, die aus "Marktbeobachtung" resultiert. Also Vorsicht!

 

Mit bestem Gruß

Gerd12

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Raiden:

Nein, die Altbestandsmagazine sind personengebunden. Sie sind nicht an den Besitz einer Waffe gekoppelt.

Wenn du deine Büchse verkaufst, darfst du deinen Altbesitz selbstverständlich behalten. Weitergabe nur, wenn der Erwerber eine BKA-Ausnahmegenehmigung zum Erwerb hat.

 

Ok, Danke. Was ist mit Erbschaft? Kann ein Erbe den Altbestand erben oder dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Geschrieben

Natürlich kann er das beantragen...Ergebnis offen....

 

Meine Erfahrungen beim erben von "Verbotenen Waffen" ist allerdings,

daß das BKA da so gut wie nie mitspielt....

 

Wenn der Erbe "nur" Erbe ist, hat er schlechte Karten.

 

Sollte er aber z.B. auch Sammler sein und eine ( was auch immer ) Waffe

erben, die in sein Sammlegbiet paßt und die ein längeres Magazin hat,

dann stehen die Chancen nicht schlecht...

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